parlamentarischen Kontrollrechte
wahrzunehmen behinderten, indem sie regelmäßig die Ladung von Auskunftspersonen
verweigerten.
Folgender Auszug aus den Aktennotizen
der Rechnungshof Ausschusssitzung vom 6.10.2004 gibt einen Eindruck der
Vorgänge, wie der offenkundigen Nichtbeantwortung der elementarsten Fragen der
Beschaffung, wie BM Platter bei entscheidenden Fragen zugeben muss, dass er
davon „keine Ahnung“ habe. Bei wesentlichen Fragen, wo der begründete Verdacht
auf Schiebung des Vergabevorgangs im Raum steht, zieht sich BM Platter auf
„dazu kann ich nichts sagen“ zurück.
Aus den Aktenvermerken
Zur Sitzung des Rechnungshofausschusses
vom 6.10.2004
Zur „Einsichtsbemerkung“
Nach Abschluss der Arbeit der
Bewertungskommission wanderte der Akt auf dem vorgesehenen Dienstweg zu den
direkten Vorgesetzten und wiederum deren Vorgesetzten. Als erster versah Divr.
Wolfgang Spinka, Leiter der Gruppe Feldzeugwesen/Luftzeugwesen, den Akt mit
einer Einsichtsbemerkung, in der er „zufolge der festgestellten annähernden
Gleichwertigkeit der Angebote“ empfahl, „dem Produkt mit den geringeren
Anschaffungs- und Betriebskosten, also dem Gripen von SAAB/BAE, den Vorzug zu
geben“.
Spinkas Vorgesetzter, der Leiter der
Beschaffungssektion General Dr. Peter Corrieri, ergänzte den Akt mit dem
Vermerk: „Ich schließe mich der EB des LtrGrpFzLzW vom 25.6.02 an!“
Generaltruppeninspektor Horst Pleiner,
zu dessen Aufgaben es gehörte, den Verteidigungsminister in allen
militärischen Fragen zu beraten, war im Dienstweg nicht automatisch
vorgesehen. Er ließ dennoch die Einsichtsbemerkung mit seinem Eintrag erweitern:
„Ich schließe mih der EB des LtrGrpFzLzW vom 25.6.02 in vollem Umfang an.“
Viele daran anknüpfende zwingende Fragen
konnte BM Platter nicht beantworten:
BM Platter konnte logischerweise nicht
klären, warum Gen. Corrieri, Chef der Beschaffung und Generaltruppeninspektor
Pleiner sich der Einsichtsbemerkung zum Bericht der Bewertungskommission
vollinhaltlich anschlossen.
Aus obigem Sachverhalt ergibt sich
zwingend die Frage, wieso in der damaligen Einsichtsbemerkung die
Kampfflugzeuge Gripen und Eurofighter als ‚annähernd gleichwertig’
hinsichtlich der Anforderung der Luftraumüberwachung in Österreich bezeichnet
wurden.
Weiters drängt sich die Frage auf, warum
damals die ranghöchsten Militärs unter anderem wegen der Betriebskosten die
Anschaffung von Gripen der Firma Saab/BAE empfahlen, der Minister sich aber
zuerst dieser Empfehlung anschloss und sich dann darüber hinwegsetzte und warum
die Betriebskosten in der weiteren Betrachtung keine Rolle mehr spielten.
Zum Verzicht auf „praktische Erprobung“
In der Ausschreibung wurde von allen
Anbietern zwingend verlangt, eine praktische Erprobung des angebotenen
Kampfflugzeugs zu ermöglichen. Das BMLV verzichtete aber beim Kampfflugzeug
Eurofighter auf diese Möglichkeit. Im Rechnungshofbericht rechtfertigt das BMLV
diesen schwer verständlichen Verzicht wie folgt:
Rechnungshofbericht Punkt 21.3 und 21.4
Laut Stellungnahme des BMLV wäre Angesichts der Tatsache, dass das Kampfflugzeug Eurofighter bei anderen Luftwaffen europäischer Staaten einer ausführlichen Er-