Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 70

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und war so wiederum Vorreiter. Als sozialpolitisches Bundesland in Österreich zeigt Kärnten immer wieder neue Wege.

Es sind jetzt 33 Millionen mehr für rund 300 000 Pflegebedürftige vorhanden. Im Bud­getbegleitgesetz werden aber auch andere Verbesserungen durchgeführt, wie zum Beispiel die Anerkennung der Pflegezeiten für nahe Angehörige im allgemeinen Pensi­onsgesetz, sodass eine Eigenpension erreicht wird. Für behinderte Kinder wurde dort die Ersatzleistung vom 30. auf das 40. Lebensjahr ausgedehnt, und die Weiterversi­cherung in der Pflegestufe 3 ist ebenfalls gewährleistet. Hier übernimmt der Bund prak­tisch den Dienstgeberbeitrag von 12,55 Prozent zur Erreichung von Versicherungs­zeiten. Die Zeiten der Familienhospiz wurden ebenfalls pensionsbegründend auf Basis von 1 350 € pro Monat ausgedehnt.

Ein Schwerpunkt im Bundesbehindertengesetz ist die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe auch für gemeinnützige Vereine. Das ist ein wichtiger Schritt, und diese soziale Abfederung der Unfallrentenbe­steuerung, die ja schon des Öfteren angesprochen worden ist, wird jetzt auf alle Ren­ten ausgedehnt, bei denen der Versicherungsfall spätestens mit 31. Dezember 2003 eingetreten ist. Dazu kommen eine Verlängerung der Berufungsfrist auf sechs Wochen und eine gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht im Verfahren auf Ausstellung von Behindertenausweisen und auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe.

Was die Änderung der Arbeitsmarktförderung betrifft, ist das Ziel und der Inhalt der Arbeitsmarktförderung das Heranziehen von bestehenden Rücklagen der Arbeitsmarkt­förderung zur Niveauerhaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es werden jetzt 70 Mil­lionen, die an Rückstellungen vorhanden sind, für die aktive Arbeitsmarktpolitik ver­wendet. Die Kosten der Arbeitsmarktentlastung durch vorzeitige Alterspensionen bei Arbeitslosigkeit werden abgedeckt, und der Krankenversicherungsbeitrag für die Bezie­her von Sonderunterstützungsgeldern wird harmonisiert.

Die Entwicklung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik war in den vergangenen Jahren äußerst positiv, auch wenn sie jetzt von den Oppositionsparteien bekrittelt wird. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Aber seit dem Jahr 1999, Kollege Öllinger, hat es eine Verdoppelung der eingesetzten Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik gegeben. So ist es! Für die aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik werden jetzt insgesamt 1 496 Millionen € ausgegeben. Die 70 Millionen €, die jetzt wiederum an Rückstellun­gen für die aktive Arbeitsmarktpolitik herangezogen werden, habe ich ja schon er­wähnt.

Wichtig unserer Überzeugung nach ist – und jetzt wird ja oft beklagt, dass die Arbeits­losigkeit zu hoch ist –, dass auch für uns jeder einzelne Arbeitslose um einen zu viel ist. Aber wir haben, international gesehen, eine niedrige Arbeitslosigkeit, wir haben einen hohen Beschäftigtenstand, und auf diesem niedrigen Niveau der Arbeitslosigkeit wollen wir bleiben. Deswegen ist es wichtig, dass die Mittel der Arbeitsmarktpolitik, der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Abg. Öllinger: Die höchste!), ausgedehnt und erhöht wer­den. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.31

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.31

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man dem Herrn Kollegen Dolinschek zuhört, dann glaubt man, er lebt in einem anderen Land oder auf einem anderen Planeten. (Abg. Dolinschek: Nein, ich bin Österreicher!) Es ist so, dass sich die Arbeitslosigkeit in Zeiten der


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