Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 78

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Dieses Strukturreformpaket enthält neben dem Finanzpaket, das zusätzlich 300 Millio­nen € einbringen wird, Kosteneinsparungen, das heißt Kostendämpfungen, einen nied­rigeren Anstieg der prognostizierten Kosten um 300 Millionen €. Das ist ein Einhalten jenes Versprechens, das diese Bundesregierung gegeben hat, dass nämlich für jeden Euro, der zusätzlich in das System fließen wird, auch mindestens 1 € eingespart werden wird.

Wir werden erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik das an sich von den Kompetenzen her zersplitterte Gesundheitswesen – auf Länder, Sozialversicherungen, Bund, Gemeinden – erstmals in einer gemeinsamen Planung und Steuerung beider Bereiche des Gesundheitssystems, nämlich sowohl des Spitalsbereichs als auch des Bereichs der niedergelassenen Ärzte, zusammenführen. Wir werden damit eine bessere Servicierung der Klientinnen und Klienten beziehungsweise Patientinnen und Patienten erreichen, ein besseres Service. Diese Maßnahme wird dem Patientin/der Patientin Zeit sparen und dem System Geld. Ich denke, dass das eine wichtige Errun­genschaft ist, die in den nächsten Monaten auch entsprechend organisatorisch umzu­setzen sein wird, in einer Bundesgesundheitsagentur und neun Landesgesundheits­plattformen, in den Landesgesundheitsfonds, in denen alle wichtigen Teilnehmer am Gesundheitssystem auch mit Sitz und Stimme vertreten sein werden.

Wir werden diese 300 Millionen € an Einsparungen beziehungsweise Kostendämpfun­gen durch verschiedene Maßnahmen erreichen: Einerseits durch eine Änderung des LKF-Punktesystems, das nämlich die bisherige „Bestrafung“ von tagesklinischen Leis­tungen nicht mehr vorsehen wird, sondern auch eine entsprechende finanzielle Abgel­tung der tagesklinischen Leistungen; damit wird eine Reduktion der Spitalsbelagstage erreicht. Gleichzeitig ist natürlich auch eine Reduktion der Spitalsbetten vorgesehen. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt sofort dutzende Spitäler geschlossen werden müssen, sondern dass wir auf qualitätsgesicherter Basis sicherstellen werden, dass es eine flächendeckende Versorgung sowohl im Spitals- als auch im ambulanten und im niedergelassenen Bereich geben wird, dass sich die Landesgesundheitsplattformen aber auf die jeweils kostengünstigste und für den Patienten/die Patientin freundlichste Lösung einigen – und so letztendlich die Effizienzpotentiale, die im System gegeben sind, auch nutzen werden.

Wir werden erstmals auch Einsparungen, Kostendämpfungen in der Verwaltung der Spitäler beziehungsweise im patientenfernen Bereich erreichen. Was versteckt sich hinter dieser Begrifflichkeit? – Bei Kosten wie zum Beispiel der Wäscherei oder den Küchen gibt es durchaus Einsparungsmöglichkeiten. Es wird eine Evaluierung der Kos­teneinsparungen geben und sichergestellt sein, dass diese Einsparungen auch tat­sächlich erreicht werden.

Wesentlich ist, dass dieses Strukturpaket auch ein Qualitätssicherungsgesetz enthält und ein Gesundheitstelematikgesetz und damit auch eine neue Ära in der Umsetzung und Weiterentwicklung der Gesundheitskarte hin zu einer elektronischen Gesundheits­akte bringen wird. Das ist deswegen wichtig, weil wir damit ein weiter verbessertes Service für den Patienten erreichen werden. Nicht jeder wird dann bei jeder Spitalsauf­nahme alle seine Kinderkrankheiten noch einmal herunterbeten müssen, und gleichzei­tig wird das langfristig Kosten sparen und dem einzelnen Arzt eine bessere Möglichkeit geben, den Gesundheitsverlauf eines Patienten/einer Patientin zu verfolgen. Das ist eine Maßnahme, die von einer Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher be­grüßt wird.

Weiters sind in diesem Paket Vorsorgemaßnahmen enthalten: 3,5 Millionen € für ein flächendeckendes Screening von Stoffwechselerkrankungen bei Säuglingen, um sie rechtzeitig erkennen zu können, und ein flächendeckendes Mammographie-Screening, das mir als Frauenministerin ganz besonders wichtig ist, sowie weitere Vorsorgemaß-


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