Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 94

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schon gegeben sein müsste, und es ist schade, dass diese Chance nicht gesehen wird und auch nicht ergriffen wird.

Zum Zweiten, zur aktuellen Diskussion rund um das Motorsportzentrum in Spielberg in der Steiermark, sind zwei Dinge wesentlich aus meiner Sicht.

Erstens: Man darf nicht davon ausgehen, dass große Investoren anderen Regeln un­terworfen sind als Häuselbauer, als kleine Investoren, als Normalbürger/Normalbürge­rinnen. Es muss für alle dasselbe gelten, nämlich dass Recht, rechtliche Vorgaben, Umweltrecht einzuhalten sind.

Ich mache jetzt diesen Vorwurf der Nichteinhaltung nicht dem Projektbetreiber, son­dern der steirischen Landesregierung. Ich habe mir den Bescheid in erster Instanz und den Aufhebungsbescheid vom Umweltsenat angesehen, und was offenkundig ist, ist, dass sich die steirische Landesregierung hier eine beispiellose Schlamperei geleistet hat – ich wiederhole das in dieser Offenheit, was ich schon vorgestern auch in der „ZiB 2“ gesagt habe –, nämlich eigene Gutachten, lufthygienische Gutachten, einfach ignoriert hat. Dem Projektbetreiber keine einzige Auflage, überhaupt nichts vorzu­schreiben und zu glauben, dass das rechtlich halten kann, ist schon sehr, sehr kühn. Ich finde es bedauerlich, dass man Gutachten aus eigenen Abteilungen einfach nimmt, auf die Seite legt und in keiner Weise daraus Schlüsse zieht, in keiner Weise Auflagen vorsieht und sich dann darüber aufregt, völlig empört ist, völlig erschüttert und völlig schockiert ist, wenn der Umweltsenat nicht anders kann, als diesen fehlerhaften Be­scheid aufzuheben.

Es waren keine formalen Mängel, sondern es waren ganz massive inhaltliche Proble­me, die lösbar gewesen wären, auch im Nachhinein betrachtet. Und hier geht es nicht um Formalmängel, sondern wirklich um riesige klassische inhaltlich-materielle Pro­blembereiche. Ich zitiere nur: Aus den dargestellten Gründen hätte die erstinstanzliche Behörde zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das Projektsvorhaben nicht umwelt­verträglich und im öffentlichen Sicherheitsinteresse nicht genehmigungsfähig ist.

Das bedeutet, dass die erste Instanz sehenden Auges – sehenden Auges! – und in vollem Bewusstsein diese Genehmigung erteilt hat. Ich weiß nicht, ob es in der Steier­mark immer so ist, aber es ist mir schon mehrmals aufgefallen, dass man mit Umwelt­recht sehr locker umgeht und sich denkt: Mein Gott, das wird ohnehin nicht überprüft! Aber in diesem Fall muss man den Vorwurf der steirischen Behörde machen, die die­ses Projekt sehenden Auges genehmigt hat und wissen musste, dass das rechtlich nicht halten kann.

Im Übrigen: Wenn es einen Anlass gibt, das UVP-Gesetz tatsächlich in großem Aus­maß zu novellieren, um gerade für solche Projekte die Handhabung zu erleichtern, dann wäre es ein Gebot der Stunde, über ein einheitliches Umweltanlagenrecht nach­zudenken und das auch anzugehen. Das setzt eine Verfassungsänderung voraus, das setzt vor allem die Bereitschaft der Länder voraus, Kompetenzen im Vollzug ab­zugeben. Das ist im Moment noch autonomer Landesvollzug. Das ist etwas, was die Grünen seit Jahren vertreten, seit Jahren auch einfordern und wozu auch Gesetzesvor­lagen von uns immer noch auf dem Tisch liegen, die über die letzten Jahre blockiert worden sind, vor allem von der ÖVP, die offensichtlich an einem konzentrierten Ge­nehmigungsverfahren, zwischen Bund und Ländern akkordiert im Vollzug, kein Interes­se hat, weil man sich nicht traut, den Ländern in irgendeiner Form Kompetenzen weg­zunehmen. (Abg. Ellmauer: Das ist ein Unsinn! Das ist nicht richtig!)

Im Österreich-Konvent war es leider so. Einheitliches Umweltanlagenrecht wäre nach dem Vorschlag, den Kollege Khol im Präsidium eingebracht hat, nie möglich gewe­sen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

 


14.22

 


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