Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 199

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Aber ich denke, dass diese gemeinsame Beschlussfassung ein positives Signal ist – und ich werde natürlich auch, so wie bisher, gerne in meinem gesamten Umfeld darauf achten, dass Politik glaubwürdig bleibt. Das heißt: Wenn wir uns gemeinsam zu einem Entschluss durchringen, dann sollte dieser auch in Umsetzung kommen. Ich versuche, genau in diese Richtung weiter zu arbeiten. Das tue ich übrigens auch als Gesund­heitsstadträtin in meiner Heimatstadt Neulengbach und habe ein wachsames Auge darauf, dass das auch in unserer Stadtgemeinde umgesetzt wird. Ich werde natürlich auch heute ganz genau schauen, ob unser Herr Bürgermeister hier seine Zustimmung dazu gibt, damit wir gemeinsam die NichtraucherInnen intensiver und aktiver schützen können. Das ist noch immer nicht ganz geschehen, aber, Herr Bürgermeister (in Richtung des Abg. Kurzbauer): Ich werde mir das anschauen – und du wirst das sicherlich mittragen! (Beifall bei der SPÖ.)

18.57

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mikesch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.58

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rauchen – da sind wir uns ja wohl alle einig – gefährdet die Gesundheit; jährlich sterben in Österreich 3 800 Men­schen an Lungenkrebs. 90 Prozent dieser Todesfälle sind unmittelbar auf Tabak­kon­sum zurückzuführen.

Allein im System der österreichischen Sozialversicherung steigern sich durch die Fol­gen von Rauchen die Kosten um zirka 2 Milliarden € pro Jahr. Es ist daher sehr begrüßenswert, dass durch das neue Tabakgesetz Maßnahmen zum Schutz vor allem der Nichtraucher gesetzt werden. Es war und ist immer der Grundsatz der ÖVP, Eigenverantwortung zu fördern; diese Freiheit darf aber andere nicht gefährden – und deshalb brauchen wir im Zusammenhang mit dem Rauchen besondere Schutz­bedingungen. Vor allem die Kinder müssen wir schützen, schützen davor, dass sie, um „cool“ zu sein, zur Zigarette greifen. Ein Werbeverbot ist daher notwendig.

Eines sei aber auch gesagt: Am Verkauf von Zigaretten hängen auch wirtschaftliche Existenzen, vor allem jene behinderter Menschen. Damit meine ich nicht die Tabak­industrie, sondern die „kleinen“ Trafikantinnen und Trafikanten. Für manchen Nahver­sorger ist der Verkauf von Tabakwaren ein weiterer Frequenzbringer. Und gerade diese Strukturen stellen ein wichtiges Kommunikationszentrum in ländlichen Gemein­den dar. Umso mehr freut es mich, dass gestern für unsere Trafikanten ein wichtiges Signal gesetzt wurde, denn diese fürchten, dass es infolge der erhöhten Tabaksteuer zu einer Steigerung des Zigarettenschmuggels um weitere 15 Prozent kommen wird. Das sind nämlich die Erfahrungen, die man dazu in Deutschland hat.

Mit der Entschließung sagen wir der Schmuggelkriminalität abermals den Kampf an. Ich freue mich über diese Initiative für Klein- und Kleinstunternehmer.

Es gibt eine Unternehmergruppe, bei der ich mich ausdrücklich bedanken möchte: Die Gastronomie hat sich in einer freiwilligen Vereinbarung dazu verpflichtet, in Speise­betrieben mit einer Fläche von über 75 Quadratmetern freiwillige Nichtraucherzonen einzurichten. Ich bedanke mich ausdrücklich bei unseren Wirtinnen und Wirten, dass sie sich freiwillig dazu verpflichtet haben. Als Nichtraucherin weiß ich das ganz be­sonders zu schätzen.

Zum Schluss noch kurz zu den Strafbestimmungen, meine Damen und Herren: Wir wollen nicht die Raucher strafen, die in Verbotszonen rauchen, denn das ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll. Wir setzen auf präventive Wirkung. Deshalb ist es


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