Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 58

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Die Anträge der Landesregierungen von Wien und Oberösterreich und auch des UBAS, die vor allem auf eine Verfahrensverzögerung hingewirkt haben, haben in mehr als 36 Fällen keinen Erfolg gehabt, sie hatten allerdings in einem Fall Erfolg, der eine große Verzögerung mit sich bringen wird.

Wir haben einige Eckpfeiler des neuen Asylsystems bestätigt bekommen – und das bringt Klarheit! –, wie etwa das auch hier von manchen in diesem Saal massiv ange­griffene System der Listen sicherer Dritt- und Herkunftsländer, aber auch den Mecha­nismus, dass es bei offensichtlich unbegründeten Anträgen aufschiebende Wirkung nur mehr in Einzelfallentscheidungen gibt, und das neue Grundsystem von Erstaufnahme­stellen.

Was wir jetzt brauchen – und ich gebe diesbezüglich der Antragstellerin Recht –, das sind einige wichtige Weiterentwicklungen, die ich in folgenden Punkten zusammenfas­sen möchte:

Zum Ersten: Wir werden eine genaue Analyse des noch nicht vorliegenden schrift­lichen Entscheids des Verfassungsgerichtshofes vornehmen.

Zum Zweiten: Wir werden selbstverständlich eine Evaluierung des Asylsystems unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes vornehmen. Wir wollen das gemeinsam mit der Landeshauptleutekonferenz erarbeiten und vorlegen.

Zum Dritten: Wir brauchen eine weitere Entlastung von Traiskirchen! Wir wollen dort dauerhaft unter den Stand von 1 000 Betreuten kommen. Ich darf vor allem dem regio­nal Zuständigen Herren Abgeordneten Kainz und Pendel sagen, dass wir jetzt unter die Zahl von 1 300 gekommen sind. Das ist ein ganz klarer Schritt, der zeigt, dass wir hart daran arbeiten, im Einvernehmen mit den für die Quartiere zuständigen Ländern die Entlastung für diese Region zu erreichen. Diese Region hat Anspruch auf eine Entlas­tung, und wir bemühen uns sehr darum. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir wollen die Artikel-15a-Vereinbarung auf Punkt und Beistrich umsetzen. Das heißt, der Bund hat die Verantwortung für die Verfahren, die Länder haben die Verantwortung für die Quartiere. Natürlich helfen wir dort mit, wo wir können, wenn es Probleme bei den Quartieren gibt. Und ich möchte hier auch sehr dankbar anmerken, dass es viele gibt, die einen Beitrag dazu leisten, dass die Länder ihre Quartierfragen lösen können.

Ich möchte mich bedanken bei verschiedenen wirtschaftlichen Institutionen, wie etwa bei der UNIQA, bei Raiffeisen, aber auch beim „Kurier“. Danken möchte ich auch Herrn Präsidentem Verzetnitsch, der sich persönlich in dieser Frage eingeschaltet hat. Ein Dankeschön möchte ich aber auch der Arbeiterkammer sowie kirchlichen Stellen sa­gen, die einen Beitrag dazu leisten, dass die Länder ihre Verpflichtung, Quartiere bereitzustellen, erfüllen können.

Wir werden eine gemeinsame Definition des Kriteriums Hilfsbedürftigkeit mit den Ländern ausarbeiten, um klare, gleichlautende Regeln für alle zu bekommen.

Insgesamt muss es unser Ziel sein, dass wir Österreich von der erwähnten uner­wünschten Top-1-Situation hinsichtlich der Zahl der Asylwerber wegbringen. Es kann nicht sein, dass ein kleines Land, ein 8-Millionen-Land, unter 400 Millionen das Zielland Nummer 1 wird, das bringt soziale und gesellschaftliche Spannungen. Das ist nicht wünschenswert. Da ist eine gerechte, faire Lastenaufteilung auf ganz Europa notwen­dig und sinnvoll. Daher müssen wir unsere gesetzlichen Regelungen, so lange es keine gesamteuropäischen Regelungen gibt, die wir aber anstreben, jenen anpassen, wie sie vergleichbare Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


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