Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 135

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Ausdehnung der Möglichkeit, das Praktikum eben auch noch bis 45 Jahre zu absol­vieren, spiegelt die gesellschaftliche Realität wider, ist eine gute Chance auch für WiedereinsteigerInnen. Die Regelung der Abgeltung für den Fernunterricht geht auf die modernen Unterrichtsmethoden ein. – Eine solide Weiterentwicklung des Bildungs­systems, deswegen auch Konsensmaterie. Wir tragen das selbstverständlich mit. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.22

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.22

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich mich dafür bedanken, dass es wieder einmal die Möglichkeit gibt, dass unsere Diskussion in Gebärdensprache gedolmetscht wird. Ich danke den Gebärdensprachdolmetscherinnen für ihre, glaube ich, sehr anstrengende Arbeit! Manche reden relativ schnell, was dann gar nicht so einfach zu übersetzen ist. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte mich in der heutigen Debatte nur auf jenen Teil beschränken, wo es um das Lehramt für Menschen mit Behinderungen geht. Frau Ministerin! Das, was wir heute als Vier-Parteien-Konsens beschließen, ist zumindest einmal ein kleines Zeichen dafür, dass sich doch ab und zu etwas bewegt.

Wir haben noch kein Gesetz, das müssen wir auch sagen. Ich möchte jetzt die Hoffnungen nicht dämpfen, aber ich möchte sie realistisch sehen. Es wird noch Jahre dauern, bis es möglich ist, dass Menschen mit Behinderungen auch ein Lehramt ausüben, und zwar müssen sie vorher die pädagogischen Akademien besuchen kön­nen und dort auch ein vollwertiges Lehramtszeugnis erhalten. Bis dorthin ist es noch sehr weit. Es werden noch einige Schwierigkeiten auftreten, nämlich auch in die Rich­tung, Frau Ministerin, dass es natürlich auch selbstverständlich sein muss, dass Men­schen mit Behinderungen, die ein Lehramt ausüben, am Arbeitsplatz eine entsprechen­de Assistenzleistung sichergestellt bekommen, denn sonst wird es auch in Zukunft nicht gehen.

Frau Ministerin, es muss auch sichergestellt werden, dass behinderte Menschen in ihrer Ausbildung auch an den pädagogischen Akademien entsprechende Rahmen­bedingungen vorfinden, damit sie überhaupt dort studieren können. Denn wenn sie eine Akademie vorfinden, die nicht barrierefrei ist, nämlich barrierefrei für Gehörlose, Blinde und körperlich behinderte Menschen, dann wird es zwar ein guter Ansatz sein, aber es wird an der Umsetzung scheitern, denn wenn eben zum Beispiel Stufen in der pädagogischen Akademie vorhanden sind, dann wird man im Rollstuhl auch in Zukunft nicht hineinkönnen. Auch blinde Menschen werden es nicht nutzen können, wenn das Lehrmaterial nicht auch in Blindenschrift angeboten wird. Für gehörlose Menschen muss selbstverständlich dann auch die Gebärdensprache in den pädagogischen Akademien angeboten werden, um wirklich eine qualitativ hochwertige Bildung dort erhalten und dann auch umsetzen zu können.

Frau Ministerin, Sie wissen, dass es das Berufsverbotsgesetz nicht nur im päda­gogischen Bereich gibt, sondern in vielen anderen Bereichen auch. Ich denke hier nur an das nicht vorhandene Recht, dass blinde Menschen Richterinnen oder Richter werden können. Es gibt keine Begründung mehr dafür, warum das so ist. Trotzdem steht es nach wie vor im Gesetz, dass es verboten ist. Also auch dieser Diskriminie­rungsbestandteil ist sehr schnell zu beseitigen. Er sollte eigentlich schon lange beseitigt sein, denn wir Grünen zeigen Ihnen seit Jahren auf, wo die Diskriminierungen


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