Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 57

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generelle Fahrverbote, sektorale Fahrverbote und generelle Querfinanzierungen gefor­dert. Das ist eben derzeit noch nicht möglich, sage ich. Wir sind uns einig darüber – und wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert –, dass es letztlich entsprechende geeignete Lenkungsmaßnahmen wird geben müssen, damit dieser Brenner-Basistun­nel auch betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich entsprechend betrieben werden kann. Dazu bekennen wir uns, aber dazu brauchen wir auch die Unterstützung der anderen europäischen Staaten und die Unterstützung des Europäischen Parlaments.

Deshalb appelliere ich hier an Sie, eine klare Linie zu gehen, unsere Position auch gegenüber der Europäischen Union zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wir auch die wirtschaftlichen und die verkehrspolitischen Voraussetzungen für eine sinn­volle Realisierung und für einen sinnvollen Betrieb des Brenner-Basistunnels erhalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Einen Satz abschließend zum heutigen Beschluss über die rechtliche Umsetzung der Dienstrechtsverhandlungen bei der Bahn. Ich begrüße es sehr, dass die Sozialdemo­kraten – ich möchte fast sagen – ein bisschen über ihren Schatten gesprungen sind und dieser rechtlichen Umsetzung heute zustimmen.

Ich halte das für sehr positiv. Das ist ein gutes Signal, wenngleich ein relativ spätes Signal, aber es zeigt doch, meine Damen und Herren – so darf ich das interpretieren –, dass diese Reform dauerhaft sein wird und dass sie auch allenfalls von anderen Regie­rungen nicht rückgängig gemacht werden wird, weil diese Reform sinnvoll ist, weil sie politisch ausgewogen ist und weil sie finanziell dringend notwendig war. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es ist nicht darum gegangen, irgendwelche Sozialleistungen der Eisenbahner zu kür­zen, wie das immer wieder unterstellt wurde – das möchte ich ausdrücklich festhal-
ten –, sondern es ist nur darum gegangen, diese Sonderrechte, die es sonst in keinem anderen Unternehmen mehr gegeben hat, abzubauen und an die österreichische Arbeitsrechtsordnung anzupassen, also ein einheitliches System zu schaffen, damit die ÖBB insgesamt im Wettbewerb mit anderen vergleichbaren Schienenunternehmen in der Lage sind, ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu beweisen. Genau das ist auch gelungen. Es sind diese Sonderrechte abgeschafft worden; es gilt bei den ÖBB nun genau das gleiche Arbeitsrecht, das auch bei anderen großen Unternehmen in diesem Zusammenhang gilt.

Ich begrüße es also, dass es zu dieser weitgehenden Übereinstimmung gekommen ist bei der Entgeltfortzahlung, beim Krankengeld, beim Wochengeld, bei der erweiterten Heilbehandlung, bei der Definition des Versichertenkreises, der Frage der Versiche­rungsanstalt der Eisenbahner, auch der Frage der Nachfolgesicherheit, also der Haf­tung des Bundes für jene ehemaligen Alt-ÖBBler, die in Zukunft in den Nachfolgege­sellschaften der ÖBB arbeiten werden.

Ich halte es auch für sehr sinnvoll, dass wir eine eigene Regelung für die Ausgliede­rung des Bahnbusses vorgenommen haben, weil damit rechtzeitig ein großes einheitli­ches Bahnbus-Unternehmen geschaffen werden kann und damit endlich jene Syner­gieeffekte tatsächlich lukriert werden können, von denen wir seit zehn Jahren spre­chen, nämlich zwischen Postbus und Bahnbus; aber bisher ist es nie gelungen, dies tatsächlich umzusetzen. Dieses Mal gelingt es, und ich glaube, das ist auch ein Mei­lenstein der Reform, den diese Bundesregierung durchgesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Abschließend möchte ich auch noch an die Sozialpartner und an die Kollektivvertrags­partner appellieren, das in einem entsprechenden Kollektivvertrag umzusetzen, was auch in diesem Gespräch zwischen Gewerkschaft und Bahnvorstand ausverhandelt wurde, nämlich dass in Zukunft auch der konzernweite Personaleinsatz von Mitarbei-


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