Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 51

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Aufgrund des Fehlens der aufgehobenen Bestimmungen wird möglicherweise eine Verlangsamung der Verfahren eintreten. Dies wiederum würde einerseits eine ver­stärkte Ungewissheit für die Asylwerber und möglicherweise eine Verteuerung für Bund und Länder andererseits bedeuten.

Konkret bezieht sich dies auf die Einschränkung des Neuerungsverbots. Dieses hätte dazu führen sollen, dass alle Behauptungen über Verfolgungen bereits in der ersten Instanz vorgelegt bzw. vorgebracht werden müssten. Noch vor kurzem war es gängige Praxis, dass in der zweiten Instanz und teilweise sogar noch direkt vor der Abschie­bung von den Asylwerbern neue Behauptungen aufgestellt worden waren, warum doch Asylgründe vorhanden und dadurch ein positives Asylverfahren zu erwarten sei.

Eine rasche Novellierung des Asylgesetzes 2003 ist daher notwendig, um die durch den Verfassungsgerichtshof-Entscheid entstandene Lücke schnellstmöglich zu schlie­ßen. Da nun Teile des Asylgesetzes aufgehoben wurden, bietet diese Situation auch die beste Chance, dieses Gesetz im Zuge einer Reparatur weiter zu verbessern und neu zu gestalten. Bestehende Probleme, die sich im Vollzug herausgestellt haben, wie zum Beispiel im Bereich Traumatisierung, Zurückweisung an der Grenze, etc. könnten gleichzeitig mit der Reparatur ausgeräumt werden. Ein sehr strenges, restriktives und auch im Vollzug funktionierendes neues Asylgesetz muss jetzt sicherstellen, dass Österreich wirksam Schutz und Hilfe für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention ge­währt, aber Wirtschaftsflüchtlinge entweder gar nicht in das Land lässt oder umgehend in ihre Heimatländer abschiebt.

Österreich soll daher unter Wahrung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Men­schenrechtskonvention alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um einen Miss­brauch des Asylrechts hintanzuhalten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an den Bun­desminister für Inneres folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regie­rungsvorlage vorzulegen, die die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehobenen Bestimmungen des Asylgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 76/1997 in der Fas­sung der Asylgesetznovelle 2003, BGBl. Nr. I 101/2003 im Interesse der österreichi­schen Bevölkerung und der im Sinne der Genfer Konvention bzw. der EMRK Verfolg­ten verfassungskonform überarbeitet und folgende Maßnahmen unter Beachtung der bereits in der EU harmonisierten Bereiche des Asyl- und Migrationswesens beinhaltet:

Rasche Prüfung und – negativen Falls – Abschiebung von wegen schwerer Straftaten verurteilter Asylwerber

Unterbindung des Asylmissbrauchs

Verbesserung der Vollzugsmöglichkeiten des Asylgesetzes

Klare Mitwirkungsverpflichtungen eines Asylwerbers an der Identitätsfeststellung und im Asylverfahren

Ferner wird der Bundesminister für Inneres ersucht, im Interesse der Sicherung von Abschiebungen seine Bestrebungen zum Abschluss von Rückübernahmeübereinkom­men fortzusetzen.

 


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