probung unterzogen worden sei, im Zuge
der gegenständlichen Beschaffung eine Erprobung in Österreich entbehrlich.
Da zur Zeit der Gebarungsüberprüfung die
vom BMLV angeführten Erprobungsergebnisse noch nicht vorlagen, ersuchte der
RH, ihm diese zu übermitteln.
Die Frage, warum entgegen den
Muss-Bestimmungen der Ausschreibung auf eine praktische Flugerprobung nur beim
Eurofighter verzichtet wurde, wurde unzureichend beantwortet. Laut Minister
Platter sei der Eurofighter von den Herstellerländern ausreichend getestet
worden und eine eigene Erprobung habe sich daher erübrigt. Dieses Argument ist
sogar für das Jahr 2004 nachweislich falsch, da die Erprobung noch immer
nicht abgeschlossen ist. Für den Zeitpunkt der Typenentscheidung wurde weder
dem Rechnungshof noch dem Ausschuss auch nur ein einziges Dokument vorgelegt,
das diese Behauptung stützt: Dem Rechnungshof liegen bis heute keine
entsprechenden Dokumente vor.
Zur „Zahlungsvariante“
Die Vergabekommission hatte die Aufgabe
die technischen und militärischen Eigenschaften der Angebote zu bewerten
(Nutzwertanalyse). Nach Abschluss dieser Arbeit sollten die Angebote auch in
ihrem kaufmännischen Teil geöffnet werden und die Kosten mit den Nutzwerten
zusammengeführt werden. Es wurde von den Anbietern gefordert, Preise für eine
Finanzierung bei Sofortzahlung, mit 10 Halbjahresraten und mit
18 Halbjahresraten anzugeben. Bei den drei Varianten war Eurofighter nur
bei 18 Halbjahresraten erstgereiht.
Der Rechnungshof stellt dazu fest:
Punkt 13.2
Der RH vermisste eine schriftliche
Festlegung des BMF, woraus der Vorrang einer bestimmten Zahlungsvariante
ersichtlich gewesen wäre. Die tatsächlich vom BMF bevorzugte Zahlungsvariante
von 18 Halbjahresraten ließ sich nur einem im BMLV verfassten Aktenvermerk vom
24.Juni 2002 entnehmen, in dem die drei Zahlungsvarianten im Hinblick auf
deren Umsetzung dargestellt wurden.
Die für die Ermittlung des Bestbieters
herangezogene Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten wurde erst im Zuge
der Bewertung endgültig ausgewählt und war letztendlich ausschlaggebend.
Grundlage dieses Aktenvermerks war
vermutlich ein Anruf von MinR Hillingrathner aus dem BMF.
Daraus ergaben sich eine Reihe von
Fragen, die allesamt unbeantwortet blieben. Zu der Intervention/Anweisung
Hillingrathners befragt, meinte Platter: „Davon habe ich keine Ahnung.“ Somit
bleibt die entscheidende Frage offen, warum BM Grasser in Kenntnis des Berichts
der Bewertungskommission die einzige Zahlungsvariante gewählt hat, bei der
Eurofighter vorne lag und damit defacto die Typenentscheidung getroffen hat.
Auch die Frage, ab wann die
Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten als einzig zulässige ausgewählt
wurde, blieb unbeantwortet.
Die Opposition fordert daher die Ladung
von MinR Hillingrathner und BM Grasser als Auskunftspersonen.
Zur „Ministerratsvorlage“ vom BM
Scheibner vom 25.6.02
Grundlage für die Typenentscheidung zugunsten des Eurofighter von EADS war ein Ministerratsvortrag von BM Scheibner vom 2.7.2002. In den Medien kursierte allerdings