Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 200

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das sehr ernst, und ich glaube, dass es mit dieser Vorlage heute eine ordentliche Kor­rektur des Militärbefugnisgesetzes gibt. Und es ist wirklich eine vertane Chance für die SPÖ, hier zu einer geordneten Rechtssicherheit und natürlich auch zu einer geordne­ten Kontrolle zu kommen.

Frau Kollegin, ich glaube schon, dass es, wenn das Parlament einen Rechtsschutz­beauftragten einsetzt und wir von diesem sicher vernünftigen und guten Weg abgehen, dass die drei Präsidenten und die Höchstrichter einen Rechtsschutzbeauftragten be­stimmen, eine Verpolitisierung des Rechtsschutzbeauftragten gibt. Ich bin ebenfalls überzeugt davon, lieber Toni, dass du heute diesem Gesetz sehr gerne zustimmen würdest, aber wieder einmal Parteilinie vor Sachpolitik gestellt wird. Das finde ich sehr, sehr traurig (Abg. Dr. Puswald: Das wäre ja wie bei der ÖVP!), weil ich glaube, gerade im Sicherheitsbereich sollte man die Parteipolitik hintanstellen und die Sachpolitik in den Vordergrund stellen.

Ich bitte euch noch einmal sehr eindringlich, das zu überdenken, für eine geordnete Rechtssicherheit zu stimmen und somit diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

 


20.08

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Geschätzter Herr Kollege Kößl! Ich verstehe nicht, was daran parteilich oder gar parteipolitisch sein soll, wenn das Parlament die Berichte des Rechtsschutzbeauf­tragten entgegennimmt. (Abg. Dr. Einem: Das sieht man ja beim Rechnungshof!) Ich weiß ja nicht, vielleicht sind Sie der Ansicht, nachdem Sie einen Freiheitlichen zum Rechnungshofpräsidenten machen mussten, dass jetzt der Rechnungshof parteiisch ist. Ich glaube nach wie vor, dass der Rechnungshof als Instrument des Parlaments überparteilich agiert, und genauso sollte es auch beim Rechtsschutzbeauftragten sein. (Abg. Scheibner: Auch der Präsident!) Aber Kollege Kößl wird das nicht mitnehmen können, denn er hört leider nicht zu. Auch Kollege Murauer wird das nicht mitnehmen können, denn er hat auch nicht zugehört. (Abg. Murauer: Vielleicht wiederholt er ...!) Aber vielleicht hat er am 19. Februar den „Kurier“ gelesen, denn da hat nämlich Herr Christoph Kotanko seinen Kommentar getitelt: „Wer mithören will, muss fühlen“. Und er hat dann die Nachhaltigkeit der Gesetzgebung dieser Bundesregierung derart be­schrieben, dass der Verfassungsgerichtshof mit der Arbeit nicht mehr mitkommt.

Herr Kollege Murauer, wenn Sie irgendjemand anderem unterstellen, er würde es nicht verstehen wollen, denn das Können sei vorhanden, dann darf ich dieses Kompliment zurückgeben. Sie scheinen nicht verstehen zu wollen, dass es hier Parlamentarier gibt, die sich zutrauen, ohne den Filter des Herrn Bundesministers einen Bericht des Rechtsschutzbeauftragten entgegenzunehmen und auch zu beurteilen (Abg. Kößl: Zu dem haben wir ja den Unterausschuss!), und zwar genau im Unterausschuss, Kollege Kößl. Anscheinend lesen Sie nicht einmal die eigenen Vorlagen, denn dort steht drin­nen: Er, der Herr Bundesminister, erstattet den Bericht.

Wir wollen einfach nur, dass der Rechtsschutzbeauftragte den Bericht erstattet, und zwar ungebunden, weisungsfrei samt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Herr Kollege Murauer, was, unterstellen Sie, hat der Herr Bundesminister zu verber­gen, dass Sie diese Schutzklausel einfügen müssen? – Ich glaube, er hat nichts zu verbergen. Der Rechtsschutzbeauftragte könnte uns berichten, und wir hätten den Mut, entsprechend damit umzugehen.

 


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