Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 88

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parlamentarischen Kontrollrechte wahrzunehmen behinderten, indem sie regelmäßig die Ladung von Auskunftspersonen verweigerten.

Folgender Auszug aus den Aktennotizen der Rechnungshof Ausschusssitzung vom 6.10.2004 gibt einen Eindruck der Vorgänge, wie der offenkundigen Nichtbeantwortung der elementarsten Fragen der Beschaffung, wie BM Platter bei entscheidenden Fragen zugeben muss, dass er davon „keine Ahnung“ habe. Bei wesentlichen Fragen, wo der begründete Verdacht auf Schiebung des Vergabevorgangs im Raum steht, zieht sich BM Platter auf „dazu kann ich nichts sagen“ zurück.

Aus den Aktenvermerken

Zur Sitzung des Rechnungshofausschusses vom 6.10.2004

Zur „Einsichtsbemerkung“

Nach Abschluss der Arbeit der Bewertungskommission wanderte der Akt auf dem vor­gesehenen Dienstweg zu den direkten Vorgesetzten und wiederum deren Vorgesetz­ten. Als erster versah Divr. Wolfgang Spinka, Leiter der Gruppe Feldzeugwesen/Luft­zeugwesen, den Akt mit einer Einsichtsbemerkung, in der er „zufolge der festgestellten annähernden Gleichwertigkeit der Angebote“ empfahl, „dem Produkt mit den geringe­ren Anschaffungs- und Betriebskosten, also dem Gripen von SAAB/BAE, den Vorzug zu geben“.

Spinkas Vorgesetzter, der Leiter der Beschaffungssektion General Dr. Peter Corrieri, ergänzte den Akt mit dem Vermerk: „Ich schließe mich der EB des LtrGrpFzLzW vom 25.6.02 an!“

Generaltruppeninspektor Horst Pleiner, zu dessen Aufgaben es gehörte, den Verteidi­gungsminister in allen militärischen Fragen zu beraten, war im Dienstweg nicht auto­matisch vorgesehen. Er ließ dennoch die Einsichtsbemerkung mit seinem Eintrag er­weitern: „Ich schließe mih der EB des LtrGrpFzLzW vom 25.6.02 in vollem Umfang an.“

Viele daran anknüpfende zwingende Fragen konnte BM Platter nicht beantworten:

BM Platter konnte logischerweise nicht klären, warum Gen. Corrieri, Chef der Beschaf­fung und Generaltruppeninspektor Pleiner sich der Einsichtsbemerkung zum Bericht der Bewertungskommission vollinhaltlich anschlossen.

Aus obigem Sachverhalt ergibt sich zwingend die Frage, wieso in der damaligen Ein­sichtsbemerkung die Kampfflugzeuge Gripen und Eurofighter als ‚annähernd gleich­wertig’ hinsichtlich der Anforderung der Luftraumüberwachung in Österreich bezeichnet wurden.

Weiters drängt sich die Frage auf, warum damals die ranghöchsten Militärs unter an­derem wegen der Betriebskosten die Anschaffung von Gripen der Firma Saab/BAE empfahlen, der Minister sich aber zuerst dieser Empfehlung anschloss und sich dann darüber hinwegsetzte und warum die Betriebskosten in der weiteren Betrachtung keine Rolle mehr spielten.

Zum Verzicht auf „praktische Erprobung“

In der Ausschreibung wurde von allen Anbietern zwingend verlangt, eine praktische Erprobung des angebotenen Kampfflugzeugs zu ermöglichen. Das BMLV verzichtete aber beim Kampfflugzeug Eurofighter auf diese Möglichkeit. Im Rechnungshofbericht rechtfertigt das BMLV diesen schwer verständlichen Verzicht wie folgt:

Rechnungshofbericht Punkt 21.3 und 21.4

Laut Stellungnahme des BMLV wäre Angesichts der Tatsache, dass das Kampfflug­zeug Eurofighter bei anderen Luftwaffen europäischer Staaten einer ausführlichen Er-


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