chische Bevölkerung ihren Willen durch ein Volksbegehren deutlich zum Ausdruck gebracht hat.
Wie sieht die aktuelle Situation aus, meine Damen und Herren? – Es ist so, dass die Gefahren in den letzten Jahren immer wieder heruntergespielt worden sind. Ich möchte hier auf zwei aktuelle Aspekte eingehen, um Ihnen zu zeigen, dass viele dieser Gefahren nach wie vor völlig im Dunklen liegen.
Das Erste können Sie im Internet auf http://science.orf.at nachlesen. Eine amerikanische Untersuchung zeigt, dass Pollen von Gentech-Gras bis zu 20 Kilometer fliegen – das ist eine reale Felduntersuchung – und dass Bestäubungen von Wildformen, also von anderen Grassorten, bis zu einer Entfernung von 14 Kilometern nachgewiesen werden konnten. Herr Bundesminister, das wäre eine wahnsinnige Gefahr für den ganzen Alpenraum, wenn es in Zukunft so zu einer Verbreitung gentechnisch veränderter Futtergräser in der Landwirtschaft kommt. Das ist ein ganz konkreter Aspekt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.)
Das gibt es nicht, sagen Sie? – Schauen Sie einmal auf diese Homepage! Sie werden feststellen, dass diese Studie real ist und dass dieses Gras sehr wohl existiert.
Das Zweite, meine Damen und Herren, ist die Nichtzulassung einer bestimmten gentechnisch veränderten Sorte durch die EU-Kommission, nämlich der Mais-Sorte MON 863. Warum ist diese nicht zugelassen worden? – Weil französische Wissenschaftler festgestellt haben, dass es nach Fütterungsversuchen bei Ratten zu Veränderungen der Nieren, der Lymphsysteme et cetera kommen kann. Es ist offensichtlich ein Riesengefahrenpotential, das man sehen muss, nämlich dass gentechnisch veränderte Futtermittel Veränderungen bei den Tieren verursachen können. Da gibt es eine Grauzone, Herr Bundesminister, die gerade in Österreich noch überhaupt nicht untersucht worden ist.
Was sind die derzeitigen Rahmenbedingungen? Welche Veränderungen hat es in den letzten Jahren gegeben? Es sind inzwischen 17 Sorten im EU-Sortenkatalog eingetragen. Das bedeutet prinzipiell, dass sie in der gesamten Europäischen Union angebaut werden könnten. Andererseits sind wir säumig bei der Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie 18/2001. Daher gibt es jetzt auch eine Vorlage zur Novelle des Gentechnikgesetzes, auf die wir noch zu sprechen kommen werden, Herr Bundesminister.
Drittens gibt es auf europäischer Ebene immer noch keine verbindlichen Schwellenwerte für Saatgut. Der letzte Vorschlag der EU-Kommission – 0,3 Prozent für Raps und Mais – wurde im entsprechenden Regelungsausschuss wieder abgelehnt. Ich hoffe, auch die Agrarminister werden dagegen sein. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)
All das sind Probleme, meine Damen und Herren, die die österreichische Lebensmittelsicherheit, die die österreichische Landwirtschaft und die Gesellschaft meiner Meinung nach ganz massiv bedrohen!
Wir haben in den letzten Jahren immer wieder ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen. Das Parlament war dabei ein aktives Forum. Wir haben hier im Haus zwei konkrete Initiativen zusammengebracht, nämlich zwei Mal einen Vier-Parteien-Antrag. Ich erinnere an den ersten dieser Anträge im Mai 2002. Damals haben wir den Bundesminister – es war das noch Herr Bundesminister Molterer – aufgefordert, rasch die rechtlichen Rahmenbedingungen für gentechnikfreie Regionen auf allen Ebenen zu klären, einerseits wirtschaftlich, wissenschaftlich und andererseits insbesondere die Frage der Haftung mit der Frist bis Herbst 2002. Bis heute ist das nicht geregelt worden. Jetzt, mit der Regierungsvorlage zur Novelle des Gentechnikgesetzes gibt es eine
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