Erprobung
In der Ausschreibung wurde von allen
Anbietern zwingend verlangt, eine praktische Erprobung des angebotenen
Kampfflugzeugs zu ermöglichen. Der Rechnungshof kritisiert, dass das BMLV nur
beim Eurofighter auf diese Möglichkeit verzichtet hat. In der Stellungnahme
gegenüber dem Rechnungshof rechtfertigte das BMLV das damit, dass angesichts
der Tatsache, dass das Kampfflugzeug Eurofighter bei anderen Luftwaffen
europäischer Staaten einer ausführlichen Erprobung unterzogen worden sei, eine
Erprobung in Österreich entbehrlich sei. Bis heute gibt es keinen Eurofighter
der Tranche II, mit dessen Erprobung auch nur begonnen werden kann. Nicht
einmal für die Eurofighter der ersten Tranche ist die Erprobung abgeschlossen.
Die angebliche Erprobung durch andere Staaten wurde mit keinerlei
Prüfergebnissen und Dokumenten belegt. Der ehemalige Rechnungshofpräsident
Fiedler hat äußerst kritisch vermerkt, dass diese Dokumente bis heute nicht
vorgelegt wurden.
Liefertermin 2005
Am 26. März 2002 wurden die drei
Bieter (F-16, Gripen, Eurofighter) zur „Konkretisierung der Angebote unter
Verzicht auf die Zwischenlösung aufgefordert“. Zum Schließen der
Beschaffungslücke wurde der Lieferzeitraum auf zwei Jahre verkürzt. In der
geänderten Ausschreibung hieß es:
„Am 1.7.2005 sollen 7 Lfz
Am 1.1.2006 sollen 12 Lfz
Am 1.1.2007 sollen weitere 7 Lfz
Am 1.7.2007 sollen weitere 5 Lfz
verfügbar sein.
Die Verfügbarkeitsforderung für die
Jahre 2005 und 2006 ist so zu verstehen, dass ihre Erfüllung für die
Aufrechterhaltung der Luftraumüberwachung in Österreich unbedingt notwendig ist
und unbedingt erreicht werden sollte.“
EADS hatte damals bereits mitgeteilt,
dass man EF ab 2005 liefern könne. Es ist zu prüfen, ob EADS damit nicht
bewusst falsche Angaben gemacht – und damit eine Möglichkeit zur Lösung
des Vertrags geliefert – hat.
Damit steht der Verdacht im Raum, dass
EADS eine der wichtigsten und zwingend geforderten Bestimmungen der
Ausschreibung – die Lieferung ab 2005 – nicht erfüllen kann. Die
Notwendigkeit, F5 als Zwischenlösung aus der Schweiz zu beschaffen, folgte aus
der Unfähigkeit von EADS, die Lieferbedingungen der Ausschreibung zu erfüllen.
Das BMLV ist offensichtlich bereit, für den Schaden, der durch die
Nichterfüllung der MUSS-Kriterien der Ausschreibung entstanden ist, selbst zu
haften.
Tranche II
In der Sitzung des RHA am
6. Oktober antwortete BM Platter auf die Frage, ob EADS ab
2005 Eurofighter liefern könne, mit „Ja“. Auf die Nachfrage, ob EADS die
mit dem BMLV vertraglich vereinbarten Geräte der Tranche II liefern könne,
antwortete er allerdings mit „Nein“. Nach allen Berichten über EADS steigt die
Wahrscheinlichkeit, dass die Tranche II mit großer Verspätung oder gar nicht in
Produktion geht. Die österreichische Sicherheitspolitik muss davon ausgehen,
dass auch 2007 die vertraglich vereinbarten Flugzeuge nicht geliefert werden
können.
Diese und viele weitere – entscheidende – Fragen konnten in den Rechnungshofausschusssitzungen nicht beantwortet werden. Es verdichtete sich im Zuge der Verhandlungen der Eindruck, dass die Regierungsparteien nicht nur kein Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes hatten, sondern sogar die Versuche der Opposition, ihre