Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 20

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Ich habe hier sechs Fakten, diese müssen Sie erst einmal widerlegen.

Erstens: Das Uni-Budget ist absolut unzureichend. Im Jahre 1999 gab es noch 4,3 Pro­zent Anteil des Bundesbudgets für die Hochschulen. Heute sind es 3,86 Prozent, ein drastischer Rückgang. – Das ist die Realität, nicht das, was Sie an schönen Zahlen sagen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Zweitens: Die Studiengebühren haben keinerlei Verbesserung für die Studierenden ge­bracht. Im Gegenteil: Viele warten auf Prüfungen, viele warten auf Lehrveranstaltun­gen, die nicht mehr abgehalten werden können, weil das Geld dafür fehlt.

Drittens: Die Motivation an den Universitäten ist am Boden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Mit eurer Jammerei kein Wunder!) Schuld ist Ihr Universitätsgesetz, Kollege, Ihr UG, mit dem Sie Tausende von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Universitäten von jeder qualifizierten Mitsprache ausgeschlossen haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die lernen nur jammern!) Das sind in erster Linie die habilitierten Mittel­bauangehörigen, die nichts mehr zu reden haben, weil Ihr Gesetz sie davon aus­schließt. (Abg. Großruck: Bist du jetzt für den Ambrozy oder dagegen?)

Viertens: Der Regierungseinfluss ist so groß wie nie zuvor. Schlagende Uni-Räte, im wahrsten Sinn des Wortes, tummeln sich in den Führungsetagen der Universitäten.

Fünftens: Die Zahl der Arbeitslosen erreicht insgesamt einen Rekordwert. Sie ist so hoch wie seit den fünfziger Jahren nicht mehr. Tausende hoch qualifizierte Absolven­tinnen und Absolventen der Universitäten, Fachhochschulen und Akademien haben keine Chance auf eine Anstellung. 9 100 waren es Anfang dieses Monats.

Das ist eine Vergeudung geistiger Ressourcen, für die Sie verantwortlich sind. Das ist keine Glanzleistung, sondern das ist eine grottenschlechte Bildungspolitik, die Sie zu verantworten haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Armutszeugnis!)

Kommen wir zum sechsten Punkt – es trifft sich gut, Frau Bundesministerin, dass Sie von Verantwortung gesprochen haben –: Dabei geht es um ein Schadenspotential, das weit über das hinausgeht, was bisher zum Budget genannt wurde. Ich habe hier die Stellungnahme des Bildungsministeriums zur Dienstrechts-Novelle 2004. Darüber wurde in der Öffentlichkeit bisher kaum gesprochen. Aber diese Stellungnahme hat es, was die Verantwortung des Bildungsministeriums anbelangt, in sich.

Es geht um die Frage: Was ist in Österreich in den Augen dieses Hohen Hauses, in Ihren Augen, Kollegin Brinek, ein akademischer Abschluss? Fangen wir mit ein paar einfachen Fragen an! Ist der Besuch einer Volksschule ein akademischer Abschluss? (Abg. Großruck: Kommt darauf an!) – Wir werden uns einig sein: Nein. Ist eine Matura ein akademischer Abschluss? – Auch nicht.

Ist ein Bachelor ein akademischer Abschluss? (Abg. Großruck: Ist „Radio Eriwan“ ein ...?) Ist ein Bachelor ein akademischer Abschluss? – Selbstverständlich! Ist ein Magisterstudium an einer Fachhochschule ein akademischer Abschluss? – Auch! (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Brinek.) Werden künftige Lehrerinnen und Lehrer an den Hoch­schulen für Bildungsberufe akademische Abschlüsse haben? – Selbstverständlich!

Aber all diese Antworten sind falsch, wenn es nach dem neuen Beamtendienstrecht geht, das Sie hier demnächst beschließen wollen. Dort steht ganz klar drinnen, dass all diese akademischen Abschlüsse in den Augen dieses Gesetzgebers, dieser parlamen­tarischen Mehrheit, in den Augen von ÖVP und FPÖ keine akademischen Abschlüsse sind. Sie werden nicht anerkannt. Das ist ein Skandal der Sonderklasse! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

 


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