verantworten,
dass er das Einvernehmen bzw. eine Zustimmung der Regierungsparteien nicht
erreichen und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedinungen bzw.
Gesetzesänderungen nicht sicherstellen konnte, nachdem das Verhandlungsergebnis
mit der swisscom in Grundzügen feststand. Grasser hat es als zuständiges Regierungsmitglied
zu verantworten, dass die ÖIAG über kein schlüssiges Entwicklungskonzept für
ihre Unternehmen verfügt, die damit zum Spielball für Einzelinteressen werden
und bei geplanten Anteilsverkäufen regelmäßig nachteilige Ergebnisse für den
Wirtschaftsstandort Österreich, die weitere Unternehmensentwicklung und den
Veräußerungserlös erzielen.
Grasser
hat es als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG zu verantworten, dass er
offenbar die Führung der ÖIAG zu einem Verkauf an die swisscom gedrängt hat,
wobei er nicht nur offensichtlich entsprechend dem ÖIAG-Gesetz vom
ÖIAG-Vorstand über Inhalt und Fortgang der Verhandlungen informiert war,
sondern sich dem Vernehmen nach in der Folge auch laufend in die Verhandlungen
eingemischt bzw. diese persönlich begleitet hat, unter anderem durch ein
Treffen mit dem Schweizer Finanzminister. Er hat das Debakel daher auch im
Ergebnis zu verantworten, sowohl die negativen Auswirkungen für den
Finanzplatz Österreich, die wirtschaftliche Zukunft der Telekom Austria und der
Mobilkom Austria, als auch den Kursverlust von mehr als 1 Milliarde Euro,
der viele Anleger schmerzhaft getroffen hat.
Grasser
hat als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG, als Initiator und selbst
Hand anlegender Wegbegleiter der Verkaufsgespräche jede kaufmännische Sorgfalt
vermissen lassen. Er hat als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG aufwändige
Verhandlungen, due-diligence-Prüfungen und andere Dispositionen – beispielsweise
die Beauftragung teurer Beraterfirmen – mit initiiert bzw. zugelassen,
ohne sich vorher mit einem Mindestmaß an Sorgfalt und Umsicht einer
Rückendeckung der gesamten Bundesregierung bzw. der Regierungsparteien für die
von ihm angestrebte swisscom-Lösung zu versichern. Grasser hat als
Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG und durch seine persönliche
Involvierung in die Verkaufsverhandlungen auch die verfehlte
Informationspolitik nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der swisscom zu
verantworten. Er hat daher auch zu verantworten, dass die TA-Aktie nicht
rechtzeitig auf Antrag des Unternehmens aus dem Handel genommen wurde, sodaß
Insidergeschäfte zum Nachteil anderer gutgläubiger Marktteilnehmer erst möglich
wurden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
die folgende
Anfrage
1.
Wann haben Sie als Eigentümervertreter erfahren, dass Gespräche mit der swisscom
über den Kauf der ÖIAG-Anteile an der Telekom Austria aufgenommen werden sollen
oder aufgenommen wurden, bzw. sind solche Gespräche von Ihnen als Eigentümervertreter
initiiert worden, und wann wurden konkrete Verkaufsgespräche zwischen der ÖIAG
und der swisscom aufgenommen?
2.
Haben Sie dem Ministerrat oder einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung über
den geplanten Verkauf von ÖIAG-Anteilen an der Telekom Austria an die swisscom
oder über die Aufnahme bzw. den Verlauf von diesbezüglichen Gesprächen mit der
swisscom berichtet? Wenn ja – wem haben Sie wie oft, was und wann in
welchem Rahmen konkret berichtet – wenn nein – warum haben Sie nicht
berichtet?
3. Haben Sie als Eigentümervertreter an Gesprächen über den geplanten Verkauf von Telekom Austria-Anteilen an die swisscom teilgenommen oder solche Gespräche