Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 60

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dieses wichtige Prinzip in Frage stellen wollen. Aber genauso wende ich mich auch ge­gen eine Sozial-Utopie, wo man der Meinung ist, dass wir in Europa und im Speziellen in Österreich all jenen, denen es in ihrer Heimat schlechter geht, hier ein besseres Leben ermöglichen können. Auch das geht nicht, meine Damen und Herren!

Politische Unterstützung für Verfolgte: ja! Aber wirtschaftliche Unterstützung dort, wo es am effizientesten ist, nämlich in den Heimatländern der Menschen, um die es hier geht, durch Entwicklungshilfe eben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Innenminister, es hat mir gefallen – wir kritisieren Sie manchmal, aber wir loben Sie auch, wenn es berechtigt ist; und Sie haben heute etwas Wichtiges gesagt –, dass Sie gesagt haben: Wir müssen die wirklich Verfolgten vor denen, die das Asylrecht missbrauchen, in Schutz nehmen! – Auch darum geht es.

Gerade wenn wir uns die aktuelle Situation mit den 26 000 Asylwerbern in Bundes­betreuung ansehen und welche Probleme es bei der Unterbringung, auch bei der finan­ziellen Ausstattung gibt, wenn ich all das mit einer Anerkennungsquote von 20 Prozent hochrechne, dann können wir erkennen, dass wir diesen 20 Prozent eben keine opti­male Unterstützung geben können, weil 80 Prozent dieses Recht missbrauchen.

Mich hat sehr beeindruckt, dass eine junge Mutter, eine Asylwerberin, die einmal in einer Unterkunft interviewt worden ist, gesagt hat, sie sei mit ihren Kindern eigentlich nur immer in diesem einen Zimmer, das sie dort hat, weil sie sich fürchtet, dieses Zimmer zu verlassen, ja selbst die Gemeinschaftsräume zu benutzen. Sie fürchtet sich aber nicht vor den Österreichern, sondern sie fürchtet sich vor den anderen Asylwer­bern, weil das eben genau jene sind, die ganz andere Gründe haben, hier in Österreich zu sein. Und es sind nicht immer rechtmäßige Gründe, die sie nach Österreich gebracht haben.

Genau das ist es, meine Damen und Herren: den rechtmäßigen Asylwerbern Unterstüt­zung geben, dafür aber Missbrauch verhindern! Das muss Ziel auch des neuen Asylge­setzes der Zukunft sein! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Selbst der Rechnungshof, eine wirklich unverdächtige Instanz, hat im letzten Bericht festgehalten, dass 42 Prozent der Asylverfahren nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Asylwerber nicht mehr anwesend waren. Diese haben also ganz genau ge­wusst, dass sie keinen positiven Bescheid erhalten werden, aber, solange es halt ge­gangen ist, die Unterstützung in den Flüchtlingsunterkünften in Anspruch genommen, ihre Kontakte über die Schlepperorganisationen geknüpft haben. Dann, als es sozu­sagen hart auf hart gegangen ist, als die Bescheide verabschiedet hätten werden sollen, sind sie aber plötzlich in den Untergrund abgetaucht gewesen. Eben das ist die Problematik, meine Damen und Herren, um die es da geht.

Ich bedauere, dass einige wichtige Bestimmungen jetzt aufgehoben worden sind, wie zum Beispiel das Neuerungsverbot, denn auch das war ein Mittel zum Missbrauch. Ein Asylwerber hat einen Asylgrund eingebracht, dann ist das Verfahren abgeführt worden, man hat vielleicht erkannt, dass dieser Grund nicht zutrifft, aber bevor man ihn ab­schieben hätte können, hat dieser Asylwerber ganz einfach einen neuen Grund vorge­bracht – und das ganze Verfahren ist wieder von vorne losgegangen.

Worüber ich sehr zufrieden bin, ist der Umstand, dass die Drittstaatenklausel vom Ver­fassungsgerichtshof anerkannt worden ist, denn wenn es darum geht, einem wirklich politisch Verfolgten Hilfe zu geben, so ist es, wie es Frau Abgeordnete Partik-Pablé gesagt hat, nicht so relevant, in welchem Land das Asylverfahren durchgeführt wird; es muss nur in einem Land sein, in dem ein ordnungsgemäßes Asylverfahren ermöglicht wird. Man wird wohl keine Zweifel daran haben, dass alle Mitgliedsländer der Euro-


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