Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 217

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darüber hinaus keinerlei Vorschläge seitens der Bundesregierung, seitens der Justiz­ministerin oder des Arbeits- und Wirtschaftsministers.

Ich bin der Auffassung, dass die Arbeit der KIAB durch diese in letzter Minute wieder halbherzig abgeänderte Regelung nicht nur nicht unterstützt, sondern geradezu behindert wird!

Deshalb: Es tut uns Leid, aber wir können dem nicht zustimmen! (Beifall bei den Grünen.)

19.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Mag. Miklautsch. – Bitte.

 


19.51

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ganz kurz nur, und zwar eingehend auf die Ausführungen von Vorrednerinnen und Vorrednern, vor allem auf die von Frau Mag. Stoisits beziehungsweise Herrn Dr. Jarolim, möchte ich das unter­streichen, was Dieter Böhmdorfer bereits gesagt hat, dass nämlich die Bestimmung des § 153c, wie sie jetzt im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, geltendes Recht und bereits die Rechtslage ist, wie sie derzeit im § 114 ASVG vorgesehen ist. Wie Herr Dr. Böhmdorfer bereits ausgeführt hat, hat sich das bestens bewährt.

Ich bitte Sie aus diesem Grund, dieser Gesetzesvorlage Ihre Zustimmung zu geben, haben wir doch alle gemeinsam ein Interesse daran, gegen organisierte Schwarzarbeit vorzugehen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.52

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


19.52

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Präsident! Verehrte Frau Bundes­minis­terin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sehr schade ist, ist, dass hier eine Diskussion geführt wird, die, zumindest für meinen Geschmack, ein bisschen an Substanz und Qualität zu wünschen übrig lässt. Jene Kräfte, die immer wieder nach einer Bekämpfung der Schwarzarbeit rufen, sind jetzt offensichtlich nicht bereit, hier mitzugehen, wenn diese Regierung eine ordentliche Regelung vorlegt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Regelung, die Bestand haben kann, muss praxiskonform sein! Zu dem, wie Sie da so hinfabulieren: Der Dienstantritt findet nicht immer im Büro einer Firma statt, sondern auch auf einer Baustelle. Und den Polier mit dem Laptop gibt es zwar theoretisch, aber in der Praxis nicht immer. (Abg. Mag. Stoisits: Haben Sie noch nie etwas vom Telefon gehört?) – Frau Kollegin, auch bei Ihnen trifft zu, dass Sie offensichtlich von der Wirtschaft und der Praxis leider Gottes sehr, sehr wenig Ahnung haben – und daher wünschen Sie sich eine Anmel­dung vor Dienstantritt, was auch nicht immer möglich ist, denn zahlreiche Dienst­nehmer kommen gar nicht zum Dienstantritt.

Daher ist es sehr zweckmäßig, da Regelungen vorzusehen, die in Einklang mit den Bedürfnissen der Wirtschaft und ihrer korrekten Betriebe sind, denn deren Überlebens­kampf muss Unterstützung erfahren.

Da das so wichtig ist, gibt es noch ein paar kleine Korrekturen, sodass ich jetzt folgenden Antrag einbringen möchte:

 


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