Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 92

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Die Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben einen Ab­änderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 31 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Abänderungsantrag der Abge­ordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

Nunmehr kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 3 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Es ist dies mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Sicherheit für St. Pölten, Steyr, Wels, Leoben, Eisenstadt und Wiener Neustadt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer – in Richtung ÖVP –: Das ist wieder etwas für die Zeitung!)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesver­fassungsgesetz, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird, samt Titel und Eingang in 724 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Der vorliegende Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Es liegt somit kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. (Abg. Scheibner – in Richtung SPÖ –: Sie sind also gegen die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten?)

3. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (648 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und über den

Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprü-


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