Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 67

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eindeutiger Marktführer wird auch bei einer noch so weitgehenden Liberalisierung der ORF sein. Schon auf Grund der unvergleichlich besseren finanziellen Ausstattung des ORF im Wege der Rundfunk­gebühren und auch des daraus ableitbaren öffentlichen Programmauftrages kann man sich da eine entsprechende Vorbildwirkung des ORF erwarten, und zwar in der Weise, dass sich der ORF nicht kritiklos am Wettlauf um Quoten und Werbeeinschaltungen beteiligt und dafür einen Niveauverlust in Kauf nimmt und etwa auch in Kauf nimmt, dass Kinder mit Billigstproduktionen überschüttet werden, die mitunter pädagogisch höchst fragwürdig sind.

Bisher hat der ORF – das muss man betonen – im Großen und Ganzen – allen kann man es natürlich nicht recht machen – einen sehr zufrieden stellenden Weg be­schritten, und ich hoffe, dass in Zukunft auch bei etwas schärferen Wettbewerbs­bedingungen dieser Weg nicht verlassen wird. Da wird die politische Verantwortlichkeit gegenüber dem ORF, aber auch gegenüber allen privaten Anbietern besonders einzu­fordern sein. Ob die nun geschaffenen Kontrollmechanismen dazu wirklich geeignet sind, muss aber leider wohl mehr als bezweifelt werden.

Ein weiteres Manko ist und bleibt die mangelnde Förderung freier, nicht kommerzieller Radios, und damit wird die Vielfalt der österreichischen Medienlandschaft wirklich beschämend ausgedünnt. Wenn es schon Ö3 so oft schwer fällt, österreichischen Interpretinnen und Interpreten zu einem größeren Publikum zu verhelfen, so kann man hier die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass das dem einen oder anderen Privatradio gelingt. Ich denke, das müssten wir uns alle im Sinne einer größeren Vielfalt der österreichischen Kulturlandschaft nur wünschen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Praßl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.25

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Die derzeit als Initiativantrag ein­gebrachten Novellen zum Privatradiogesetz, Privatfernsehgesetz und KommAustria-Gesetz stellen einen wesentlichen Reformschritt dar und bringen eine Bereicherung für die österreichische Medienlandschaft.

Da die Opposition aber nicht bereit war, die Tagesordnung zu ergänzen (Abg. Dr. Gla­wischnig: Jetzt hört aber auf!), mussten wir einen Fristsetzungsantrag einbringen, um eine zeitgerechte Beschlussfassung sicherzustellen. Eine spätere beziehungsweise eine verspätete Beschlussfassung würde hinsichtlich des Radiogesetzes höchst problematische und auf die Dauer negative Entwicklungen mit sich bringen. (Abg. Dr. Glawischnig: Sie wissen nicht, wovon Sie sprechen!)

Um den privaten Anbietern aber mehr Chancen gegenüber dem öffentlichen Rundfunk zu ermöglichen – das Werbeaufkommen beträgt derzeit zirka 80 zu 20 Prozent zu­gunsten des ORF –, müssten wir sicherlich ein bundesweites Radio ermöglichen. Die Umgestaltung ist aber nicht einfach, sondern zeitintensiv und auch ein komplizierter Vorgang.

Die Novelle zum Privatfernsehgesetz enthält auch dringend notwendige Umsetzungs­maßnahmen des Telekom-Richtlinienpaketes. Die Umsetzungsfrist endet mit 24. Juli 2003. Jede Verzögerung bei der Beschlussfassung erhöht das Risiko eines durch die Europäische Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens. Je schneller eine positive Entscheidung für das Gesetz herbeigeführt wird, umso mehr wird das


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