Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 195

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rechtigkeit für die finanzschwachen Gemeinden gegeben war. Dafür möchte ich mich bedanken, auch bei seinen Beamten, die in hervorragender Art und Weise ein Modell erarbeitet hatten, welches vor allem für die finanzschwächeren Gemeinden etwas mehr Gerechtigkeit aufgewiesen hätte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Nach diesem Modell hätten in Oberösterreich von 455 Gemeinden 433 einen Vorteil gehabt und 22 Gemeinden einen Verlust hinnehmen müssen. Und, meine Damen und Herren, es ist schon interessant: Dieser vermeintliche Verlust hätte rund 30 € bis 40 € betragen. Es wäre daher für die Gewinnergemeinden, wenn ich es so sagen darf, nicht der Reichtum ausgebrochen, und bei den Verlierergemeinden hätte – und zwar immer dann gerechnet, wenn der Herr Bundesminister damals noch nicht die 100 Millionen € zur Verfügung gestellt hätte – auch nicht die Armut Einzug gehalten.

Ich bringe Ihnen ein kleines Beispiel: Hier herinnen sitzt Kollege Prinz aus der Ge­meinde St. Nikola. Er ist jener Bürgermeister, der vor kurzem in der Sendung „Hohes Haus“ mit seiner hervorragenden Asylunterbringung in einem sehr guten Bericht, wie ich meine, gut dargestellt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Prinz hat eine eigene Steuerkraft von „sagenhaften“ 52 € pro Einwohner in St. Nikola. Die Stadt Linz hat eine eigene Steuerkraft von 580 € pro Einwohner. Nun hätte diese Stadt Linz eventuell 30 € verloren, und Kollege Prinz hätte vielleicht 40 € gewonnen. Dann wäre der Unterschied zwischen den beiden Kommunen nicht mehr die elffache eigene Steuerkraft gewesen, sondern nur mehr die zehnfache. Das war offensichtlich für bestimmte Finanzausgleichsverhandler eine unmögliche Sache. – So viel zur Gerechtigkeit.

Jetzt möchte man meinen, durch den Finanzausgleich, wie dieses Gesetz genannt wird, käme dann der tatsächliche Ausgleich und es würde daher aus den Ertragsantei­len verstärkt für diese schwache Gemeinde etwas dazukommen. Mitnichten! Trotzdem kommt aus den Ertragsanteilen fast die doppelte Summe pro Einwohner wiederum der großen Kommune zugute verglichen mit der kleinen, finanzschwachen.

Jetzt wissen wir alle, dass größere Gemeinden oder Städte durchaus andere Aufgaben zu erfüllen haben, das ist unbestritten, aber ob so eklatant die Unterschiede fest- be­ziehungsweise fortzuschreiben sind, wage ich zu bezweifeln.

Meine Damen und Herren! Ich sage daher ganz offen: Ich danke dem Herrn Finanzmi­nister, bedauere aber, dass die übrigen Verhandler nicht bereit waren, auf diese Aspekte deutlicher einzugehen. Daher bitte ich dringend um eines: Erstens – und das fordere ich tatsächlich –, dass in Hinkunft das Parlament wesentlich früher in die Ver­handlungen mit eingebunden wird. Es kann nicht sein, dass über 270 Milliarden € ent­schieden wird und wir ohne Einflussnahme mit dem Kopf nicken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

Es hilft uns gar nichts, wenn im Finanz- oder Budgetausschuss – vor vier Jahren wurde der Finanzausgleich im Budgetausschuss verhandelt, dieses Mal im Finanzaus­schuss – dann sozusagen noch Weihrauch geschwungen wird oder die heißen Kohlen aufgelegt werden, aber wir keinen Einfluss haben. Ich verlange klipp und klar, dass in Zukunft das Parlament bei einer derartig wichtigen und umfangreichen Entscheidung deutlich früher mit eingebunden wird und entscheidend Einfluss üben kann, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich sage auch ganz offen: Ich hätte mir auch gewünscht, dass der § 21 verändert wird, damit das Gießkannenprinzip beseitigt wird. Vielleicht haben wir tatsächlich auch sel­ber etwas zu tun. Ich lade alle Fraktionen ein: Setzen wir uns im nächsten Jahr einmal zusammen und stellen wir Überlegungen darüber an, welches Modell es gäbe, das


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