Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 194

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Ich glaube, dass der Stabilitätspakt – diesen haben Sie ja ausführlich erwähnt; es ist richtig, diesem stimmen wir nicht zu –, in Kombination gesehen etwa mit der Steuerre­form beziehungsweise in Kombination gesehen mit dem Budget 2005 und auch mit den bisher bekannt gewordenen Plänen für das Budget 2006, eines offenbart und ziemlich deutlich macht, nämlich das offene Bekenntnis der Bundesregierung zu einer Klientelpolitik auf Kosten anderer – in diesem Fall auf Kosten der Länder und der Ge­meinden. Wenn wir das in Korrelation zum Stabilitätsbeitrag der Länder zwischen 0,6 und 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und zur gegenwärtigen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung setzen, so wird das vor allem im Bereich der öffentlichen Investi­tionen zu einem weiteren Rückgang führen, der letztendlich ohnehin fast nur mehr von den Ländern und Gemeinden getragen wird, insbesondere von Wien.

Diesbezüglich haben wir ohnehin bereits einen Tiefpunkt mit rund 50 Prozent des Durchschnitts der Europäischen Union erreicht. Das heißt, dass diese neoliberale Ab­wärtsspirale einmal mehr fortgesetzt wird. Auch das ist ein Grund dafür, warum wir uns dem Stabilitätspakt in dieser Form nicht anschließen können.

Dort, wo wir uns allerdings anschließen können – das wurde bereits erwähnt –, das ist der Finanzausgleich. Jetzt nur zu einem zentralen Punkt dieses Finanzausgleiches – es wurde bereits vom Kollegen Kogler angesprochen –, der Wohnbauförderung. Es ist ein Verdienst der Länder, dass die Höhe der Wohnbauförderung unverändert mit 1,8 Milliarden € festgeschrieben wurde, nachdem ja im Vorfeld insbesondere von Sei­ten des Finanzministeriums diese Wohnbauförderung heftig in Frage gestellt wurde, wobei, das gebe ich gerne zu, das natürlich zum „Spiel“ des Finanzausgleichs dazuge­hört.

Es wird aber oft negiert, dass diese Wohnbauförderung nicht nur ein wesentliches In­strument der Sozialpolitik ist, auch wenn die soziale Treffsicherheit immer wieder eva­luiert werden muss – das gebe ich gerne zu –, sondern dass ohne Wohnbauförderung der Markt unweigerlich zu einer Unterversorgung und unweigerlich zu zu hohen Mieten führen würde – also zu einem klassischen Marktversagen bei einem meritorischen Gut, nämlich dem Gut Wohnen.

Darüber hinaus ist die Wohnbauförderung allerdings auch ein wesentliches Steue­rungsinstrument, was etwa die Integrationspolitik, was die Wirtschaftspolitik, was die Raumordnung und was insbesondere auch die Umweltpolitik angeht. Damit sind wir beim Punkt der thermischen Sanierung, für die ja eine Zweckwidmung in Aussicht ge­nommen wurde, aber – Kollege Kogler hat es bereits erwähnt – ohne Sanktionsme­chanismus, das heißt in Wirklichkeit ohne Zähne. Das ist jetzt keinerlei Kritik am Fi­nanzministerium und am Finanzminister, sondern ein Appell an die Länder, nämlich im nächsten Schritt – den ersten Schritt sind wir mit der Festschreibung der Höhe bereits gegangen – wirklich zu einer Zweckwidmung der gesamten Wohnbauförderung für den Wohnbau, das Wohnumfeld und die Sanierung zu kommen.

Ich denke, dass das unbedingt notwendig ist. Und ich möchte von der unseligen Über­schrift dieses Artikels, die Kollege Kogler bereits erwähnt hat, gerne wieder wegkom­men. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.39

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Ich schicke voraus, dass der Herr Finanzminis­ter wirklich guten Willens war, für einen Finanzausgleich zu sorgen, bei dem mehr Ge-


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