Hier kann aber vielleicht die Zukunft noch Verbesserungen bringen, und man kann vielleicht noch das eine oder andere, was sich der Rechnungshof wünscht, auch im Inland umsetzen.
Ich freue mich ganz besonders, dass es gerade im Bereich der internationalen Zusammenarbeit vor wenigen Monaten gelungen ist, mit Ungarn gemeinsam einen Bericht zu erstellen, der die Prüfung der Umweltschutzmaßnahmen im Bereich des Neusiedler Sees zum Gegenstand hat. Ich betrachte dies wirklich als Krönung der bilateralen Zusammenarbeit mit dem ungarischen Staatsrechnungshof.
Ein weiteres Moment, das der Rechnungshof in die Innenpolitik eingebracht hat, war die stärkere Befassung mit den Gesetzentwürfen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens.
An sich war diese Befassung des Rechnungshofes seit dem Jahre 1981 auf Grund einer Entschließung des Nationalrates ja schon vorgesehen, aber es hat sich in den vergangenen zwölf Jahren gezeigt, dass die Möglichkeit des Rechnungshofes, noch im Vorfeld der Gesetzwerdung Einfluss zu nehmen, so stark vom Nationalrat angenommen wurde, dass sich klarerweise damit auch eine Motivation für die Mitarbeiter im Rechnungshof ergeben hat, sich insoweit verstärkt einzubringen.
Ich glaube, sagen zu können, dass die Stellungnahmen des Rechnungshofes im Begutachtungsverfahren vom Nationalrat – von den einzelnen Fraktionen im Nationalrat – immer sehr dankend aufgenommen wurden.
Ein weiterer Bereich, der vor zwölf Jahren für eine Kontrollinstanz noch nicht denselben Stellenwert wie heute hatte, ist der Umweltschutz. Ich war eigentlich vom ersten Tag meiner Präsidentschaft an der Ansicht, der Rechnungshof müsse sich viel stärker, als dies in der Vergangenheit geschehen ist, um den Umweltschutz verdient machen. Er muss sich da viel stärker einbringen, und er muss die Umweltschutzmaßnahmen, sei es auf Bundesebene, sei es auf Landesebene, verstärkt prüfen.
Ich kann mich erinnern, dass Mitte der neunziger Jahre noch ein gewisses Unverständnis darüber bestanden hat, warum der Rechnungshof Umweltschutzmaßnahmen prüft. Es wurde uns sogar vorgeworfen, es handle sich dabei eigentlich nicht um Gebarung im eigentlichen Sinne.
Ich habe dann darauf verwiesen, dass es zwar richtig ist, dass man im ersten Moment einer solchen Prüfung noch keine gesicherten Feststellungen in Richtung Quantifizierung treffen kann, dass aber sehr wohl einsichtig ist, dass unterlassene Umweltschutzmaßnahmen sehr bald zu ungeahnten negativen Kostenfolgen führen können.
Das hat man dann durchaus akzeptiert, und ich danke dem Nationalrat dafür. Ich glaube, es war der Umweltausschuss, der in einem Bericht auch zum Ausdruck gebracht hat, dass der Rechnungshof im Bereiche des Umweltschutzes seine Prüfungstätigkeit weiterhin fortsetzen soll. Ich bin Ihnen sehr zu Dank verpflichtet, dass Sie uns unterstützt und in der Meinung bestärkt haben, dass wir auch diesen Bereich in der Zukunft weiter prüfen sollen. (Allgemeiner Beifall.)
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist dem Rechnungshof durch eine Novelle im Jahre 1994 zugewachsen, und zwar umfasste diese Novelle die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes über die gesetzlichen beruflichen Vertretungen – eine Neuerung, die auf beiden Seiten, sowohl auf Seiten der Kontrollore als auch auf Seiten der Kontrollierten, nicht ganz unumstritten war.
Ich glaube aber, sagen zu können, dass sich die Prüfungsverfahren diesbezüglich eingespielt haben. Es mag Verbesserungsmöglichkeiten geben, und sofern uns dies angebracht erscheint, werden wir zu gegebener Zeit auch noch dafür Vorschläge
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