generelle Fahrverbote, sektorale Fahrverbote und generelle Querfinanzierungen gefordert. Das ist eben derzeit noch nicht möglich, sage ich. Wir sind uns einig darüber – und wir haben auch im Ausschuss darüber diskutiert –, dass es letztlich entsprechende geeignete Lenkungsmaßnahmen wird geben müssen, damit dieser Brenner-Basistunnel auch betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich entsprechend betrieben werden kann. Dazu bekennen wir uns, aber dazu brauchen wir auch die Unterstützung der anderen europäischen Staaten und die Unterstützung des Europäischen Parlaments.
Deshalb appelliere ich hier an Sie, eine klare Linie zu gehen, unsere Position auch gegenüber der Europäischen Union zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wir auch die wirtschaftlichen und die verkehrspolitischen Voraussetzungen für eine sinnvolle Realisierung und für einen sinnvollen Betrieb des Brenner-Basistunnels erhalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Einen Satz abschließend zum heutigen Beschluss über die rechtliche Umsetzung der Dienstrechtsverhandlungen bei der Bahn. Ich begrüße es sehr, dass die Sozialdemokraten – ich möchte fast sagen – ein bisschen über ihren Schatten gesprungen sind und dieser rechtlichen Umsetzung heute zustimmen.
Ich halte das für sehr positiv. Das ist ein
gutes Signal, wenngleich ein relativ spätes Signal, aber es zeigt doch, meine
Damen und Herren – so darf ich das interpretieren –, dass diese
Reform dauerhaft sein wird und dass sie auch allenfalls von anderen Regierungen
nicht rückgängig gemacht werden wird, weil diese Reform sinnvoll ist, weil sie
politisch ausgewogen ist und weil sie finanziell dringend notwendig war. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Es ist nicht darum gegangen, irgendwelche
Sozialleistungen der Eisenbahner zu kürzen, wie das immer wieder unterstellt
wurde – das möchte ich ausdrücklich festhal-
ten –, sondern es ist nur darum gegangen, diese Sonderrechte, die es sonst
in keinem anderen Unternehmen mehr gegeben hat, abzubauen und an die österreichische
Arbeitsrechtsordnung anzupassen, also ein einheitliches System zu schaffen,
damit die ÖBB insgesamt im Wettbewerb mit anderen vergleichbaren
Schienenunternehmen in der Lage sind, ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
zu beweisen. Genau das ist auch gelungen. Es sind diese Sonderrechte
abgeschafft worden; es gilt bei den ÖBB nun genau das gleiche Arbeitsrecht, das
auch bei anderen großen Unternehmen in diesem Zusammenhang gilt.
Ich begrüße es also, dass es zu dieser weitgehenden Übereinstimmung gekommen ist bei der Entgeltfortzahlung, beim Krankengeld, beim Wochengeld, bei der erweiterten Heilbehandlung, bei der Definition des Versichertenkreises, der Frage der Versicherungsanstalt der Eisenbahner, auch der Frage der Nachfolgesicherheit, also der Haftung des Bundes für jene ehemaligen Alt-ÖBBler, die in Zukunft in den Nachfolgegesellschaften der ÖBB arbeiten werden.
Ich halte es auch für sehr sinnvoll, dass
wir eine eigene Regelung für die Ausgliederung des Bahnbusses vorgenommen
haben, weil damit rechtzeitig ein großes einheitliches
Bahnbus-Unternehmen geschaffen werden kann und damit endlich jene Synergieeffekte
tatsächlich lukriert werden können, von denen wir seit zehn Jahren sprechen,
nämlich zwischen Postbus und Bahnbus; aber bisher ist es nie gelungen, dies
tatsächlich umzusetzen. Dieses Mal gelingt es, und ich glaube, das ist auch ein
Meilenstein der Reform, den diese Bundesregierung durchgesetzt hat. (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Abschließend möchte ich auch noch an die Sozialpartner und an die Kollektivvertragspartner appellieren, das in einem entsprechenden Kollektivvertrag umzusetzen, was auch in diesem Gespräch zwischen Gewerkschaft und Bahnvorstand ausverhandelt wurde, nämlich dass in Zukunft auch der konzernweite Personaleinsatz von Mitarbei-