Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 138

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gehandelt und haben diese Erhebungen eingeleitet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Die Sachverhaltsdarstellung, die auf Grund dieser Erhebungen verfasst wurde, wurde dem Staatsanwalt vorgelegt. Der Staatsanwalt hat in der Folge eingestellt. Das ist eine ganz normale und alltägliche Amtshandlung.

Das Gesetz ist für alle gleich. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Kollege Öllinger, wenn du gehst, betone ich noch einmal: Das Gesetz ist für alle gleich! Also kann es nicht so sein, dass es einerseits für Herrn Dr. Bürstmayr nicht gelten soll, andererseits aber für jeden anderen gelten muss. Das kann es nicht sein, das möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen. – Abg. Öllinger: Das habe ich beim Herrn Minister schon gemerkt!)

Das ist eine eigenartige Auffassung von Recht, das muss ich schon in aller Deutlichkeit sagen!

Dem Innenminister fehlendes Rechtsstaatsverständnis vorzuwerfen, das ist eine haltlose Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt! Einen Innenminister – das kann nicht oft genug gesagt werden –, der die Zahl der Bundesbetreuungsstellen von 2 300 auf 26 000 erhöht hat, als unmenschlich hinzustellen und ihm fehlendes Rechts­staatsverständnis vorzuwerfen, das ist wirklich verwerflich!

Geschätzte Damen und Herren! Es wurde ja schon am 8. November in einer APA-Aussendung der Grünen angekündigt, in der es heißt: „Sollten uns die Antworten des Innenministers nicht passen, dann überlegen wir uns sogar einen Misstrauensantrag. – Drohen wie ein trotziges Kind – das muss man in aller Deutlichkeit sagen –: Das ist die „verantwortungsvolle“ Politik der Grünen.

Ich möchte wirklich klar herausstreichen: Was ist in Österreich rechtens? – Nicht nur das Rechtsempfinden der Grünen, sondern generell: Was ist gesetzliches Recht? (Abg. Mag. Wurm: Was der Verfassungsgerichtshof sagt!) Es hat keine einzige Aussage des Innenministers gegeben, dass Entscheidungen des Verfassungs­gerichts­hofes – wie gestern Kollege Kummerer erklärt hat – süffisant belächelt werden. Es ist überhaupt eine absolut unqualifizierte Form, sich hier so zu äußern! Vielmehr nehmen wir die Entscheidungen der Höchstrichter äußerst ernst, im Gegensatz zu einigen Aus­sagen wie auch jener von Frau Präsidentin Prammer, die am 21. Oktober 1997 erklärt hat:

„Also ich kann es mir tatsächlich nicht vorstellen, dass wir eins zu eins das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes jetzt umsetzen.“

Ex-Kollegin Mertel hat einmal zur Familienbesteuerung gesagt, dass die Gesetze Sache des Parlaments sind und der Verfassungsgerichtshof keine gestaltende Auf­gabe hat. Wörtlich:

„Die politische Ausgestaltung, sprich die Gesetze, sind aber immer noch Sache des Parlaments.“

Wenn der Innenminister zur Zivildienst-Angelegenheit hier eine Äußerung getroffen hat, dann muss ich noch etwas hier festhalten: Wir hatten im Juni eine Podiums­diskussion beim Roten Kreuz, an der Kollegen des Parlaments und viele NGOs teilge­nommen haben. Die NGOs haben sich dort eindeutig für die Form des Zivildienstes, wie er jetzt organisiert und umgesetzt wird, ausgesprochen. Und wenn der Verfas­sungsgerichtshof jetzt eine Entscheidung trifft und sagt: Das ist nicht rechtens!, dann muss uns klar sein: Das Recht, das vom Verfassungsgerichtshof diesfalls dokumentiert wurde, geht am Wohle der Betroffenen vorbei!

 


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