Hinzufügen muss man in diesem Zusammenhang auch, dass es möglicherweise noch eine Gesetzesänderung beziehungsweise Urteile auf EU-Ebene geben wird, die dazu führen werden, dass die Gruppenbesteuerung noch weiter verschärft beziehungsweise im Sinn der Regierung „verbessert“ wird, nämlich insofern, als abzugsfähig möglicherweise nicht nur die Verluste der ersten Auslandstochter sein werden, sondern auch jene der Enkelgesellschaften und deren Beteiligungen.
In diesem Zusammenhang gibt es ja einen Prozess – worüber ja auch der „Standard“ berichtet hat –, der von Marks & Spencer angestrebt wurde. Und wenn sie diesen gewinnen, dann tritt genau folgende Situation ein: Die Folgen werden nicht nur unvorhersehbar sein, sondern das Ganze wird Dimensionen annehmen, dass wir alle miteinander sozusagen nur mehr mit den Ohren schlackern werden angesichts des Einnahmenentfalls, der da auf uns zukommen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Zweiter Punkt – und das hängt, finde ich, mit der Verteilung sehr stark zusammen, gerade auch mit der Frage Einkommensteuersenkung und KöSt beziehungsweise Gruppenbesteuerung – ist die Frage des Gender-Aspekts dieses Budgets.
Seit dem Jahre 2001 gibt es im Finanzministerium – das muss man löblich anmerken – eine Arbeitsgruppe, die sich mit den Auswirkungen des Budgets auf Frauen und Männer beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe hat auch eine Studie darüber erarbeitet, ob das österreichische Steuersystem geschlechtsneutral ist. – Ich finde das jedenfalls einmal für einen sehr positiven Ansatzpunkt, dass das im Finanzministerium geschieht. Den Frauen und Männern, die daran gearbeitet haben beziehungsweise arbeiten – in diesem Fall sogar paritätisch –, muss man wirklich danken, dass sie diese Arbeit auf sich nehmen, denn diese ist relativ unbedankt, stellt aber immerhin eine gewisse Pionierleistung dar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Natürlich stellt sich bei dieser Untersuchung heraus, dass das österreichische Steuersystem in keiner Weise geschlechtsneutral ist, dass sich nämlich die Steuern sehr unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirken. Das ist auch interessant im Hinblick auf das derzeitige Budget beziehungsweise den Budgetentwurf, in dem man im Vergleich zum Budget 2004 Folgendes sehen kann:
Die erste Etappe der Steuerreform, vor allem im Bereich Erhöhung allgemeiner Absetzbetrag, Erhöhung der Freigrenzen für 13. und 14. Monatsgehalt, bringt ein Plus für die niedrigeren Einkommen. Da in erster Linie Frauen niedrige Einkommen haben, wird in dieser Studie festgestellt – vollkommen richtig; das kann man genau berechnen –, dass von dieser ersten Etappe der Steuerreform Frauen im Verhältnis zu Männern durchaus profitiert haben. Die Größenordnung allerdings – 70 € im Jahr für Frauen gegenüber 55 bis 60 € für Männer – ist geradezu marginal, aber bitte: Immerhin ist die Tendenz da, zu versuchen, da zumindest einmal ansatzweise ein Gleichgewicht herzustellen.
Bei der zweiten Etappe der Steuerreform werden viel stärker auch die höheren Einkommen entlastet, sodass man insgesamt sagen kann, dass es zu einer leichten Umkehr kommt, aber weit noch nicht zu dem, was wir bräuchten. All das jedoch – damit komme ich jetzt zu einem anderen Punkt – betrifft nur die Einkommensteuer. Der wesentlich größere Brocken Ihrer Steuerentlastung bezieht sich hingegen auf Körperschaftsteuer und Gruppenbesteuerung, wobei wir da feststellen müssen: Das Verhältnis in Bezug auf Besitz und Vermögen zwischen Männern und Frauen beträgt in Europa zirka – genaue Zahlen gibt es dazu nicht, weil Sie sich weigern, so etwas wie einen „Reichtumsbericht“ erstellen zu lassen – 90 : 10. Das heißt – darin sind sich viele Organisationen einig – 90 Prozent des Vermögens bei den Männern, 10 Prozent bei den Frauen.