Lassen wir es also dabei: „Zwickt’s mi, i’ man, i’ tram!“ – Ich glaube, dieses Thema kann man so gut wie abhaken. (Abg. Dr. Bleckmann: Wieso haben Sie dann eine Dringliche Anfrage eingebracht?) – Um Ihnen zu helfen, das abzuhaken. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dringliche Hilfe, keine Dringliche Anfrage!) Ob es etwas nützt, werden wir sehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
16.27
Präsident Dr.
Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Mag. Kukacka.
Seine Redezeit beträgt maximal 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
(Abg. Öllinger: Das war eine Vorgabe, Herr Staatssekretär! – Ruf bei den Grünen: ... aber das Niveau auch
um mindestens 50 Prozent ...!)
Staatssekretär
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut
Kukacka: Wenn Sie mich nicht allzu lange unterbrechen und provozieren,
werde ich mich sicher daran halten! – Herr Präsident! Herr Vizekanzler!
Meine Damen und Herren! Wenn wir heute eine Dringliche Anfrage zu diesem Thema
behandeln, dann ist mir ein Punkt besonders wichtig: Zuallererst ist mir
wichtig, dass wir dieses Thema offen mit der notwendigen Sachgerechtigkeit und
nicht primär unter dem Aspekt der persönlichen Emotion diskutieren. (Abg. Brosz:
Deshalb hat der Gorbach auch zu den Schadstoffen nichts gesagt!)
Es ist auch sicher
nicht klug, bei einem politischen Vorschlag sofort auf Konfrontation zu gehen,
noch bevor alle Kriterien dazu gründlich überlegt worden sind. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Wir haben Überlegungen
angestellt! – Abg. Dr. Glawischnig: Das war ein guter
Vorschlag, zuerst zu überlegen!)
Deshalb, meine Damen und Herren, muss im Entscheidungsprozess, ob auf gewissen Strecken unter gewissen Rahmenbedingungen auch schneller als 130 km/h gefahren werden darf, vor allem natürlich auch geklärt werden – und da stimme ich ja der Opposition zu –, ob dadurch zusätzliche Gefährdungen in puncto Verkehrssicherheit entstehen, ob allenfalls zusätzliche ökologische Belastungen verursacht werden (Abg. Öllinger: Das ist auch wahr!) oder ob andererseits – auch das muss natürlich entsprechend berücksichtigt werden – die Leistungsfähigkeit der Autobahnen und die Verkehrsflüssigkeit verbessert werden kann. Auch das muss selbstverständlich in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Ich muss auch ganz
deutlich festhalten, dass ich genau den eben genannten Standpunkt immer vertreten
habe und nicht – wie hier von der Frau Abgeordneten Glawischnig oder in
der Einleitung der Dringlichen Anfrage behauptet – eine Forderung nach
160 km/h unterstützt habe. Eine solche Feststellung werden Sie von mir
nicht hören, aber andererseits auch keine undifferenzierte Ablehnung. –
Auch das möchte ich klar festhalten. (Abg.
Dr. Van der Bellen: ...
differenzierter!)
Meine Forderung
und mein Anliegen war es immer, dass dieses Thema sachlich und unaufgeregt mit
allen Pros und Kontras diskutiert und verhandelt werden soll. (Abg. Öllinger:
Warum eigentlich? Ist Ihnen fad?) – Nein, mir ist nicht fad, sondern
ich bin der Meinung, dass man ein wichtiges Thema, das auch die Bevölkerung
bewegt – wie Sie das ja selbst auch gesagt haben –,
selbstverständlich auch sachlich und umfassend mit allen Vor- und Nachteilen
diskutieren können soll. (Abg. Mandak: Was hat das für Vorteile? –
Abg. Öllinger:
Wo liegt der Vorteil?)
Wenn wir die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit für eine Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit betrachten, dann sehen wir, dass sie rein rechtlich bereits gegeben ist, denn in der StVO-Novelle des Jahres 2002 normiert der Gesetzgeber, dass die Behörde – bei Autobahnen eben der Bundesminister – durch Verordnung eine