Niemand soll rasen oder undiszipliniert, unkontrolliert auf Österreichs hochrangigem Straßennetz durch die Gegend brausen.
Die „Section Control“ im Streckenabschnitt
Kaisermühlentunnel belegt ebenfalls die verkehrssicherheitsfördernde Wirkung.
Es hat zum Beispiel seit deren Start im Frühjahr des vergangenen Jahres keinen
einzigen tödlichen Unfall in diesem Streckenabschnitt mehr gegeben. – Eine
erfreuliche Bilanz, und auch das sollte in diesem Zusammenhang und in dieser
Diskussion einmal erwähnt werden. (Abg.
Dr. Glawischnig: Was reden Sie
da? – Abg. Dr. Van der Bellen:
Frage 1!)
Frau Abgeordnete Glawischnig! Klarstellen möchte ich ausdrücklich, dass es bereits jetzt bei besonders gefährlichem Fahrverhalten – Stichwort: Drängeln – auch unterhalb der bestehenden Toleranzgrenzen einen Führerscheinentzug geben kann. Dies hat auch für den Pilotversuch zu gelten. Zusätzlich zur bereits erwähnten „Section Control“ werden daher die betroffenen Streckenabschnitte unter diesem Gesichtspunkt ganz besonders streng zu kontrollieren sein.
Zu der von Ihnen zitierten Studie des VCÖ, die ich erst gestern erhalten habe, darf ich nach einer ersten Durchsicht Folgendes feststellen: Diese Studie wird selbstverständlich bei der Beurteilung und Beratung zu diesem wichtigen Thema auch eine Rolle spielen. Sie wird natürlich umfassend analysiert, studiert, und deren Ergebnisse werden mit in die Entscheidungsgrundlagen einfließen. Aber Sie werden auch verstehen, dass ich nicht eine Studie als Maß aller Dinge hernehme und dann sage, es geht halt nicht, sondern wir werden da verschiedene Experten befragen und zu Wort kommen lassen und dann in Summe beurteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte auch feststellen, dass wir jetzt nicht so tun dürfen, als hätte ich 160 km/h als Möglichkeit für ganz Österreich gefordert. Ich habe von Beginn an erstens gesagt, wir werden das diskutieren, die Ergebnisse in Ruhe beurteilen und dann entscheiden – wenn Sie so wollen, auch ich, ich will da gar keine Verantwortung abgeben.
Zweitens: Das wird nur auf gut ausgebauten, speziellen Strecken möglich sein; gut ausgebaute zweispurige, insbesondere aber dreispurige Strecken.
Einige andere Voraussetzungen werden ebenfalls mit eine Rolle spielen. Ich darf solche beispielhaft aufzählen: Die baulichen Gegebenheiten habe ich schon erwähnt, also gut ausgebaut, zweispurig oder gar dreispurig als Voraussetzung, gerader Streckenlauf, gute Sichtverhältnisse.
Weiters müssen flexible Geschwindigkeitsanzeigen vorhanden sein. Ich habe das im Zusammenhang mit der Vorstellung der Verkehrsbeeinflussungsanlage auch laut angedacht. Das ist ein wichtiger Punkt. Es wird nicht nur möglich sein, bei guter Sicht, optimalen Straßenverhältnissen und wenig Verkehrsaufkommen eine Anhebung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h vorzunehmen, sondern es wird auch möglich sein – und das möchte ich ausdrücklich festhalten –, etwa bei Nebel, bei schlechter Sicht, bei rutschiger Fahrbahn, bei Unfallsituationen oder ähnlichen Bedingungen eine Reduzierung eben dieser erlaubten Höchstgeschwindigkeit herbeizuführen. Das heißt, ich bin davon ausgegangen, wenn ich nach unten reduziere, wenn es notwendig ist, könnte ich doch auch nach oben öffnen, wenn es möglich ist. Das ist der Grundgedanke zu der aktuellen Situation.
Hand in Hand müssen selbstverständlich, wie bereits angeführt, auch verschärfte Kontrollen stattfinden. Daneben sollte auch der Umgang mit einer höheren Geschwindigkeit zum Beispiel bereits in der Führerscheinausbildung ein Thema sein, dort einfließen, und es sollten auch spezielle Kurse von Autofahrerklubs angeboten werden.