Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 93

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gegenstand des heute auf der Tagesordnung stehenden Berichts – ich glaube, das ist im Hinblick auf die bereits getätigten Redebeiträge wichtig – war eben genau der Ausgangspunkt, nämlich die erste verbindliche Angebotseinholung am 10. Oktober 2001 bis zur Typenentscheidung im Ministerrat am 2. Juli 2002. Dabei möchte ich auch erwähnen, dass der Anlass dieser Überprüfung ein Verlangen des damaligen Verteidi­gungsministers Herbert Scheibner gewesen ist, der darum ersucht hat, die internen Vorgänge des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Hinblick auf die Typen­entscheidung zu überprüfen, und der auch darauf hingewiesen hat, dass in den Medien und in der Öffentlichkeit immer wieder der Verdacht geäußert wurde, dass strafbare Handlungen beziehungsweise Manipulationen der Bewertungsergebnisse vorliegen könnten.

Die Prüfung durch den Rechnungshof wurde von November 2002 bis April 2003 in zwei Teilbereichen durchgeführt. Der eine Teilbereich umfasste die Typenentscheidung im Bundesministerium für Landesverteidigung, der zweite Bereich die Prüfung der Gegengeschäftsangebote im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Die wichtigsten Festhaltungen in diesem Bericht gehen in die Richtung, dass kein Hinweis auf Manipulationen oder verbotene Geschenkannahmen oder auf sonstige strafbare Handlungen aus der Prüfung hervorgegangen ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass unter Zugrundelegung der vom Bundesminis­terium für Landesverteidigung festgelegten Maßstäbe – nämlich technischer Leistungs­umfang, kaufmännische Bestimmungen, Kosten-Nutzwert-Analyse – zu Recht der Eurofighter als Bestbieter ermittelt worden ist.

Das Ergebnis der Kosten-Nutzwert-Analyse war durch das Bundesministerium für Landesverteidigung nachvollziehbar und mathematisch abgesichert, wobei jedoch die Auswertung sehr stark von der Festlegung der einzelnen Kriterien, nämlich dem Auftei­lungsschlüssel der Soll- zu den Muss-Nutzwertpunkten, abhängig war.

Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass die Kosten-Nutzwert-Analyse ergeben hat, dass keine Gleichwertigkeit der Angebote vorhanden war. Für den Rechnungshof ist daher die Einsichtsbemerkung ranghoher Militärs nicht nachvollziehbar, die darauf hingewiesen haben, dass angeblich eine Gleichwertigkeit vorliegt. Diese Gleichwertig­keit wird in den Bewertungsergebnissen nicht wiedergegeben. Darüber hinaus ist auch der Hinweis auf unterschiedliche Anschaffungs- beziehungsweise Betriebskosten nicht gerechtfertigt, weil die Informationen über die Betriebskosten zu diesem Zeitpunkt nicht in vollem Ausmaß vorgelegen sind.

Hingewiesen wurde auch auf die Mitwirkung des Bundesministeriums für Finanzen. Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfung eine rechtzeitige schriftliche Fest­legung des BMF hinsichtlich der Zahlungsvariante vermisst. Die Zahlungsvariante war nur aus einem vom Bundesministerium für Landesverteidigung angefertigten Akten­vermerk vom 24. Juni 2002 ersichtlich. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Finanzministerium zum damaligen Zeitpunkt kein Kostenlimit für die Beschaffung vorgesehen hat, obwohl diese Beschaffung nicht aus dem Landesverteidigungsbudget, sondern aus dem Budget als solchem zu tragen ist.

Hinweisen möchte ich auch auf den Ministerratsvortrag vom 2. Juli 2002, in dem der Preis für Zahlung bei Lieferung in Höhe von 1 791 Millionen € angeführt wurde und nicht der der gewählten Zahlungsvariante entsprechende Preis, der knapp über 2 Mil­liarden € liegt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass die übermit­telten beziehungsweise die ermittelten Lebenszykluskosten nicht die Betriebskosten darstellen. Diese Kosten erfassten nur einzelne Kostenelemente und eben nicht die Kosten für die Grundausbildung, die notwendigen Infrastrukturkosten und die Gemein­kostenanteile.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite