Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 197

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wird sich qualitativ einigermaßen einpendeln. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Ich darf bewerten, was ich will, Herr Abgeordneter Scheuch, das Rederecht werden Sie mir nicht nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Das Rederecht werde ich mir von Ihnen nicht nehmen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben doch selbst zugehört, Herr Abgeordneter Scheuch. Man sagt: Wir reparieren das Gesetz ja eh, was will die Opposition eigentlich? Was heißt: Wir reparieren das Gesetz eh!? Könnten Sie sich einmal dazu entschließen, vor allem die Kollegen von der ÖVP, Gesetze so zu machen, dass man nicht zum Verfassungsgerichtshof gehen muss, der diese Gesetze sozusagen in zentralen Punkten wieder aufhebt? (Abg. Dr. Spindelegger: Herr Darabos! Wie lange sind Sie denn jetzt hier herinnen? – Wei­tere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Murauer, Sie sagen so salopp, das seien doch Kleinigkeiten. (Abg. Murauer: Herr Darabos! Wie lange sind Sie denn jetzt hier herinnen?) Das ist egal, wie lange ich jetzt hier herinnen tätig bin, Kollege Murauer (Abg. Murauer: Dann erkundi­gen Sie sich!), Bewertungen werde ich mir auch von Ihnen nicht verbieten lassen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Ich sage ganz offen: Wenn Sie meinen, das seien Peanuts, dass es die Durchführung von Festnahmen ohne konkreten Tatverdacht geben soll, dann muss ich sagen: Also bitte, seien Sie mir nicht bös!

Die SPÖ hat das Gesetz deshalb angefochten, weil aus unserer Sicht dem Bundes­heer sicherheitspolizeiliche Befugnisse zugeordnet worden sind. Genau das ist aufge­hoben worden.

In einem ordentlichen Rechtsstaat gibt es die Exekutive, die Legislative und die Judi­kative. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Danke, Herr Oberlehrer! Sollen wir mitschreiben?) Das ist für uns wichtig, und es ist ebenso wichtig, dass diese sicherheitspolizeilichen Befugnisse auch dorthin zugeordnet werden, wo sie hingehören.

Minister Platter gestehe ich zu, dass er, wie er im Gegensatz zu anderen Ministern dieser Regierung gesagt hat, diese Punkte, die der Verfassungsgerichtshof aufgedeckt hat, ernst nimmt und ändern wird.

Minister Strasser, der auch im Sicherheitsbereich tätig ist, hat gesagt: Was Recht ist, muss nicht unbedingt gut sein! – Das ist ein Zugang zum Verfassungsstaat, der be­denklich ist. Wenn wir draußen weiterreden würden, würden Sie das vielleicht auch zugeben. Sie würden das auch zugeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage offen: Mit uns ist auch ein Rechtsschutzbeauftragter legislativ festzulegen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Sie müssen sich allerdings im Klaren dar­über sein, dass die Bedingungen, die wir stellen, nämlich die Weisungsfreiheit zu ge­währleisten, von uns ernst genommen werden.

Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn man sich das Gesetz ansieht – und das ist ein neuer Aspekt in der Debatte –, dann sieht man, dass dort drinsteht, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte, der Ihrem Vorschlag nach gegenüber dem Minister allein weisungsgebunden ist, auf Verlangen auch dem Ausschuss berichten muss. Auf Ver­langen dem Ausschuss zu berichten heißt, dass die Freiheitlichen gemeinsam mit der ÖVP das derzeit mit Mehrheit ablehnen können.

Wir wollen drei Rechtsschutzbeauftragte, wir wollen die klare Legitimation durch das Parlament. Sie sollten hier über Ihren Schatten springen, dann steht einer gemein­samen Beschlussfassung und einer Reparatur des Pfuschgesetzes aus dem Jahr 2001 nichts im Wege. (Beifall bei der SPÖ.)

 


19.59

 


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