Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 41

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Staaten der ehemaligen Sowjetunion und nunmehr auch der Mongolei betrifft, dass man in größeren Zusammenhängen, auch was den Wiederaufbau dieser Länder betrifft, denkt und einiges an Fortschritten zustande bringt.

Meine Fraktion wird daher dieser Änderung und Erweiterung die Zustimmung erteilen.

Nun aber zum wichtigeren Punkt, zu den neuen Bestimmungen betreffend den Insider­handel.

Meine Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, dass die österreichische Börsenwirklichkeit keinen sehr guten Ruf hat, was die Verhinderung des Insiderhandels betrifft. Ich darf daran erinnern, dass erst voriges Jahr bekannt wurde, dass der Generaldirektor eines der größten Unternehmen in diesem Lande im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs einer Verurteilung wegen Insiderhandels entgehen konnte. Ich darf gleichzeitig aber auch daran erinnern, dass sich die FMA, die auf Basis einer Vier-Parteien-Einigung vor ein paar Jahren eingerichtet wurde, selbst hinsichtlich mancher Dinge, die heute an der Börse stattfinden, außerstande sieht, wesentliche Schritte für eine Besserstellung zu unternehmen.

Was meine ich damit? – Ein Beispiel: Im Bereich der Telekom Austria bekam eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr, sehr hohe Erfolgsprämie. Diese war vom Erreichen eines bestimmten Kurses an der Wiener Börse, und zwar zu einem ganz genau definierten Zeitpunkt, abhängig. Und just zu diesem Zeitpunkt gab es eine Kauforder einer österreichischen Bank, durch die der Kurs genau so weit angehoben wurde, dass diese Prämien fällig wurden.

Was kann die FMA machen? – Die FMA bemühte sich, diesbezüglich sofort Erhe­bungen einzuleiten, endete jedoch mit der Feststellung: Wir können eigentlich nicht erheben, wer diesen Kaufauftrag wirklich gegeben hat!

Jetzt wäre es Aufgabe der Bundesregierung gewesen, mit diesem Vorschlag dafür zu sorgen, dass aus der zahnlosen Behörde eine Behörde wird, die tatsächlich etwas unternehmen kann. Man hätte sich hiebei ein Beispiel an Regelungen und Einrich­tungen in anderen Ländern nehmen können, auch an den Befugnissen und Vollmach­ten, die zum Beispiel die SEC in den USA hat.

Ich verstehe jedoch überhaupt nicht, wieso im Ausschuss selbst eine weitere Entschärfung der Regierungsvorlage, auf die man sich geeinigt hatte, vorgenommen wurde. Es wurde der Strafrahmen herabgesetzt, und es wurde insgesamt jenem Anspruch nicht Rechnung getragen, den die Bundesregierung vorgegeben hatte, nämlich einer Verschärfung der Bestimmungen.

Ich habe im Ausschuss detailliert dargelegt, dass durch die genaue Definition der einzelnen Tatumstände, wo einfach die Richtlinie abgeschrieben wurde, in Wirklichkeit die Möglichkeit der Verfolgung der Täter eingeschränkt statt erweitert wird.

Es war das Bundesministerium für Justiz – ich weiß schon, Kollegin Miklautsch war damals noch nicht ressortverantwortlich –, das in seiner Stellungnahme zu dem Projekt des Insiderhandels ausdrücklich diese Art von Gesetzwerdung rügte.

Das Bundesministerium für Justiz schreibt in seiner Stellungnahme – Frau Justiz­minis­terin, das war die Geschäftszahl 241001/3-III/5/04 – ausdrücklich, dass in mehr­facher Hinsicht die wörtliche Übernahme der EU-Richtlinie problematisch erscheint. Die Richtlinie hat notwendigerweise ein gewisses Maß an Unbestimmtheit. Eine wörtliche Übernahme der Bestimmungen einer Richtlinie überträgt diese Unbestimmtheit in das nationale Recht. Eine solche Vorgangsweise, die schon bei gewöhnlichen Verwal­tungsbestimmungen mit dem Gebot hinreichender Determinierung in Konflikt gerät, ist bei strafrechtlichen Normen umso bedenklicher.

 


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