Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 65

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Als nächster Redner ans Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Freiwillige Re­dezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.30

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Im Sozialbudget finden sich zahlreiche wichtige arbeits­marktpolitische Maßnahmen. Es ist sehr wichtig, dass behinderte Menschen mehr Ar­beitsplätze zur Verfügung gestellt bekommen, und dazu gibt es eine ausreichende budgetäre Abdeckung.

Eine neue Maßnahme, die gesetzt wurde, ist die persönliche Assistenz am Arbeits­platz. Damit ist es auch möglich, dass behinderte Menschen mit höherem Pflegebedarf jedenfalls die Möglichkeit haben, eine gleichwertige Beschäftigung zu finden. Diese Unterstützung ist nun auch österreichweit flächendeckend möglich.

Ein wichtiges Ziel der Beschäftigungspolitik muss es sein, behinderten Menschen neue Berufsfelder zu eröffnen, sie wegzubringen von den alten Berufsklischees, dass eben Blinde nur Masseure werden dürfen, dass Rollstuhlfahrer Portiere werden und dass gehörlose Menschen Schneider werden.

Wir wollen uns auch die Berufskarrieren speziell von gehörlosen Menschen ansehen. Mein Kollege Alfred Brader hat dazu gestern schon einen Antrag auf eine Evaluierung eingebracht. Wir glauben, dass in der Verbesserung der Ausbildung und der Rahmen­bedingungen Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der Grünen.)

Die Anerkennung der Gebärdensprache spielt für gehörlose Menschen eine wichtige Rolle. Dies ist nicht nur eine Bildungsfrage, sondern auch eine Frage, die das gesamte Lebensumfeld bestimmt. Im Unterausschuss werden Maßnahmen dazu sehr umfas­send diskutiert. Konsens besteht über die verfassungsrechtliche Anerkennung der Ge­bärdensprache, und um dies rasch umzusetzen, möchte ich folgenden Antrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Huainigg, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache, eingebracht im Zuge der Bera­tungen zum Budget 2005 – Gruppe VII: Soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­mentenschutz

Die Gebärdensprache ist für viele gehörlose Menschen in Österreich oftmals die wich­tigste Kommunikationsmöglichkeit. Auch wenn verschiedene Gesetze bereits die Ver­wendung der Gebärdensprache zum Beispiel vor den Gerichten oder Verwaltungsbe­hörden ermöglichen, fehlt eine eindeutige Verankerung der Österreichischen Gebär­densprache in der österreichischen Bundesverfassung.

In Entsprechung einer Entschließung des Nationalrates vom 9. Juli 2003 hat der Bun­desminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz am 19. Jän­ner 2004 den Entwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt und zu einer Vorbegutachtung versendet. In diesem Entwurf war auch eine Verfassungsbestimmung enthalten, mit der die Österreichische Gebärdensprache anerkannt werden sollte. Im Rahmen der Vorbegutachtung wurde aber von mehreren Seiten eingewendet, dass aus rechtssystematischen Gründen eine Regelung im B-VG geschehen sollte. Der Begutachtungsentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes enthält daher keine Regelung zur Gebärdensprache.

 


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