Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 176

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Hinzufügen muss man in diesem Zusammenhang auch, dass es möglicherweise noch eine Gesetzesänderung beziehungsweise Urteile auf EU-Ebene geben wird, die dazu führen werden, dass die Gruppenbesteuerung noch weiter verschärft beziehungsweise im Sinn der Regierung „verbessert“ wird, nämlich insofern, als abzugsfähig möglicher­weise nicht nur die Verluste der ersten Auslandstochter sein werden, sondern auch jene der Enkelgesellschaften und deren Beteiligungen.

In diesem Zusammenhang gibt es ja einen Prozess – worüber ja auch der „Standard“ berichtet hat –, der von Marks & Spencer angestrebt wurde. Und wenn sie diesen gewinnen, dann tritt genau folgende Situation ein: Die Folgen werden nicht nur unvor­hersehbar sein, sondern das Ganze wird Dimensionen annehmen, dass wir alle mit­einander sozusagen nur mehr mit den Ohren schlackern werden angesichts des Ein­nahmenentfalls, der da auf uns zukommen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zweiter Punkt – und das hängt, finde ich, mit der Verteilung sehr stark zusammen, ge­rade auch mit der Frage Einkommensteuersenkung und KöSt beziehungsweise Grup­penbesteuerung – ist die Frage des Gender-Aspekts dieses Budgets.

Seit dem Jahre 2001 gibt es im Finanzministerium – das muss man löblich anmerken – eine Arbeitsgruppe, die sich mit den Auswirkungen des Budgets auf Frauen und Män­ner beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe hat auch eine Studie darüber erarbeitet, ob das österreichische Steuersystem geschlechtsneutral ist. – Ich finde das jedenfalls einmal für einen sehr positiven Ansatzpunkt, dass das im Finanzministerium geschieht. Den Frauen und Männern, die daran gearbeitet haben beziehungsweise arbeiten – in die­sem Fall sogar paritätisch –, muss man wirklich danken, dass sie diese Arbeit auf sich nehmen, denn diese ist relativ unbedankt, stellt aber immerhin eine gewisse Pionier­leistung dar. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Natürlich stellt sich bei dieser Untersuchung heraus, dass das österreichische Steuer­system in keiner Weise geschlechtsneutral ist, dass sich nämlich die Steuern sehr un­terschiedlich auf Frauen und Männer auswirken. Das ist auch interessant im Hinblick auf das derzeitige Budget beziehungsweise den Budgetentwurf, in dem man im Ver­gleich zum Budget 2004 Folgendes sehen kann:

Die erste Etappe der Steuerreform, vor allem im Bereich Erhöhung allgemeiner Ab­setzbetrag, Erhöhung der Freigrenzen für 13. und 14. Monatsgehalt, bringt ein Plus für die niedrigeren Einkommen. Da in erster Linie Frauen niedrige Einkommen haben, wird in dieser Studie festgestellt – vollkommen richtig; das kann man genau berechnen –, dass von dieser ersten Etappe der Steuerreform Frauen im Verhältnis zu Männern durchaus profitiert haben. Die Größenordnung allerdings – 70 € im Jahr für Frauen gegenüber 55 bis 60 € für Männer – ist geradezu marginal, aber bitte: Immerhin ist die Tendenz da, zu versuchen, da zumindest einmal ansatzweise ein Gleichgewicht her­zustellen.

Bei der zweiten Etappe der Steuerreform werden viel stärker auch die höheren Ein­kommen entlastet, sodass man insgesamt sagen kann, dass es zu einer leichten Um­kehr kommt, aber weit noch nicht zu dem, was wir bräuchten. All das jedoch – damit komme ich jetzt zu einem anderen Punkt – betrifft nur die Einkommensteuer. Der we­sentlich größere Brocken Ihrer Steuerentlastung bezieht sich hingegen auf Körper­schaftsteuer und Gruppenbesteuerung, wobei wir da feststellen müssen: Das Ver­hältnis in Bezug auf Besitz und Vermögen zwischen Männern und Frauen beträgt in Europa zirka – genaue Zahlen gibt es dazu nicht, weil Sie sich weigern, so etwas wie einen „Reichtumsbericht“ erstellen zu lassen – 90 : 10. Das heißt – darin sind sich viele Organisationen einig – 90 Prozent des Vermögens bei den Männern, 10 Prozent bei den Frauen.

 


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