Wie schaut es jetzt damit aus? – Erstens hat es das Ministerium für nicht notwendig erachtet, den Ländern einigermaßen verbindliche Empfehlungen dafür mitzugeben, wie die Bestellung zu erfolgen hat, ob man sich freihändig jemanden aus der bisherigen Beamtenschaft aussucht, ob man intern ausschreibt, ob man extern ausschreibt. Wie man das macht, ist völlig den Ländern überlassen, die das auch weidlich ausnutzen, insbesondere in den ÖVP-dominierten Bundesländern, aber auch das FPÖ-dominierte Kärnten ist da nicht ganz ohne; ich werde noch darauf zu sprechen kommen, was man da so hört.
Besonders gefallen hat mir angesichts der doch zentralen Rolle als Ansprechfunktion für die Zivilgesellschaft die Begründung der Landesregierung in Tirol dafür, warum man das nur intern besetzt. Ich kann das den Tiroler Abgeordneten, Kolleginnen und Kollegen nur ans Herz legen.
Aus Tirol hört man, dass es in Tirol nur sehr wenige Personen mit den geforderten Qualifikationen gebe und diese Personen in Tirol bei der Tiroler Landesregierung beschäftigt seien. Von den geforderten Qualifikationen werden genannt – das steht im Gesetz –, dass man eine Ausbildung in der Veterinärmedizin hat oder der Bodenkultur oder in der Zoologie, mit Zusatzqualifikation im Tierschutz.
Soll das wirklich heißen, dass in Tirol
alle Leute, die Veterinärmedizin oder auf der Bodenkultur oder Zoologie
studiert haben und auch noch irgendeine Ahnung vom Tierschutz haben, in der Landesregierung arbeiten oder es außer den
vier oder fünf, die das dort vielleicht tun, in ganz Tirol niemanden gibt,
keinen Tierarzt, keine Tierärztin, die sich mit Tierschutz auskennt und nicht
in der Tiroler Landesregierung arbeitet? – Nicht böse sein, aber das ist
ein bisschen sehr platt!
Nicht viel besser
schaut es auch in einer Reihe anderer Bundesländer aus, etwa Vorarlberg,
Burgenland oder Salzburg, wo ebenfalls keine externe Ausschreibung gemacht
wurde. Positiv herausstreichen kann man da nur Wien und Niederösterreich, die
eine offene Ausschreibung machen. Allerdings hört man zumindest aus den
Gerüchteküchen, auf die man vertrauen kann oder auch nicht, dass jedenfalls in
Niederösterreich schon Namen gehandelt werden, welche Mitarbeiter
beziehungsweise Mitarbeiterin aus dem Amt der Veterinärdirektion es wird. Für
Vorarlberg sei Ähnliches nicht auszuschließen, also auch dort könnte jemand aus
der Veterinärdirektion, die ja jetzt schon für das Vollzugsdefizit
mitverantwortlich ist (Rufe bei der ÖVP:
Wo gibt es ein „Vollzugsdefizit“?), deren Tätigkeit zum Teil vielleicht von
einem Tierschutzombudsmenschen mit zu überprüfen wäre, den
Tierschutzombudsmann stellen, so nach dem Motto: Am Vormittag bin ich
Veterinärdirektoratsmitarbeiter/in, am Nachmittag kontrolliere ich mich selber
als Tierschutzombudsmensch.
So kann es doch
wirklich nicht funktionieren! Und ich appelliere an die Seriosität der ÖVP, die
hoffentlich noch gegeben ist, eine saubere Bestellungs- und Vorgangsweise zu
sichern.
Mein Sonderfall
ist Kärnten. Kärnten hat den Vogel abgeschossen. In Kärnten bestellt man
natürlich intern, ohne Ausschreibungsverfahren, eine
Tierschutzombudsfrau – dass eine Frau bestellt wird, wäre ja noch das
Erfreuliche – und: kostenneutral! In diesem Landesregierungsvortrag steht
nämlich explizit: Keine zusätzlichen Kosten für das Budget, die Person wird
ehrenamtlich bestellt, bekommt null Euro, null Cent Arbeitsbudget, soll aber
auf zehn Stunden pro Woche dienstverpflichtet werden.
Wie das dienstrechtlich geht, wird man mir noch erklären müssen, aber ich halte das wirklich für eine Chuzpe und kann die freiheitlichen Kolleginnen und Kollegen, die sich gerade für den Tierschutzombudsmann stark gemacht haben, nur dringlich ersuchen, mit den Kärntner Kollegen noch einmal zu reden. Das kann nicht sein: Ehrenamtlich dienstverpflichten für den Tierschutz und kein Geld in die Hand nehmen wollen ist