Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 183

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Das ist, wie ich meine, entscheidend und ist uns sehr gut gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.21

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Forschungsförderung ist ein großes Vorhaben mit dem grundsätzlichen Ziel, schlanke, stringente, transparente Strukturen zu schaffen. Neben den zusätzlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung ist selbstverständlich unbedingt eine der Zeit ent­sprechende, effiziente und kundenorientierte Neustrukturierung, eine Reform der Forschungsförderungslandschaft notwendig – Klarheit also, wie sie allein schon aus der Aufzählung der angepeilten Eckpunkte der Strukturreform ersichtlich wird. Ich wiederhole: Erstens: Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungs­gesell­schaft, zweitens: organisatorische Änderungen beim Fonds zur Förderung der wis­senschaftlichen Forschung – FWF, drittens: Umwandlung des Rats für Forschung und Technologieentwicklung in eine juristische Person öffentlichen Rechts.

Wir streben also strukturelle Klarheit an, die ich hier nur kurz umreißen kann, da ich einen Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek und Mag. Dr. Bleckmann sowie Kolleginnen und Kollegen einbringen möchte.

Dieser Abänderungsantrag zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage 506 der Beilagen betrifft ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 1. Juli 1981 über die Forschungsorganisation in Öster­reich und über die Änderung des Forschungsförderungsgesetzes (Forschungs­organisationsgesetz – FOG) geändert wird (539 der Beilagen).

Ich ersuche die Frau Präsidentin wegen des Umfangs gemäß § 53 Abs. 4 Geschäfts­ordnungsgesetz um Verteilung an die Abgeordneten.

Ich erläutere kurz die Kernpunkte des Antrages. Der Langtitel des FOG wird redak­tionell korrekt wiedergegeben, und ein Verweis ist zu aktualisieren, um im Anwen­dungsbereich dieser Gesetzesstelle eine einheitliche Förderungsgestion für den FWF und den Bund wie bisher zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Es war natürlich zu erwarten, dass es von Seiten der Opposition jede Menge von Wünschen, Erwartungen und Befürchtungen vor zu starker Dominanz der Vertreter des Ministeriums, zu starker Präsenz der Wirtschaft und so weiter geben wird. Vor allem aber – ich habe es im Ausschuss bereits erwähnt – scheint mir die Angst vor allzu großer Wirtschaftsnähe übertrieben zu sein. Sie scheint mir weniger konkrete als ideelle Wurzeln zu haben.

Dabei ist Wirtschaftsnähe im Bereich Forschung absolut logisch. Sie macht Sinn, vor allem was die Aufbringung von Geldern betrifft. Es geht schließlich auch um ange­wandte Forschung. Deshalb ist es sinnvoll, wissenschaftliche mit unternehmerischer Erfahrung zu verknüpfen. Ja es ist der zeitgemäße Weg in eine positive Zukunft von Forschung und Entwicklung.

Entgegen diversen oppositionellen Schwarzmalereien gibt es Bereiche, in denen diese Berührungsängste absolut nicht vorhanden sind, zum Beispiel bei so vielen jungen Forschern und Forscherinnen oder bei den engagierten Klein- und Mittelgewerbe­betrieben im Land, die ihre Chancen erkannt haben und den Nutzen, den sie aus der Forschungsförderung ziehen können.

 


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