18.49
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! In Zeiten einer immer stärker vernetzten Welt, in der Maßnahmen für die Umwelt oft auch globale Auswirkungen haben, ist eine umfassende und lückenlose Information des Bürgers über die Umwelt von enormer Bedeutung. So werden beispielsweise Maßnahmen für die Luftverbesserung, die Verhinderung von Strahlenunfällen oder der Umgang beziehungsweise die Auseinandersetzung mit gentechnisch veränderten Organismen immer wichtiger.
Gerade weil diese großen Umweltherausforderungen oft nur länderübergreifend in den Griff zu bekommen sind, ist die Information darüber wichtiger denn je. Ich begrüße daher besonders die vorliegende UIG-Novelle, die auf Grund einer Richtlinie, die bis Februar 2005 in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist, zu beschließen ist. Damit bekommt der österreichische Bürger einen wesentlich größeren Zugang zu Informationen über die Umwelt als bisher.
Die ÖVP mit Bundesminister Pröll ist europaweit – und das darf ich noch einmal sagen – im Bereich der Umweltpolitik, zu der auch die Umweltinformation gehört, Vorreiter. Da halte ich die Kritik von Frau Kollegin Scharer und von Herrn Kollegem Schopf für völlig unangebracht. Es gibt eine Reihe von Umweltmaßnahmen, die in den letzten Jahren und auch in den letzten Monaten gesetzt wurden. Ich erinnere an das Ökostromgesetz, an die Biokraftstoffrichtlinie et cetera. Das sind wirklich Maßnahmen, die nachhaltig wirken werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Hohes Haus! Ich möchte die wichtigsten Aspekte dieser Gesetzesvorlage nur ganz kurz erwähnen.
Bedeutsam ist die Ausweitung beziehungsweise Präzisierung des Begriffes der Umweltinformationen. Neben den bisher bereits bestehenden Informationen über Boden, Luft, Wasser et cetera kommt nun vor allem den gentechnisch veränderten Organismen besondere Bedeutung zu. Das ist für die Konsumenten und für die Landwirte in Zukunft von ganz besonderer Bedeutung.
Weiters geht es um die Ausweitung der informationspflichtigen Stellen, und zwar auch auf Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge et cetera.
Wichtig ist in Zukunft auch die aktive und systematische Information, das heißt, die periodische Aktualisierungspflicht. Weiters wichtig ist die Verkürzung von acht Wochen auf vier Wochen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Umweltinformationen sind aber nicht immer von gleicher globaler Relevanz. Häufig gibt es auch so genannte regionale bedeutsame Maßnahmen, bedeutsame Pläne.
Anhand eines konkreten Beispieles möchte ich meine Ausführungen abschließen. Das betrifft die forstliche Raumplanung. Das ist die Planung für den Lebensraum Wald und für seine Nutzungsinteressenten. Es wird gar nicht so bekannt sein, dass die Darstellung und die vorausschauende Planung der Waldverhältnisse ebenfalls in dieses Umweltinformationsgesetz fallen.
Es gibt da drei Pläne. Der erste ist der Waldentwicklungsplan, wo es um die Wirkungen des Waldes geht. Der zweite ist der Gefahrenzonenplan für die wildbach- und lawinengefährdeten Gebiete samt Gefährdungsgrad. Der dritte ist der so genannte Waldfachplan, wo es in erster Linie um die Eigeninteressen der Waldbesitzer geht. Dieser Plan kann sehr wohl in den Waldentwicklungsplan aufgenommen werden, und daher ist er ebenfalls Gegenstand des UIG, denn dazu gehören eben auch Gutachten, Bescheide, Pläne, Programme et cetera.