Die
Sozialversicherungsnummer ist nicht dafür geschaffen worden, dass anhand ihrer
Schülerdaten erhoben und verknüpft werden, und vor allem – und das ist das
große Problem! – ist sie schon gar nicht dafür geschaffen worden, dass man
über sie Bildungsdaten erhebt, die man den Gerichten, den zuständigen Stellen
für den Familienlastenausgleichsfonds, den Kommunen und verschiedenen
Körperschaften zur Verfügung zu stellen hat. – Das steht so im Gesetz:
Die Bildungsministerin hat diese Daten auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Da geht es um
sensible Daten wie sonderpädagogischen Förderbedarf. Auch die Beurteilungen in
den Schulen werden über relativ lange Jahre gespeichert, nämlich bis zu
60 Jahren. Sie antworten dann immer, wir bräuchten eine bessere Datenerhebung. –
Ja, stimmt! Bräuchten wir! Nur: Durch das Bildungsdokumentationsgesetz kommen
wir auch nicht weiter, wie ja die gestrige Debatte gezeigt hat.
Vielleicht könnten Sie schön langsam einmal damit beginnen, diese Fragen
aufzuklären, die ja völlig unbeantwortet geblieben sind, nämlich warum die
Finanzierungsdaten in Österreich und jene der OECD dermaßen weit auseinander
klaffen.
Das österreichische Bildungsdokumentationsgesetz hat aber folgendes massive
Problem: Es verknüpft Daten noch dazu so, wie es vom EU-Datenrecht explizit nicht
angedacht ist, nämlich dass eine Kennnummer – in diesem Fall die
Sozialversicherungsnummer – für völlig andere Zwecke verwendet wird.
Das ist genau die spannende Frage: Ist es zulässig, über die
Sozialversicherungsnummer Daten zu erfassen, die mit den konkreten Aufgaben der
Sozialversicherung nichts zu tun haben? (Abg.
Dr. Niederwieser: Die Frage
ist: Ist es überhaupt notwendig?) – Abgesehen von der Notwendigkeit. (Abg.
Dr. Jarolim:
Unverhältnismäßig!) Ich
bin gespannt, wann das einmal rechtlich geklärt werden kann, weil nämlich genau
das eine Frage der rechtlichen Klärung ist.
Es ist auch kein Wunder, dass sich die Schulbehörden weigern, irgendeinen Bescheid auszustellen: Es gibt in ganz Österreich noch keinen Bescheid zur Aufforderung, die Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben, obwohl laut Gesetz die Schulbehörden dazu verpflichtet wären.
Gemäß dem Gesetz ist die schlichte Angabe der Nummer oder die Verweigerung nicht ausreichend. Es muss dann auch bei Androhung von Strafe versucht werden, zur Sozialversicherungsnummer zu kommen. – Die Schulbehörden tun das aber nicht. Das ist positiv für die betroffenen Eltern, aber deshalb schlecht, weil es keine Möglichkeit gibt, auch einmal zu klären, ob das rechtlich hält oder nicht.
Zum Abschluss noch zu den vorliegenden Gesetzesanträgen selbst: Wir werden unsere Zustimmung geben. Es geht da auch um die Ermöglichung von Berufsorientierung in der AHS und auch um eine Veränderung bei der Frühförderung. Das ist so ein Gesetz, wie wir es eben alle Jahre einmal beschließen, die „großen Schulreformen“ in Österreich.
Die AHS-Schüler dürfen fünf Tage lang in einen Betrieb schnuppern gehen. – Okay. Wenn man aber glaubt, dass man damit das österreichische Bildungssystem weitgehend verändert, ist man ziemlich auf dem Holzweg. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Kuntzl.)
16.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rossmann. 8 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Niederwieser: Das ist die Standardrede! – Abg. Rossmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wir haben schon so viele! – Abg. Dr. Niederwieser: Da bin ich mir ganz sicher!)