Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 138

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Lassen wir es also dabei: „Zwickt’s mi, i’ man, i’ tram!“ – Ich glaube, dieses Thema kann man so gut wie abhaken. (Abg. Dr. Bleckmann: Wieso haben Sie dann eine Dringliche Anfrage eingebracht?) – Um Ihnen zu helfen, das abzuhaken. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dringliche Hilfe, keine Dringliche Anfrage!) Ob es etwas nützt, werden wir sehen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.27


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Staatssekretär Mag. Ku­kacka. Seine Redezeit beträgt maximal 10 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Öllinger: Das war eine Vorgabe, Herr Staatssekretär! Ruf bei den Grünen: ... aber das Niveau auch um mindestens 50 Prozent ...!)

 


16.28.06

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Wenn Sie mich nicht allzu lange unterbrechen und provo­zieren, werde ich mich sicher daran halten! – Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute eine Dringliche Anfrage zu diesem Thema be­handeln, dann ist mir ein Punkt besonders wichtig: Zuallererst ist mir wichtig, dass wir dieses Thema offen mit der notwendigen Sachgerechtigkeit und nicht primär unter dem Aspekt der persönlichen Emotion diskutieren. (Abg. Brosz: Deshalb hat der Gorbach auch zu den Schadstoffen nichts gesagt!)

Es ist auch sicher nicht klug, bei einem politischen Vorschlag sofort auf Konfrontation zu gehen, noch bevor alle Kriterien dazu gründlich überlegt worden sind. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Wir haben Überlegungen angestellt! Abg. Dr. Glawischnig: Das war ein guter Vorschlag, zuerst zu überlegen!)

Deshalb, meine Damen und Herren, muss im Entscheidungsprozess, ob auf gewissen Strecken unter gewissen Rahmenbedingungen auch schneller als 130 km/h gefahren werden darf, vor allem natürlich auch geklärt werden – und da stimme ich ja der Opposition zu –, ob dadurch zusätzliche Gefährdungen in puncto Verkehrssicherheit entstehen, ob allenfalls zusätzliche ökologische Belastungen verursacht werden (Abg. Öllinger: Das ist auch wahr!) oder ob andererseits – auch das muss natürlich ent­sprechend berücksichtigt werden – die Leistungsfähigkeit der Autobahnen und die Verkehrsflüssigkeit verbessert werden kann. Auch das muss selbstverständlich in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Ich muss auch ganz deutlich festhalten, dass ich genau den eben genannten Stand­punkt immer vertreten habe und nicht – wie hier von der Frau Abgeordneten Gla­wischnig oder in der Einleitung der Dringlichen Anfrage behauptet – eine Forderung nach 160 km/h unterstützt habe. Eine solche Feststellung werden Sie von mir nicht hören, aber andererseits auch keine undifferenzierte Ablehnung. – Auch das möchte ich klar festhalten. (Abg. Dr. Van der Bellen: ... differenzierter!)

Meine Forderung und mein Anliegen war es immer, dass dieses Thema sachlich und unaufgeregt mit allen Pros und Kontras diskutiert und verhandelt werden soll. (Abg. Öllinger: Warum eigentlich? Ist Ihnen fad?) – Nein, mir ist nicht fad, sondern ich bin der Meinung, dass man ein wichtiges Thema, das auch die Bevölkerung bewegt – wie Sie das ja selbst auch gesagt haben –, selbstverständlich auch sachlich und umfas­send mit allen Vor- und Nachteilen diskutieren können soll. (Abg. Mandak: Was hat das für Vorteile? Abg. Öllinger: Wo liegt der Vorteil?)

Wenn wir die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit für eine Erhöhung der erlaubten Höchst­geschwindigkeit betrachten, dann sehen wir, dass sie rein rechtlich bereits gegeben ist, denn in der StVO-Novelle des Jahres 2002 normiert der Gesetzgeber, dass die Behörde – bei Autobahnen eben der Bundesminister – durch Verordnung eine


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