Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 184

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Deshalb mein Appell an Sie – wir wissen inzwischen leider, dass er beim größeren Teil der Opposition ungehört verhallen wird –, diese Bemühungen um das Begehen neuer Wege auch politisch zu würdigen und abzusegnen. Verhandlungsbereitschaft war bis vor kurzem da. Die Hoffnung auf wirkliche Kooperation ist enttäuscht worden, zwar nicht von den Grünen, aber leider von der SPÖ. Anscheinend hat man eine Vorgangs­weise gewählt, die aus politisch-taktischen Gründen eine angepeilte große Architektur gleich im Ansatz wenn nicht zerstören kann, so doch wenigstens nach Kräften stören will. Das ist schade, denn die Erreichung des großen Ziels einer Forschungsquote von 3 Prozent des BIP bis 2010 ist wichtig, sie ist realistisch. Dorthin, meine Damen und Herren, sind wir nicht zuletzt durch die heute zu beschließenden Gesetzesvorlagen auf einem guten, leider aber nicht ganz gemeinsamen Weg. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Bleck­mann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forschungsorganisationsgesetz schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Ich gebe dem Ersuchen der Frau Abgeordneten Dr. Wolfmayr statt, dass dieser Antrag auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigt und verteilt wird; im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Dr. Bleckmann sowie Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regie­rungsvorlage 506 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 1. Juli 1981 über die Forschungsorganisation in Österreich und über die Änderung des Forschungsförderungsgesetzes (Forschungsorganisationsgesetz – FOG) geändert wird (539 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Der Titel des dem Bericht angeschlossenen Gesetzentwurfes erhält folgende Fassung:

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 1. Juli 1981 über die Foschungs­organisation in Österreich und über die Änderungen des Forschungsförderungs­gesetzes (Forschungsorganisationsgesetz – FOG) geändert wird“.

2. Der Einleitungssatz des dem Bericht angeschlossenen Gesetzesentwurfes erhält folgende Fassung:

„Das Bundesgesetz über die Foschungsorganisation in Österreich und über die Änderungen des Forschungsförderungsgesetzes (Forschungsorganisationsgesetz – FOG), BGBl. Nr. 341/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2002, wird wie folgt geändert:“.

3. In Z 5 des dem Bericht angeschlossenen Gesetzesentwurfes (§ 11) erhält Abs. 1 folgende Fassung:

 


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