Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 34

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haben. Das Budget ist also de facto gesteigert worden. – Es tut mir Leid, das ist eine bilanztechnische Maßnahme, die sehr schwierig zu erklären ist, und es stimmt wirklich, wenn man sagt, dass Zahlungsverpflichtungen auf der Bundesseite weniger geworden sind.

Das Zweite, was ich bemerken möchte: Die Universitäten haben ein durch Gesetz gesichertes Budget mit dynamischen Zusätzen. Sie erhalten die Gehaltserhöhungen dazu – die stehen gar nicht im Budget drinnen, weil wir sie noch nicht wissen –, sie erhalten weiters dazu: die notwendigen Mehrausgaben aus dem Vertragsbediens­tetensystem, jährliche Gelder für die Implementierung sowie Gelder, die durch Mieten­erhöhungen anfallen. Ich habe in Verhandlungen mit der Bundesimmobilien­gesell­schaft auch erreicht, dass die Mieten nächstes Jahr nicht erhöht werden. Das ist ein großer Fortschritt, weil die Universitäten sich dadurch bedeutend leichter tun.

Dieses Gesamtbudget der Universitäten, das über 2 Milliarden € beträgt, wird mit den Universitäten nun verhandelt und wird im Verhandlungswege auf die einzelnen Uni­versitäten aufgeteilt.

Die Universitäten erhalten aber zusätzlich – da wir nicht mehr nach dem alten Gießkannensystem vorgehen – für Forschungsinfrastruktur, die ja auch für die Lehre sehr wichtig ist, 50 Millionen €, die vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung an diesem Vormittag gerade beschlossen wurden. Ich bedanke mich herzlich und freue mich (Beifall bei der ÖVP): 50 Millionen € mehr bis Anfang 2006 für die Forschungs­infrastruktur, die Nachbeschaffung an den Universitäten!

18 Millionen € hat es heuer gegeben, das macht also insgesamt 68 Millionen € aus. Wieso das nichts ist, verstehe ich nicht! Mit dem Euro muss Ihnen wohl irgendwie das Gefühl für das Geld verloren gegangen sein, denn diese 68 Millionen € sind 935 Mil­lionen Schilling. Bis Anfang 2006 gibt es sehr viel Geld, das sehr gescheit in die Er­neuerung der Infrastruktur, in die Nachbeschaffung und in eine neue Infrastruktur investiert wird.

Meine Damen und Herren! Nun zum Hochschülerschaftsgesetz. Jeder hat gewusst, dass wir das Hochschülerschaftsgesetz den Gegebenheiten des neuen Universitäts­gesetzes 2002 anpassen müssen. Wir haben lange Diskussionen geführt. Ich habe Sie, Herr Abgeordneter Grünewald, einmal zu einem Gespräch dazu eingeladen. Ich habe es eigentlich nicht sehr gern, wenn aus solch einem Gespräch ein Teil zitiert wird. Ich habe Ihnen damals gesagt, es gibt drei Möglichkeiten:

Es gibt die Möglichkeit, dass wir nur eine dürre Anpassung machen, also nur die Notwendigkeit, dass die Hochschülerschaft auf die neuen Strukturen eingehen kann. Es gibt die Möglichkeit, dass wir ein bisschen etwas zugunsten der Hochschüler­schaftsvertretungen vor Ort verändern. Und es gibt die Möglichkeit, dass wir auch im finanziellen Bereich die Schwerpunkte neu setzen.

Wir haben intensive Gespräche mit den Vorsitzenden der einzelnen Universitäts­vertretungen geführt, die uns dann in einer Versammlung eine Resolution zukommen ließen, und zwar am 17. Juni 2004, in der verlangt wurde, dass die Universitäts­vertretungen vor Ort mehr Bedeutung erhalten und dass auch die finanziellen Mittel so verteilt werden, dass die Universitätsvertretungen vor Ort als echte Partner der Rek­toren und der Universitätsleitung ihre Position verbessern können.

Das derzeitige Hochschülerschaftsgesetz sieht nun vor, dass 21 Universitäts­vertretun­gen frei und demokratisch gewählt werden. Wer im Mai gewählt werden wird, weiß überhaupt niemand, wer auch immer jetzt Berechnungen anstellt. Jene werden vor Ort von den Universitätsvertretungen gewählt werden, die sich für die Jugendlichen


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