Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 23

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verantworten, dass er das Einvernehmen bzw. eine Zustimmung der Regierungs­parteien nicht erreichen und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedinungen bzw. Gesetzesänderungen nicht sicherstellen konnte, nachdem das Verhandlungsergebnis mit der swisscom in Grundzügen feststand. Grasser hat es als zuständiges Regie­rungsmitglied zu verantworten, dass die ÖIAG über kein schlüssiges Entwicklungs­konzept für ihre Unternehmen verfügt, die damit zum Spielball für Einzelinteressen werden und bei geplanten Anteilsverkäufen regelmäßig nachteilige Ergebnisse für den Wirtschaftsstandort Österreich, die weitere Unternehmensentwicklung und den Veräußerungserlös erzielen.

Grasser hat es als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG zu verantworten, dass er offenbar die Führung der ÖIAG zu einem Verkauf an die swisscom gedrängt hat, wobei er nicht nur offensichtlich entsprechend dem ÖIAG-Gesetz vom ÖIAG-Vorstand über Inhalt und Fortgang der Verhandlungen informiert war, sondern sich dem Vernehmen nach in der Folge auch laufend in die Verhandlungen eingemischt bzw. diese persönlich begleitet hat, unter anderem durch ein Treffen mit dem Schweizer Finanzminister. Er hat das Debakel daher auch im Ergebnis zu ver­antworten, sowohl die negativen Auswirkungen für den Finanzplatz Österreich, die wirtschaftliche Zukunft der Telekom Austria und der Mobilkom Austria, als auch den Kursverlust von mehr als 1 Milliarde Euro, der viele Anleger schmerzhaft getroffen hat.

Grasser hat als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG, als Initiator und selbst Hand anlegender Wegbegleiter der Verkaufsgespräche jede kaufmännische Sorgfalt vermissen lassen. Er hat als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG aufwän­dige Verhandlungen, due-diligence-Prüfungen und andere Dispositionen – beispiels­weise die Beauftragung teurer Beraterfirmen – mit initiiert bzw. zugelassen, ohne sich vorher mit einem Mindestmaß an Sorgfalt und Umsicht einer Rückendeckung der gesamten Bundesregierung bzw. der Regierungsparteien für die von ihm angestrebte swisscom-Lösung zu versichern. Grasser hat als Eigentümervertreter des Bundes bei der ÖIAG und durch seine persönliche Involvierung in die Verkaufsverhandlungen auch die verfehlte Informationspolitik nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der swisscom zu verantworten. Er hat daher auch zu verantworten, dass die TA-Aktie nicht rechtzeitig auf Antrag des Unternehmens aus dem Handel genommen wurde, sodaß Insidergeschäfte zum Nachteil anderer gutgläubiger Marktteilnehmer erst möglich wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die folgende

Anfrage

1. Wann haben Sie als Eigentümervertreter erfahren, dass Gespräche mit der swisscom über den Kauf der ÖIAG-Anteile an der Telekom Austria aufgenommen werden sollen oder aufgenommen wurden, bzw. sind solche Gespräche von Ihnen als Eigentümervertreter initiiert worden, und wann wurden konkrete Verkaufsgespräche zwischen der ÖIAG und der swisscom aufgenommen?

2. Haben Sie dem Ministerrat oder einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung über den geplanten Verkauf von ÖIAG-Anteilen an der Telekom Austria an die swisscom oder über die Aufnahme bzw. den Verlauf von diesbezüglichen Gesprächen mit der swisscom berichtet? Wenn ja – wem haben Sie wie oft, was und wann in welchem Rahmen konkret berichtet – wenn nein – warum haben Sie nicht berichtet?

3. Haben Sie als Eigentümervertreter an Gesprächen über den geplanten Verkauf von Telekom Austria-Anteilen an die swisscom teilgenommen oder solche Gespräche


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