Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 141

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parteien nicht so, und ein Vokabel lautet: „Sondersitzung“. (Allgemeine Heiterkeit sowie allgemeiner Beifall.) – Schöne Ferien! (Abg. Sburny: Können wir es noch einmal sehen?) – „Sondersitzung“. (Die Dolmetscherin wiederholt die Gebärde.)

Wenn Sie eine Sondersitzung verlangen, dann können Sie in der „ZiB 1“ auch dieses Vokabel sehen, da die „ZiB 1“ jetzt vom ORF auch in Gebärdensprache übertragen wird – auch ein sehr wichtiger Schritt, wofür ich dem ORF auch danke und ihnen viel, viel Glück wünsche. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

15.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Huainigg eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Huainigg, Partik-Pablé, Lapp, Haidlmayr, Amon, Rossmann, Niederwieser und Brosz ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Dieser Antrag ist zwar erst unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht worden, aber da es ein Vier-Parteien-Antrag ist, gehe ich davon aus, dass ihn alle kennen, andern­falls würde ich die Sitzung unterbrechen. Ist es so? – Gut.

Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung, wobei ich sie über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die – jetzt werde ich langsamer lesen, damit die Dolmetscherin nicht in Schwierigkeiten kommt – Ent­schädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunter­richtsgesetzes geändert wird, samt Titel und Eingang in 570 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf eintritt, den bitte ich um ein dies­bezügliches Zeichen. – Der Antrag findet auch in dritter Lesung die einmütige Zu­stimmung. Angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Feber 1988, BGBl. Nr. 145, über das Unterrichts­praktikum geändert wird, in 571 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die Ziffer 3 des Gesetzentwurfes eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag Brosz ein­treten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, und daher ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung der Ziffer 3 in der Fassung des Ausschussberichtes.

 


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