Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 82

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drittens: eine Verstärkung der schiefen Verteilungswirkungen der Steuerreform, insbe­sondere etwa auch im Bereich des FLAF;

viertens: Zahlreiche Einzelmaßnahmen, in Summe rund 1,2 Milliarden €, das sind im­merhin 0,5 Prozent des BIP. Und wenn ich mir überlege, dass in etwa die Steuerreform von den Wirtschaftsforschungsinstituten mit einem kurzfristigen expansiven Effekt von 0,28 Prozent bewertet wird, allerdings bei Kosten von 0,7 Prozent des BIP im Jahr 2005, dann, glaube ich, kann man diese Zahlen sehr schön in ein Verhältnis zu­einander setzen.

Dabei liegen Sie mit der Steuerreform – und diese ist ja ein wesentlicher Teil dieses Budgets – nicht nur inhaltlich, sondern in Wirklichkeit auch politisch falsch, wie jüngste Umfragen zeigen. 69 Prozent der befragten Österreicherinnen und Österreicher sind überzeugt davon, dass im Zuge der Steuerreform nachfolgend Belastungen kommen werden, die die Steuerreform überkompensieren werden. 77 Prozent davon sind der Meinung, dass Sozialleistungen weiter gekürzt werden müssen, um die Steuerreform zu finanzieren, und 84 Prozent glauben nicht daran, dass die Steuerreform und damit das Budget das Wirtschaftswachstum stimulieren wird.

Ich glaube, dass angesichts dieser Zahlen der Inlandskonsum nicht wirklich steigen wird. (Abg. Bucher – den „Standard“ hochhaltend –: Haben Sie das aus dem „Stan­dard“?) – Nein, das ist nicht „Standard“, das ist eine SWS-Umfrage mit einem Sample von 1 200, was für Österreich durchaus repräsentativ ist, wenn ich mir überlege, dass manche Samples der Regierungsparteien bei 300 liegen, wenn Sie bei Wahlumfragen nachschauen. Aber, wie gesagt, dass angesichts dieser Skepsis, die sich in diesen Zahlen widerspiegelt, der Inlandskonsum nicht gerade angekurbelt wird und dass dann etwa auch Einnahmen bei der Umsatzsteuer fehlen, die man jetzt verzweifelt sucht – Milliarden an Steuereinnahmen gehen ab und derartige Dinge –, das ist sicherlich nicht verwunderlich.

Die negative Inzidenzwirkung, die vom Budgetbegleitgesetz ausgeht, wird noch ver­stärkt, etwa durch die Körperschaftsteuersenkung. Wenn man sich überlegt, dass die Entlastung bei der Körperschaftsteuer von der Summe her und relativ betrachtet das Zehnfache der Entlastung bei der Lohnsteuer ausmacht, dann verstärkt sich dieses negative Bild. Ich glaube, dass die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes damit auch die große Chance vergeben haben, etwa den Faktor Arbeit zu entlasten. Da ich den Kollegen Bucher anschaue: Gerade im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist das sehr wichtig und ein Thema, über das wir uns immer gerne unterhalten. Ich glaube, es wäre der Regierung gut angestanden, sich unserem Vorschlag anzuschließen, etwa die Umbasierung der Kommunalsteuer vorzunehmen und dann auch die Sätze abzu­senken, was gerade den dienstleistungsintensiven Branchen sehr viel geholfen hätte. Stattdessen findet sich im Budgetbegleitgesetz eine nur sehr schwammige und ne­bulose Aussage zur zukünftigen Lohnnebenkostensenkung, allerdings ohne jegliche Finanzierungsvorschläge. Dieses Budgetbegleitgesetz wird jedenfalls den Rahmen für Lohnnebenkostensenkungen nicht liefern und damit letztendlich auch keinen Beitrag zur Lissabon-Strategie leisten.

Fast skurril mutet da von der Größe der Maßnahmen her etwa der Artikel 8 mit der Ver­äußerung einer weiteren Wohnbaugesellschaft, einer gemeinnützigen Wohnbaugesell­schaft an; verdienstvollerweise mit dem Nominalbetrag angesetzt, was nach WGG natürlich so sein muss und auch so sein soll. Verdienstvollerweise deswegen, denn bei der SPÖ wurde das vom Finanzminister kritisiert, dass hier eine Veräußerung zum Nominale hätte stattfinden sollen. Der Unterschied war nur der: Diese Veräußerung hätte sich im Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen abgespielt, hier hin­gegen wird privatisiert. Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied, insbesondere für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.

 


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