Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 57

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zu heben. Das sind Vorgangsweisen, die nicht üblich sind. (Abg. Mag. Regler: Das ist eine Unterstellung!)

Im Übrigen möchte ich noch dazusagen, dass Sie es auch im Verfassungsausschuss ablehnen, über derartige Anträge zu verhandeln, und sagen, das solle dem Konvent vorbehalten bleiben. – Und jetzt auf einmal gibt es hier einen Entschließungsantrag, mit dem sollen wir plötzlich einen Teil in den Verfassungsrang heben, aber schnell, weil es Ihnen passt! Im Ausschuss vertagen Sie alle Anträge, weil Sie ganz einfach nicht wollen, dass das dort ernsthaft diskutiert wird – auch die heutige Vorgangsweise ist so; eine Vorgangsweise, die äußerst bedenklich erscheint bei der Wichtigkeit dieser Materie. (Abg. Dr. Ferdinand Maier: Sagen Sie doch einmal, was Sie wollen! – Abg. Schieder: Das war der sechste Zwischenruf, Herr Präsident!)

Letztendlich muss man sagen: Das spottet jeder parlamentarischen Vorgangsweise, das ist keine Diskussionskultur, und das wäre eigentlich eine Möglichkeit gewesen. – Sie aber verweigern die Diskussion, Sie wollen keine Diskussion, und das ist schade, weil wir in vielen Teilen zugestimmt hätten, und in anderen Teilen wäre das Gesetz wahrscheinlich noch ergänzungsfähig gewesen.

Im Übrigen, Herr Präsident: Dort (in Richtung ÖVP weisend) war der sechste Zwischenruf. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.48

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Machne. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.48

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Lieber Kollege Wittmann, ich möchte mich jetzt doch wieder der Sache zuwenden.

Ich denke, diese Novelle zum Privatradio-, Privatfernsehen- und KommAustria-Gesetz stellt einen wesentlichen Reformschritt für die österreichische Medienlandschaft dar. (Abg. Dr. Cap: Wieso glauben Sie das?) – Dazu komme ich noch.

Ich glaube, es ist heute und jetzt notwendig, das zu beschließen, denn es gibt immerhin Privatradios – wir haben auch in Osttirol eines –, für die dieses Gesetz sicher ein Fortschritt ist. (Abg. Dr. Cap: Aber sie haben es nicht so eilig! Die haben gesagt, das ist nicht so eilig! Wir haben geredet mit ihnen!) – Na ja, das stimmt auch nicht, denn sie sollten für das nächste Jahr Planungssicherheit haben, und daher ist es doch ganz gut, wenn sie schon ab 1. August dieses Gesetz und damit Planungssicherheit für das nächste Jahr haben. (Abg. Dr. Cap: Das sagt der Molterer!) – Sie wissen ja, dass viele Verträge auslaufen. (Abg. Dr. Cap: Aber die haben uns angerufen und gesagt, man kann ruhig noch über den Sommer ...!) – Es gibt solche und solche! Ich weiß nicht, wer Sie angerufen hat, ich weiß aber von einigen Privatradios, dass sie sehr wohl diese Reform begrüßen. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Gesetzesreform ermöglicht ja einen bundesweiten Zusammenschluss von Privatradios, und das ist sicher ein Vorteil, denn wir alle wissen ja, dass die Privat­radios manchmal in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Und dadurch eröffnet sich eine neue Möglichkeit, finanziell sozusagen über die Runden zu kommen. (Abg. Dr. Cap: Für die Kleinen ist es schwierig!) – Von denen rede ich zum Beispiel. Ich bin nicht aus Wien, ich bin aus Osttirol. Und das ist eine gute Chance, hier doch auch aktiv zu bilanzieren sozusagen.

Neu in diesem Gesetz ist, dass die Beschwerdeführer von Hörern und Sehern beim weisungsfreien Bundeskommunikationssenat wegen Verletzung der gesetzlichen


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