Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 89

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probung unterzogen worden sei, im Zuge der gegenständlichen Beschaffung eine Er­probung in Österreich entbehrlich.

Da zur Zeit der Gebarungsüberprüfung die vom BMLV angeführten Erprobungsergeb­nisse noch nicht vorlagen, ersuchte der RH, ihm diese zu übermitteln.

Die Frage, warum entgegen den Muss-Bestimmungen der Ausschreibung auf eine praktische Flugerprobung nur beim Eurofighter verzichtet wurde, wurde unzureichend beantwortet. Laut Minister Platter sei der Eurofighter von den Herstellerländern ausrei­chend getestet worden und eine eigene Erprobung habe sich daher erübrigt. Dieses Argument ist sogar für das Jahr 2004 nachweislich falsch, da die Erprobung noch immer nicht abgeschlossen ist. Für den Zeitpunkt der Typenentscheidung wurde weder dem Rechnungshof noch dem Ausschuss auch nur ein einziges Dokument vorgelegt, das diese Behauptung stützt: Dem Rechnungshof liegen bis heute keine entsprechen­den Dokumente vor.

Zur „Zahlungsvariante“

Die Vergabekommission hatte die Aufgabe die technischen und militärischen Eigen­schaften der Angebote zu bewerten (Nutzwertanalyse). Nach Abschluss dieser Arbeit sollten die Angebote auch in ihrem kaufmännischen Teil geöffnet werden und die Kos­ten mit den Nutzwerten zusammengeführt werden. Es wurde von den Anbietern gefor­dert, Preise für eine Finanzierung bei Sofortzahlung, mit 10 Halbjahresraten und mit 18 Halbjahresraten anzugeben. Bei den drei Varianten war Eurofighter nur bei 18 Halb­jahresraten erstgereiht.

Der Rechnungshof stellt dazu fest:

Punkt 13.2

Der RH vermisste eine schriftliche Festlegung des BMF, woraus der Vorrang einer bestimmten Zahlungsvariante ersichtlich gewesen wäre. Die tatsächlich vom BMF bevorzugte Zahlungsvariante von 18 Halbjahresraten ließ sich nur einem im BMLV ver­fassten Aktenvermerk vom 24.Juni 2002 entnehmen, in dem die drei Zahlungsvarian­ten im Hinblick auf deren Umsetzung dargestellt wurden.

Die für die Ermittlung des Bestbieters herangezogene Zahlungsvariante mit 18 Halb­jahresraten wurde erst im Zuge der Bewertung endgültig ausgewählt und war letztend­lich ausschlaggebend.

Grundlage dieses Aktenvermerks war vermutlich ein Anruf von MinR Hillingrathner aus dem BMF.

Daraus ergaben sich eine Reihe von Fragen, die allesamt unbeantwortet blieben. Zu der Intervention/Anweisung Hillingrathners befragt, meinte Platter: „Davon habe ich keine Ahnung.“ Somit bleibt die entscheidende Frage offen, warum BM Grasser in Kenntnis des Berichts der Bewertungskommission die einzige Zahlungsvariante ge­wählt hat, bei der Eurofighter vorne lag und damit defacto die Typenentscheidung getroffen hat.

Auch die Frage, ab wann die Zahlungsvariante mit 18 Halbjahresraten als einzig zuläs­sige ausgewählt wurde, blieb unbeantwortet.

Die Opposition fordert daher die Ladung von MinR Hillingrathner und BM Grasser als Auskunftspersonen.

Zur „Ministerratsvorlage“ vom BM Scheibner vom 25.6.02

Grundlage für die Typenentscheidung zugunsten des Eurofighter von EADS war ein Ministerratsvortrag von BM Scheibner vom 2.7.2002. In den Medien kursierte allerdings


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