Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 87

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Erprobung

In der Ausschreibung wurde von allen Anbietern zwingend verlangt, eine praktische Erprobung des angebotenen Kampfflugzeugs zu ermöglichen. Der Rechnungshof kriti­siert, dass das BMLV nur beim Eurofighter auf diese Möglichkeit verzichtet hat. In der Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof rechtfertigte das BMLV das damit, dass angesichts der Tatsache, dass das Kampfflugzeug Eurofighter bei anderen Luftwaffen europäischer Staaten einer ausführlichen Erprobung unterzogen worden sei, eine Erprobung in Österreich entbehrlich sei. Bis heute gibt es keinen Eurofighter der Tranche II, mit dessen Erprobung auch nur begonnen werden kann. Nicht einmal für die Eurofighter der ersten Tranche ist die Erprobung abgeschlossen. Die angebliche Erprobung durch andere Staaten wurde mit keinerlei Prüfergebnissen und Dokumenten belegt. Der ehemalige Rechnungshofpräsident Fiedler hat äußerst kritisch vermerkt, dass diese Dokumente bis heute nicht vorgelegt wurden.

Liefertermin 2005

Am 26. März 2002 wurden die drei Bieter (F-16, Gripen, Eurofighter) zur „Konkretisie­rung der Angebote unter Verzicht auf die Zwischenlösung aufgefordert“. Zum Schlie­ßen der Beschaffungslücke wurde der Lieferzeitraum auf zwei Jahre verkürzt. In der geänderten Ausschreibung hieß es:

„Am 1.7.2005 sollen 7 Lfz

Am 1.1.2006 sollen 12 Lfz

Am 1.1.2007 sollen weitere 7 Lfz

Am 1.7.2007 sollen weitere 5 Lfz verfügbar sein.

Die Verfügbarkeitsforderung für die Jahre 2005 und 2006 ist so zu verstehen, dass ihre Erfüllung für die Aufrechterhaltung der Luftraumüberwachung in Österreich unbedingt notwendig ist und unbedingt erreicht werden sollte.“

EADS hatte damals bereits mitgeteilt, dass man EF ab 2005 liefern könne. Es ist zu prüfen, ob EADS damit nicht bewusst falsche Angaben gemacht – und damit eine Mög­lichkeit zur Lösung des Vertrags geliefert – hat.

Damit steht der Verdacht im Raum, dass EADS eine der wichtigsten und zwingend geforderten Bestimmungen der Ausschreibung – die Lieferung ab 2005 – nicht erfüllen kann. Die Notwendigkeit, F5 als Zwischenlösung aus der Schweiz zu beschaffen, folgte aus der Unfähigkeit von EADS, die Lieferbedingungen der Ausschreibung zu erfüllen. Das BMLV ist offensichtlich bereit, für den Schaden, der durch die Nichterfüllung der MUSS-Kriterien der Ausschreibung entstanden ist, selbst zu haften.

Tranche II

In der Sitzung des RHA am 6. Oktober antwortete BM Platter auf die Frage, ob EADS ab 2005 Eurofighter liefern könne, mit „Ja“. Auf die Nachfrage, ob EADS die mit dem BMLV vertraglich vereinbarten Geräte der Tranche II liefern könne, antwortete er aller­dings mit „Nein“. Nach allen Berichten über EADS steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Tranche II mit großer Verspätung oder gar nicht in Produktion geht. Die österrei­chische Sicherheitspolitik muss davon ausgehen, dass auch 2007 die vertraglich ver­einbarten Flugzeuge nicht geliefert werden können.

Diese und viele weitere – entscheidende – Fragen konnten in den Rechnungshofaus­schusssitzungen nicht beantwortet werden. Es verdichtete sich im Zuge der Verhand­lungen der Eindruck, dass die Regierungsparteien nicht nur kein Interesse an der Auf­klärung des Sachverhaltes hatten, sondern sogar die Versuche der Opposition, ihre


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