Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 61

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päischen Union und auch Länder wie etwa die Schweiz und Liechtenstein – und nur von solchen Ländern sind wir umgeben – derart sichere Drittstaaten sind.

Herr Innenminister! Wenn wir das so anerkennen und mit all diesen Ländern – ich weiß, zumindest mit einem Land ist das noch nicht gelungen – zwischenstaatliche Ab­kommen abschließen, damit diese die Asylwerber auch wirklich wieder zurücknehmen, dann müsste der Rückgang der Asylanträge noch viel, viel gravierender und deutlicher ausfallen als um jene 20 oder 23 Prozent, die wir seit Mai dieses Jahres, seit dem In-Kraft-Treten des neuen Asylgesetzes, zu verzeichnen gehabt haben.

Es hat also, glaube ich, schon Probleme beim Vollzug des Gesetzes gegeben. Dass etwa die Bestimmung, dass man, wenn man Traumatisierung als Asylgrund angibt, trotzdem auf alle Fälle das Recht hat, das Asylverfahren hier in Österreich abzuwarten, verstehe ich nicht ganz, weil auch für jenen, der sagt, er sei traumatisiert, gilt das bereits Gesagte, nämlich dass er das Verfahren in einem anderen Land, das ein ordnungsgemäßes Asylverfahren bereitstellt, abzuwarten hat. Und auch die Frage der Rückweisung unmittelbar an der Grenze und nicht auch im Hinterland ist sicherlich zu hinterfragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben nun durch die Aufhebung beziehungsweise die Teilaufhebung dieses Geset­zes durch den Verfassungsgerichtshof eine neue Chance. Ich bekenne mich dazu, dass wir Gott sei Dank nicht die Möglichkeit haben, durch Zweidrittelmehrheit proble­matische Bestimmungen der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes zu entziehen. Das haben wir früher bei anderen Regierungskonstellationen erlebt. Der Verfassungs­gerichtshof soll mit seiner Kompetenz all unsere Gesetze überprüfen, und wir haben dann die Aufgabe, diese entsprechend zu adaptieren und zu reparieren. Wir werden aber diese Gelegenheit jetzt dazu nützen, gemeinsam all diese Vollziehungsprobleme zu diskutieren und die Lücken, die sich gezeigt haben, zu schließen, damit wir dem Grundsatz, politisch Verfolgten Unterstützung zu geben, aber den Missbrauch im Inter­esse der Österreicher, aber auch im Interesse der wirklich politisch Verfolgten zu ver­hindern, auch wirklich nachkommen.

Das wird unsere Aufgabe sein. Dieser Aufgabe werden wir uns stellen! Ich hoffe, dass Sie von der Opposition uns dabei unterstützen, denn Sozial-Utopien auf dem Rücken der politisch Verfolgten und der Österreicher sollten wir nicht unterstützen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.46

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. Herr Abgeordneter, Sie wünschen eine Redezeiteinstellung auf 5 Minuten. Stimmt das? (Abg. Kößl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das stimmt! Ja!) – Bitte.

 


12.46

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Bevor ich in die Debatte eingehe, möchte ich von dieser Stelle aus Herrn Bundesminister Dr. Strasser für seine großartigen Leistun­gen im Asyl-Bereich in den letzten vier Jahren einmal ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Faktum ist, dass Österreich ein modernes, zukunftsorientiertes und äußerst mensch­liches Asylgesetz hat, das hier in diesem Saal vor einem Jahr beschlossen wurde. Mit diesem Asylgesetz wollten und wollen wir, dass die Verfahren beschleunigt werden. Ich glaube, dass jeder Asylwerber ein Recht darauf hat, dass rasch und schnell entschie­den wird, ob er Asyl bekommt oder nicht. Und es soll auch klar und schnell festgestellt werden, ob dieses Asylansuchen berechtigt ist oder nicht. Es ist heute schon ange­sprochen worden, dass rund 80 Prozent der Asylwerber aus wirtschaftlichen Überle-


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