Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 197

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angesprochen. Als Sie sich zu Wort gemeldet haben, meinten Sie, es sei ohnehin schon gesagt worden, dass solche „Dublin-Abschiebungen“ jetzt nicht mehr ge­schehen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Strasser.) – In der Form nicht mehr geschehen, so habe ich es verstanden. Ich habe mir die entsprechende APA-Meldung angesehen. Da steht, dass nach der Zustellung des VfGH-Erkenntnisses die Erlassung von Dublin-Bescheiden ausgesetzt wird.

„Obwohl noch keine Kundmachung im Bundesgesetzblatt erfolgt sei, habe man in Hinblick auf die nunmehr erfolgte Zustellung des VfGH-Erkenntnisses verfügt, die Erlassung von Dublin-Bescheiden auszusetzen.“ – APA, heute 13.51 Uhr.

Sie haben aber nicht gesagt, ob Sie in Anbetracht der Abschiebung dieser beiden Flüchtlinge und des Kindes vorhaben, etwas zu tun. Sie sind verfassungswidrig abge­schoben worden. Sie behaupten jetzt, das war noch nicht veröffentlicht und deshalb sei der VfGH-Bescheid noch nicht gültig gewesen. Da müssten Sie aber doch eine Überlegung anstellen und zumindest versuchen, diese Flüchtlinge wieder aus Polen zurückzuholen, damit sie hier den Bescheid und die nächste Instanz abwarten.

Einfach zu sagen, ab jetzt machen wir das ohnehin nicht mehr, und die sind eben abgeschoben worden, das entspricht nicht dem Erkenntnis des Verfassungs­gerichts­hofes, zumindest nicht nach dem Verständnis von uns Grünen. Dass Sie da offen­sichtlich eine andere Meinung haben, muss ich wohl zur Kenntnis nehmen.

Herr Minister, ein Punkt noch zum Budget: Im ersten Moment ist es ja erfreulich, dass Sie unter dem Punkt „Gender-Aspekt des Budgets“ die Interventionsstellen hervor­gehoben und beschrieben haben, was diese sind. Das finde ich grundsätzlich einmal erfreulich, genauso wie insgesamt die Tatsache, dass es diese Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie seit 1998 gibt, dass es in jedem Bundesland eine davon gibt und dass sie sowohl vom Innenministerium als auch vom Frauenministerium und zum Teil auch von den Bundesländern unterstützt werden.

Das ist sehr erfreulich, denn es sind dadurch tatsächlich Ansätze möglich, um sowohl die Opfer zu schützen – sie werden gleich von der Polizei an die Interventionsstellen weitervermittelt, die dann die Fälle direkt behandeln können – als auch zum Beispiel mit den Tätern zu arbeiten.

Gerade in Wien gibt es ein Programm gemeinsam mit der Männerberatung von der Interventionsstelle, in dem auch mit den Tätern gearbeitet wird. Ich denke, das sind ganz wichtige Dinge. Dieses österreichische Opferschutzgesetz hat auch im Ausland große Unterstützung erfahren und ist wirklich etwas, was von den NGOs, von den Frauen­organisationen geschaffen wurde und dann gemeinsam mit ihnen auch umgesetzt wurde. Da ist sehr viel Positives geschehen.

Aber – und jetzt kommt das große Aber! – was Sie in Ihr Kapitel zum Gender-Aspekt im Budget nicht hineinschreiben, ist, dass diese Interventionsstellen viel zu wenig Budgetmittel zur Verfügung haben, dass sie auch jetzt noch nicht wissen, wie es 2005 aussehen wird, dass sie auch 2004, gerade die Wiener Interventionsstelle, Kürzungen zu erleiden hatten und dass sich, wie schon im Jahr 2003 gegenüber dem Innen­ministerium festgestellt wurde, die Betreuungsfälle seit 1998 mehr als verzehnfacht haben, während das Budget aber nur um 40 Prozent gestiegen ist. (Bundesminister Dr. Strasser: Also ist es doch gestiegen!)

Das ist so, als würde man sagen, zehn Mal mehr Fälle sind zu bearbeiten, aber es gibt nicht einmal um die Hälfte mehr Geld. Dass sich das nicht ausgehen kann, ist ganz klar, und Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Wiener Interventionsstelle schon letztes Jahr sagen musste, einzelne Bezirke, einzelne Bereiche kann sie nicht mehr betreuen. Sie haben von der Polizei viel mehr Frauenfälle zugewiesen bekommen, als


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