fungsgesetz 2000, BGBl
Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I
Nr. 50/2002, geändert wird (757 d.B.)
4. Punkt
Bericht und Antrag des Umweltausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Bundesstraßengesetz 1971 und das Hochleistungsstreckengesetz geändert
werden (758 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.
14.16
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Hohes Haus! Es liegt hier eine Beschlussvorlage betreffend eine Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes auf dem Tisch, und wir haben diesbezüglich einerseits eine bereits lange andauernde Diskussion über die Frage Partizipation, Bürgerinnenmitsprache/Bürgermitsprache in großen Umweltverfahren, die die österreichische Umweltauseinandersetzung mittlerweile über Jahre geprägt hat, auf der anderen Seite ist all das aber im Moment überlagert durch aktuelle Berichte zu einem Projekt in der Steiermark, nämlich zum Ausbau des Motorsportzentrums in Spielberg.
Ich möchte zuerst zur Gesetzesvorlage ein paar Worte verlieren und auch zu unserer grundsätzlichen Haltung in diesen Fragen. Wir haben diese Woche als eigentlich feierlichen Akt „20 Jahre Hainburg“ begangen, und ich denke, wenn man zurückblickt auf die Geschichte der österreichischen Umweltpolitik, aber auch auf die demokratische Entwicklung in Österreich, dann kann man sagen, das war damals ein Meilenstein in zweierlei Hinsicht: einerseits von der Erkenntnis her, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen etwas Unverzichtbares ist für alles, nämlich vor allem auch für das Wirtschaften und für den Wohlstand einer Gesellschaft, andererseits aber auch deshalb, weil gegen die Bürger mittlerweile nichts mehr geht, sondern nur mehr mit den Bürgerinnen und Bürgern, sodass Mitsprache und Partizipation in Verfahren ein Gebot der Stunde sind, das man jetzt, 20 Jahre später, nicht einfach über Bord werfen darf.
Die vorliegende Gesetzesvorlage ist in den letzten Wochen leider massiv verschlechtert worden. Der ursprüngliche Entwurf, den das Umweltministerium ausgeschickt hat, bedeutete eine massive Verbesserung der Mitsprache von Bürgerinnen und Bürgern in Verfahren – man konnte schon fast von einer Gleichstellung mit den Projektbetreibern sprechen –, doch er ist leider durch massive Intervention, vor allem der Wirtschaftskammern, massiv verwässert worden.
Jetzt enthält dieses Gesetz Verfassungsbestimmungen, und bis zur Stunde sind offensichtlich Verhandlungen zwischen der ÖVP, der FPÖ und der SPÖ gelaufen, aber das, was jetzt endgültig zur Beschlussfassung vorliegt, ist aus grüner Sicht nicht akzeptabel für eine Verbesserung. Es sind wesentliche Verbesserungen, die schon in diesem Gesetz waren, wieder herausgefallen, und die kleinen Verbesserungen, die die SPÖ jetzt noch hineinverhandelt hat, reichen für uns keinesfalls für eine Zustimmung zu dieser UVP-Gesetz-Novelle.
Ich persönlich finde das sehr bedauerlich, weil gerade das Bewusstsein, dass Bürgerinnenbeteiligung und Bürgerbeteiligung ein Projekt nicht verhindert oder verschlechtert, sondern, im Gegenteil, die Qualität von Entscheidungen massiv erhöhen kann,