Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 151

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Die Sozialversicherungsnummer ist nicht dafür geschaffen worden, dass anhand ihrer Schülerdaten erhoben und verknüpft werden, und vor allem – und das ist das große Problem! – ist sie schon gar nicht dafür geschaffen worden, dass man über sie Bil­dungsdaten erhebt, die man den Gerichten, den zuständigen Stellen für den Familien­lastenausgleichsfonds, den Kommunen und verschiedenen Körperschaften zur Verfü­gung zu stellen hat. – Das steht so im Gesetz: Die Bildungsministerin hat diese Daten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Da geht es um sensible Daten wie sonderpädagogischen Förderbedarf. Auch die Beurteilungen in den Schulen werden über relativ lange Jahre gespeichert, nämlich bis zu 60 Jahren. Sie antworten dann immer, wir bräuchten eine bessere Daten­erhe­bung. – Ja, stimmt! Bräuchten wir! Nur: Durch das Bildungsdokumentationsgesetz kommen wir auch nicht weiter, wie ja die gestrige Debatte gezeigt hat.

Vielleicht könnten Sie schön langsam einmal damit beginnen, diese Fragen aufzuklä­ren, die ja völlig unbeantwortet geblieben sind, nämlich warum die Finanzierungsdaten in Österreich und jene der OECD dermaßen weit auseinander klaffen.

Das österreichische Bildungsdokumentationsgesetz hat aber folgendes massive Prob­lem: Es verknüpft Daten noch dazu so, wie es vom EU-Datenrecht explizit nicht angedacht ist, nämlich dass eine Kennnummer – in diesem Fall die Sozialversiche­rungsnummer – für völlig andere Zwecke verwendet wird. Das ist genau die span­nende Frage: Ist es zulässig, über die Sozialversicherungsnummer Daten zu erfassen, die mit den konkreten Aufgaben der Sozialversicherung nichts zu tun haben? (Abg. Dr. Niederwieser: Die Frage ist: Ist es überhaupt notwendig?) – Abgesehen von der Notwendigkeit. (Abg. Dr. Jarolim: Unverhältnismäßig!) Ich bin gespannt, wann das einmal rechtlich geklärt werden kann, weil nämlich genau das eine Frage der rechtlichen Klärung ist.

Es ist auch kein Wunder, dass sich die Schulbehörden weigern, irgendeinen Bescheid auszustellen: Es gibt in ganz Österreich noch keinen Bescheid zur Aufforderung, die Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben, obwohl laut Gesetz die Schulbehörden dazu verpflichtet wären.

Gemäß dem Gesetz ist die schlichte Angabe der Nummer oder die Verweigerung nicht ausreichend. Es muss dann auch bei Androhung von Strafe versucht werden, zur Sozialversicherungsnummer zu kommen. – Die Schulbehörden tun das aber nicht. Das ist positiv für die betroffenen Eltern, aber deshalb schlecht, weil es keine Möglichkeit gibt, auch einmal zu klären, ob das rechtlich hält oder nicht.

Zum Abschluss noch zu den vorliegenden Gesetzesanträgen selbst: Wir werden unsere Zustimmung geben. Es geht da auch um die Ermöglichung von Berufs­orientierung in der AHS und auch um eine Veränderung bei der Frühförderung. Das ist so ein Gesetz, wie wir es eben alle Jahre einmal beschließen, die „großen Schul­reformen“ in Österreich.

Die AHS-Schüler dürfen fünf Tage lang in einen Betrieb schnuppern gehen. – Okay. Wenn man aber glaubt, dass man damit das österreichische Bildungssystem weitge­hend verändert, ist man ziemlich auf dem Holzweg. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Kuntzl.)

16.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. 8 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Niederwieser: Das ist die Standardrede! – Abg. Rossmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wir haben schon so viele! – Abg. Dr. Niederwieser: Da bin ich mir ganz sicher!)

 


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