Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 195

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Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle dem Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie den Militärs Rechnung getragen wird. Damit wird auch die nationale Sicherheit nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das ist verantwortungsvolle Politik. Ich appelliere daher nochmals an die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dieser Gesetzesnovelle zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

19.48

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


19.49

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum die Sozialdemokratie bei diesem Beschluss nicht mitgehen kann, hat einen ganz einfachen Grund, der noch ausgeräumt werden könnte, wenn man dem nachkommt, was der Verfassungsgerichtshof tatsächlich und sinngemäß meint.

Der Verfassungsgerichtshof verlangt einen wirksamen Rechtsschutz. Es muss ein wirksamer Rechtsschutz gegeben sein, und ein wirksamer Rechtsschutz, Herr Minis­ter – nichts gegen Sie, wir haben keine Probleme mit Ihnen, aber man weiß ja nicht, welche Minister nachkommen –, ist nur dann gegeben, wenn der Rechtsschutzbeauf­tragte und ebenso sein Personal weisungsfrei gestellt sind. Es macht keinen Sinn, wenn man den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei stellt, er dann aber an den Minister berichten muss. Der Rechtsschutzbeauftragte muss sein Personal befehligen können und vorab klären können, ob er der Handlung zustimmt oder nicht.

Diese Rechtssicherheit beziehungsweise diesen wirksamen Rechtsschutz verlangt der Verfassungsgerichtshof, und das ist genau der Grund dafür, dass die Sozialdemokratie dieser Novelle nicht zustimmen kann, weil nämlich – um nicht wieder Zickzackkurse zu fahren – ganz einfach diese Passage, so wie sie jetzt in der Regierungsvorlage festge­schrieben ist, offensichtlich wieder nicht den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes entspricht.

Herr Minister, ich habe noch eine Frage an Sie. Von uns allen ist ein Gesetz verab­schiedet worden, wonach im Zuge der Installierung dieses Rechtsschutzbeauftragten keine Kosten anfallen sollen. Jetzt lese ich in der Regierungsvorlage, dass der Minister für den Rechtsschutzbeauftragten selbstverständlich Entschädigungskosten vorzuse­hen hat. – Also bitte, was ist los mit solchen Entwürfen? Auf der einen Seite gibt es einen gesetzlichen Auftrag, die finanziellen Kosten für ein Gesetz bekannt zu geben, auf der anderen Seite ist beschlossen, dass keine Kosten anfallen werden, in der Regierungsvorlage wiederum sind die Kosten angesprochen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir von der Sozialdemokratie auch deshalb nicht zustimmen, weil wir keinen Zickzackkurs in der Demokratiepolitik fahren wollen. (Abg. Schöls: Das erste Mal!) Seit dem Jahr 2003 hat der Verfassungsgerichtshof zahlreiche Gesetze aufgehoben; so zum Beispiel die zwangsweise Pensionierung von Beamten, die Krankenkassenfinanzierung, die Ausgliederung der Verwaltung des Zivil­dienstes, zentrale Bestandteile des Asylgesetzes, zentrale Bestandteile des Sicher­heitspolizeigesetzes und des Militärbefugnisgesetzes.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was denkt sich diese Regierung dabei, wenn der Minister sagt: Gesetze müssen der Verfassung voll entsprechen!? Sechs Geset­zesbeschlüsse wurden seit dem Jahr 2003 aufgehoben. – Das entspricht natürlich nicht den Intentionen der Verfassung. (Beifall bei der SPÖ.)

 


19.52

 


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