solche höhere Geschwindigkeit – höher
als die jeweilige gesetzliche Höchstgeschwindigkeit – festlegen kann,
wenn die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs es erfordern und
wenn es die Verkehrssicherheit zulässt. (Abg.
Dr. Gabriela Moser: „Erfordern“! –
Abg. Öllinger:
Das gibt es nicht!)
Und genau darum geht es: diese Fakten entsprechend objektiv zu prüfen. Dieser Aufgabe und dieser Zielsetzung sollen ja auch die bereits erwähnten Verkehrsbeeinflussungsanlagen dienen. Die ASFINAG hat ja die Investition für ein Verkehrsmanagement- und Informationssystem beschlossen, in das zukünftig jährlich 40 Millionen € investiert werden sollen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Ziele dieses Projektes Verkehrsleitsysteme von unmittelbarem verkehrspolitischen, aber auch verkehrssicherheitstechnischen Nutzen sind, denn damit wird nach den uns vorliegenden Untersuchungen die Steigerung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsflusses um bis zu 10 Prozent, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit um bis zu 30 Prozent, die Reduktion der Unfallzahlen um bis zu 35 Prozent und eine Verringerung der externen Kosten – also der Staukosten und auch der Umweltkosten – möglich sein.
Weiters soll dadurch eine Verringerung der
Störungen im Straßenbetrieb durch frühzeitige Warnung vor Rückstau und vor
ungünstigen Witterungs- und Fahrbahnverhältnissen erreicht werden. (Abg. Sburny:
Wenn Sie die Leute dazwischen schneller fahren lassen, gibt es mehr Stau! Das
wissen wir seit 20 Jahren!)
Meine Damen und Herren! Wir schaffen also die Voraussetzungen dafür, dass der Verkehr sowohl sicherer als auch besser, effizienter und flüssiger abgewickelt werden kann. (Abg. Öllinger: Ziehharmonikaeffekt! Haben Sie davon schon einmal etwas gehört?)
Wo wären denn 160 km/h grundsätzlich
möglich, meine Damen und Herren? Der Herr Vizekanzler hat darauf hingewiesen (Abg. Öllinger:
Zwei Spuren hat er auch gesagt! Ich passe auf!): Nur dort, wo es ausgebaute
dreispurige und ausreichend lange Abschnitte gibt. (Abg. Öllinger: Nein, zwei
Spuren hat er gesagt! Also im städtischen Bereich!) Das gibt es nur auf der
A 1 und auf der A 2 – der Süd Autobahn –, meine Damen und
Herren!
In diesen Abschnitten wird nach den derzeitigen ASFINAG-Beschlüssen dort, wo auch dreispurig ausgebaut wird (Abg. Öllinger: Im städtischen Bereich!) – also nur zwischen dem Knoten Haid und dem Knoten Voralpenkreuz –, eine Verkehrsbeeinflussungsanlage errichtet. Diese soll nach meinen Informationen erst bis zum Jahr 2007 fertig gestellt werden.
Die oberösterreichische Landesregierung hat außerdem erklärt, dass sie gegen eine entsprechende Tempoerhöhung in diesem Bereich ist. (Abg. Öllinger: Eben!) Natürlich – und auch darauf hat der Herr Vizekanzler hingewiesen – wird man da auch mit den Landesregierungen das Gespräch suchen und gemeinsam zu einer Entscheidung kommen.
Meine Damen und Herren! Man wird dabei auch
die europäische Perspektive berücksichtigen müssen. Wenn wir kurz einen Blick
auf die Tempolimits auf den Autobahnen der EU 25 werfen, dann stellen wir
fest, dass in neun Staaten 130 das Tempolimit ist, wobei in Italien bei
trockener Fahrbahn auch 150 gefahren werden darf. (Abg. Öllinger: Dürfte!)
In Deutschland – unter rot-grüner Regierung – gibt es überhaupt kein gesetzlich festgelegtes Tempolimit, sondern nur eine Richtgeschwindigkeit. In den übrigen EU-Ländern liegt das Tempolimit auf Autobahnen bei 110 und 120, außer in Norwegen, wo die 90-km/h-Grenze gilt.