Das heißt, wenn das in Zukunft selbst bezahlt
werden soll, dann bedeutet das doch nichts anderes, als dass eine Belastung,
die mit der Rezeptgebührenerhöhung ein großer Teil der Bevölkerung getragen
hätte, nun zu einem Teil der Bevölkerung verschoben wird, aber es ändert nichts
daran, dass es eine Fortsetzung der Tendenz zur Selbstbehaltemedizin ist. Wir
Sozialdemokraten halten ein Fortsetzen der Selbstbehaltemedizin für den
politisch falschen Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei
der SPÖ und den Grünen.)
Zum Zweiten: Was den Spitalskostenbeitrag betrifft, gibt es in Wirklichkeit keine Veränderung – außer der, dass Sie die heiße Kartoffel an die einzelnen Bundesländer weiterreichen. An der Betroffenensituation wird sich dadurch wenig ändern. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) Wir müssen nämlich sehen, dass die Länder seit Jahren veranlasst sind, Überschüsse für das Grasser-Defizit zu liefern, und dass in Wirklichkeit das Gesamtpaket ausgemacht wurde, um die Finanzierung der Krankenanstalten sicherzustellen. Doch jetzt geht man her und sagt zu den Ländern: „Aber wenn ihr freiwillig darauf verzichtet, könnt ihr ja gern!“, so unter dem Motto „Holt euch das Geld irgendwo anders!“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ändert überhaupt nichts an der sozialpolitischen Komponente dieser Maßnahme. Die Bundesregierung versucht nur, die politische Verantwortung für diese Maßnahme an die Bundesländer weiterzugeben. Das ist nicht verantwortungsvoll! (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Dritten geht es um Maßnahmen in dem Bereich. Ich würde sagen, der umstrittene Bereich der Gesundheitsfinanzierung hat 65 Millionen € umfasst; 65 Millionen € hat der umstrittene Teil der Gesundheitsfinanzierung betragen. Jetzt gehen Sie her und sagen: Man macht weiterhin die Erhöhung des Krankenanstaltenbeitrages, man macht eine geringfügigere Rezeptgebührenerhöhung, und man macht massive Einschränkungen bei den Sehbehelfen.
Ich glaube, es hätte vernünftigere und solidarischere Lösungen gegeben, um dieses Geld aufzubringen. Es wäre keine Bestrafung der Leistungsträger oder keine ungebührliche Einschränkung gewesen, wenn man gesagt hätte, dass die Höchstbeitragsgrundlage in einem vernünftigen Ausmaß erhöht wird, sodass man das finanzieren kann. Das hätte dazu geführt, dass diejenigen, die es sich wirklich leisten können, einen kleinen Beitrag leisten, und diejenigen, die es sich nicht leisten können, von diesen Maßnahmen verschont geblieben wären. Frau Bundesministerin, es gibt einen sozial gerechteren Weg, die Gesundheitsversorgung zu finanzieren. Leider haben Sie mit diesem Ergebnis diesen Weg nicht beschritten! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Was bleibt daher als Gesamtbewertung dieses Pakets übrig? – Die Gesamtbewertung des Pakets ist: Erstens gibt es weiterhin die Zweifel der Ärztekammer und vieler anderer, dass die Strukturreform zu mehr Zentralisierung und Bürokratisierung führt. Ich hoffe, dass das durch die Ausführungsmaßnahmen, die Sie setzen werden, vermieden werden kann. Das Zweite, was übrig bleibt, ist der Zweifel, ob die 305 Millionen € tatsächlich ausreichen werden, in den nächsten vier Jahren die Gesundheitsversorgung auf einem hohen Niveau sicherzustellen. Das Dritte, was übrig bleibt, ist: Die Finanzierung dieser 305 Millionen € ist in manchen Bereichen in Ordnung, es bleiben aber einige sozialpolitische Härten erhalten, die absolut nicht notwendig gewesen wären, weil es dazu solidarische Finanzierungsalternativen gibt.
Ich würde sagen, sinnvoll ist eine Befassung das Parlaments mit diesen Fragen in jedem Fall. Es wäre sinnvoll, wenn die Budgetdebatte unter Einschluss dieses Finanzpakets dazu benützt wird, dass die sozialpolitischen Härten, die dieses Paket nach wie vor enthält, bereinigt werden. Wir werden dazu unseren Beitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Sie haben ja schon abgelehnt!)
13.33