Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 110

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verhehlen – und das sollte man auch betonen –, dass Kontrolle nicht Selbstzweck ist. Kontrolle ist immer nur Mittel zum Zweck, und im konkreten Fall, wie sie der Rechnungshof ausübt, Mittel zu einer besseren und effizienteren Führung der Verwaltung in diesem Staat.

Hiezu einen Beitrag zu leisten sind alle aufgerufen, nicht nur der Rechnungshof selbst, sondern auch der Nationalrat, der das Budget zu beschließen hat, die Regierung, die das Budget zu verwalten hat, die die entsprechenden Verfügungen auf Grund der budgetären Vorgaben vorzunehmen hat, und letztlich der Rechnungshof, der dann zu überprüfen hat, ob von der Regierung die vom Nationalrat erteilten Vorgaben auch in budgetärer Hinsicht eingehalten wurden.

Hier besteht ein Zusammenspiel auf verschiedenen Ebenen; hier hat jeder seinen Beitrag zu leisten, und zwar nicht im Eigeninteresse, sondern im Interesse des Steuer­zahlers. Wir haben seine Gelder verantwortungsvoll zu beschließen, zu verwalten beziehungsweise zu kontrollieren. Insgesamt trifft uns die Verantwortung dafür, dass fremde Gelder ordnungsgemäß verwendet werden.

Ich glaube, sagen zu können, dass die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Jahren gut funktioniert hat, und ich würde mir wünschen – ich bin auch durchaus optimistisch –, dass sie auch in den nächsten zwölf Jahren gut funktioniert.

Meine zwölf Jahre sind praktisch um. Es werden zwölf Jahre für meinen Nachfolger oder meine Nachfolgerin beginnen, und es gibt auch für den Rechnungshof offene Fragen, was die Zukunft betrifft. Ein Beispiel, da die europäische Verfassung noch immer nicht beschlossen wurde: Wie ist der Stellenwert der öffentlichen Finanz­kontrolle in einem neuen, in einem größeren Europa? Ich halte diese Frage für ganz besonders wichtig. Aber auch: Wie ist der Stellenwert der öffentlichen Finanzkontrolle in Österreich? Damit wird sich auch noch der Österreich-Konvent zu befassen haben. Ich glaube, dass es dort noch einige Diskussionspunkte gibt, die es anzusprechen gilt.

Ich darf auch daran erinnern, dass die Entwicklung des Budgets noch nicht zum Abschluss gekommen ist, vermutlich nie zum Abschluss kommen wird, vor allem nicht, wenn es darum geht, sich mit der Frage auseinander zu setzen: Wird einmal ein ausgeglichenes Budget auf längere Sicht zu erreichen sein? Nicht nur kurzfristig, nicht nur punktuell, sondern längere Zeit hindurch. Durch die Maastricht-Vorgaben sind wir gezwungen, uns eine Budgetdisziplin zu Eigen zu machen. Wir haben in der Vergan­genheit viel erreicht – es waren aber wechselhafte Entwicklungen zu beobachten, sie sollten vielleicht etwas kontinuierlicher verlaufen. Der Rechnungshof und mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin werden in den nächsten zwölf Jahren auch darauf ein Auge zu werfen haben.

Es wird das natürlich nicht die Aufgabe des Rechnungshofes allein sein, aber im Zusammenwirken mit Ihnen als Gesetzgeber sollte es gelingen, jene Vorgaben zu erfüllen, die uns von der EU überbunden wurden und die, wie ich meine, letztlich zum Vorteil Österreichs ausschlagen.

Der Rechnungshof hat in der Vergangenheit der Regierung und dem Nationalrat seine Unterstützung auch in beratender Funktion angeboten; dies haben bereits mehrere Vorredner zum Ausdruck gebracht. Ich gehe davon aus, dass auch in der Zukunft eine solch unterstützende Tätigkeit von Seiten des Rechnungshofes entfaltet werden kann und dass von Ihrer Seite aus die Beratungstätigkeit des Rechnungshofes gesucht wird. Ich denke, das hat in der Vergangenheit durchaus zum Nutzen aller ausgeschlagen. Ich erinnere hier nur beispielsweise an die Schaffung der Gehaltspyramide von einer Kommission, der ich vorgestanden bin. Ich könnte mir vorstellen, dass auch in Zukunft Ähnliches unter Beiziehung des Rechnungshofes beziehungsweise seiner Präsidentin oder seines Präsidenten zustande kommen kann.

 


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