Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 56

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Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (fortsetzend): Diese Regelung ist für mich völlig neu, und ich werde mir hier das Recht des parlamentarischen Zwischenrufes sicher nicht nehmen lassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Großruck: Der Cap hat seine Leute nicht im Griff! Keine Disziplin!)

Zur Gesetzesvorlage: Ich muss festhalten, dass es eine Vereinbarung mit der ÖVP gab, am 8. Juni eine Gesetzesvorlage als Regierungsvorlage zu beschließen und an den Nationalrat weiterzuleiten. Auf Grund dieser Vorgabe wurde eine Sitzung des Verfassungsausschusses für den 29. Juni angesetzt, um dieses Gesetz zu diskutieren. Dieses Gesetz war der Grund dafür, dass der 29. Juni als Termin gewählt wurde (Zwischenruf des Abg. Dr. Ferdinand Maier), denn wir wollten diese Materie inhaltlich diskutieren, weil es sich um ein wichtiges Gesetz handelt.

Am 28. Juni gab es dann einen Initiativantrag – also keine Regierungsvorlage, sondern einen Initiativantrag! –, und am 29. Juni lag nicht einmal ein Gesetzestext vor. (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Haben Sie etwas in der Sache zu sagen?) Herr Präsident, auch das ist eine unübliche Vorgangsweise!

Ich muss ganz ehrlich sagen: Herr Kollege Böhmdorfer, Sie haben wenigstens ein Deckblatt bekommen, wenn Sie in Verhandlungen gegangen sind, wir hingegen haben im Ausschuss nicht einmal ein Deckblatt bekommen! Über ein Gesetz, das wir nicht einmal lesen durften, hätten wir dann diskutieren dürfen! – Das ist eine Vorgangsweise, wie sie in diesem Haus und in meinem Ausschuss noch nie vorgekommen ist (Beifall bei der SPÖ und den Grünen), nämlich dass ein Gesetzestext nicht vorliegt und verlangt wird, dass man darüber diskutiert. (Abg. Scheibner: Dann sind Sie an­scheinend noch nicht lange genug hier!) Diese Vorgangsweise ist unüblich und wird von uns sicher nicht akzeptiert! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ferdinand Maier.)

Wenn die Regierungsparteien nicht in der Lage sind, sich in gegebener Zeit auf ein Gesetz zu einigen, dann können sie von der Opposition nicht verlangen, dass sie diese Fehler ausbessert, die ausschließlich auf die Säumigkeit der Regierungsparteien zurückzuführen sind. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Dr. Ferdinand Maier: Halten Sie keine Märchenstunde ab!)

Und dann haben Sie hinterher einen Pseudo-Druck, den Sie sich selbst auferlegen, weil Sie nicht in der Lage waren, rechtzeitig, termingerecht zu arbeiten und letztendlich auch die Voraussetzungen, die vereinbart waren, zu erfüllen. Sich dann hierher zu stellen und ohne Diskussion ein Gesetz zu beschließen, das ganz wesentlich in die Medienlandschaft eingreift, das ist mehr als bedenklich. Diese Vorgangsweise spottet jedem parlamentarischen Usus! (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Was wollen Sie eigentlich sagen, Herr Kollege? Kommen Sie doch endlich dazu!)

Die Frage der „Metternich-Behörde“: Es ist sehr leicht, zuerst diese weisungs­gebun­dene Behörde mit Günstlingen zu besetzen, die ausschließlich das machen, was die Regierung will – in diesem Fall ausschließlich das machen, was der Bundeskanzler will –, und dann soll man sie hinterher perpetuieren und als unabhängige Behörde statuieren, obwohl niemals unabhängige Leute drinnen sind, sondern immer nur Günstlinge des Bundeskanzlers. (Beifall des Abg. Dr. Puswald. – Abg. Dr. Ferdinand Maier: Kommen Sie zur Sache!)

Das ist eine billige Vorgangsweise (Abg. Hornek: Unerhört!), eine billige Argumen­tation und entspricht auch nicht den Gepflogenheiten.

In Wirklichkeit soll ein Mediengesetz so verdreht werden, dass man hier Teile herausnimmt und dann über Entschließungsanträge verlangt – obwohl die Opposition das gesamte Mediengesetz abgelehnt hat –, diese sozusagen in den Verfassungsrang


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