durch eine Vielzahl von Maßnahmen, wie bereits ausgeführt, notwendig, vor allem die Akzeptanz und das Verständnis für notwendige Regelungen zu schärfen und gleichzeitig – und das ist mir ganz besonders wichtig – die Selbstverantwortung zu stärken.
Erklärtes Ziel ist es daher, beispielsweise auch die Länder, auch die ASFINAG anzuhalten, bestehende temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen etwa im Bereich von Baustellen, bei denen es bekanntlich immer sehr viele Unfälle gibt, so zu gestalten, dass bei wirklichen Gefahrenstellen noch mehr Kontrollen und damit mehr Verkehrssicherheit erfolgen, während bei bereits abgeschlossenen Bautätigkeiten an Wochenenden die Tempolimits auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen sein werden.
Meine Damen und Herren! Wir wollen eine breite Diskussion unter Einbeziehung von Praktikern, unter Einbeziehung von Experten über die sachliche und subjektive Bedeutung von Geschwindigkeitsbegrenzungen führen. Dieser Prozess kann aber natürlich, wie ich meine, die Frage der Höchstbeschränkung von derzeit 130 km/h auf Autobahnen nicht einfach ausklammern und außer Acht lassen, insbesondere dann nicht, wenn in anderen Ländern – wir reden immer von der Globalisierung und von europaweitem Denken –, wie beispielsweise eben in Deutschland, in einem Nachbarland, andere Regelungen bestehen, die den Autofahrern europaweit bekannt sind und von diesen mit hoher Akzeptanz mitgetragen werden. (Abg. Öllinger: Das ist das einzige Land!) In Deutschland werden, wie Sie wissen, Geschwindigkeitsbeschränkungen dort, wo sie aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig sind, bewusster und auch effektiver eingehalten.
Es muss aber selbstverständlich sein, bei einer möglichen Erhöhung des Tempolimits auf bestimmten Teilstrecken und unter gewissen Voraussetzungen parallel dazu auch eine Verschärfung der Straftoleranz zu diskutieren. Daher würde eine Annäherung an bestehende höhere Tempolimits – neben Deutschland hat übrigens auch Italien bereits 150 km/h auf ausgewählten Autobahn-Streckenabschnitten gesetzlich ermöglicht – nur mit einer konsequenten und effizienten Kontrolle einhergehen.
Ich habe schon die „Section Control“ erwähnt, die sich sehr bewährt hat. Wenn also auf einer Pilotstrecke Tempo 160 erlaubt ist und diese auch noch mittels „Section Control“ überwacht wird, kann gewährleistet werden, dass etwa der Führerscheinentzug – der auch gestern Diskussionsthema war – auch bei 180 km/h erfolgt. Die Toleranz geht dann nicht von 130 bis 180 km/h, sondern eben nur von 160 bis 180 km/h.
Das sind begleitende Maßnahmen, die ich selbstverständlich auch mit überlege und im Kopf habe, wenn eine solche Maßnahme dann auch wirklich umgesetzt beziehungsweise möglich gemacht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist übrigens auch nicht richtig, wie Sie
in der Präambel Ihrer Anfrage schreiben, dass bei „Section Control“
ausschließlich die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen wird, sodass jemand
200 km/h fahren kann, dann auf 120 km/h reduziert und im Schnitt dann
die richtige Geschwindigkeit hat, um ohne Strafe durchzukommen. Natürlich sind
wir so schlau, das zu erkennen, und haben deshalb auch die Möglichkeit der
punktuellen Radarmessung mit einfließen lassen. Wenn also jemand 170 km/h
fährt, aber doch die richtige Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht, so bekommt
er trotzdem eine entsprechende Strafe. Genau das soll ja abgestellt werden,
dass man einmal schnell, dann wieder langsam fährt, was übrigens der
Verkehrssicherheit auch alles andere als dienlich wäre. (Abg. Dr. Glawischnig:
Sagen Sie was zur Anfrage!)
Klarstellen möchte ich, dass durch „Section Control“ in einem sehr kritischen Bereich am Semmering lediglich 0,5 Prozent der Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten haben, und das bei rund 50 000 Fahrzeugen pro Tag. – Ein gutes Beispiel, wie ich meine. Das heißt, diszipliniertes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ist die Folge, und das wollen wir schließlich und endlich ja auch.