Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 63

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das jetzige Gesetz ist lückenhaft dort, wo es um die Grundsatzansprüche der Kon­sumentinnen und Konsumenten geht.

Herr Kollege Rasinger, unsere Kritik im Detail:

Erstens: Wir brauchen eine bessere Kennzeichnung, eine transparente, lesbare Kenn­zeichnung, damit richtig gegessen wird und das Richtige gegessen wird.

Zweitens: Wir brauchen praktisch eine Kennzeichnung, wie die Tiere gehalten werden. Da geht es um Qualität, da geht es um Stärkung von guten landwirtschaftlichen Betrieben, die die naturnahe Tierhaltung auch praktizieren.

Wir wollen drittens eine Kompetenzkonzentration aller Agenden im Gesund­heits­ressort. Der Landwirtschaftsminister soll unseres Erachtens bei der Lebensmittelsicher­heit nicht das letzte Wort haben.

Wir wollen viertens den Einbezug der Futtermittelkontrolle. Es geht hier, wie auch Sie gesagt haben – vom Stall auf den Tisch, vom Feld auf den Tisch –, darum, bei der Kontrolle alles in einer Hand zu haben. Da sind die Futtermittel ein ganz zentraler Punkt, und auf die Futtermittel ist ja auch das zurückzuführen gewesen, was als Skandal 2001 die Medien und die Menschen beschäftigt hat.

Wir wollen die Futtermittelkontrolle also einbeziehen – das Gesetz sieht das nicht vor.

Wir wollen einheitliche Strafen auch im Futter- und Lebensmittelrecht, und wir wollen auch die Meldepflicht bei Nahrungsergänzungsmitteln. Uns fehlt auch die Aufklärungs­pflicht bei gesundheitsbezogenen Angaben werbender Unternehmen.

Uns fehlt die strikte Trennung von Kontrolltierarzt und Betreuungstierarzt. Es ist das ein Grundanliegen einer seriösen Kontrolle, aber auch das ist in diesem Gesetz nicht verankert.

Wir wollen, dass es nach wie vor gerichtliche Strafen für den Verkauf von verdorbenen und falsch produzierten Nahrungsmitteln gibt; jetzt hat man das als reine Verwaltungs­strafen deklariert.

Wir wollen auch verpflichtende Kontrollberichte haben. Wir wollen Information und Aufklärung der KonsumentInnen auch gesetzlich verankert haben. Es ist ganz in Ihrem Sinne, Frau Ministerin, dass die Leute wirklich mehr Bewusstsein in diesem Bereich entwickeln, und das soll auch in diesem Gesetz berücksichtigt werden: die Infor­mations- und die Aufklärungspflicht für die KonsumentInnen.

Wir wollen auch, dass private Labors Meldung machen, wenn der Verdacht der Gesundheitsgefährdung besteht. Da ist ein eklatanter Rückschritt gegenüber dem Lebensmittelgesetz von 1975 feststellbar. Wir haben im 75er-Gesetz noch die Melde­pflicht. Jetzt streichen Sie die Meldepflicht – also ein deutlicher Rückschritt.

Wir wollen vor allem eines, Frau Ministerin, und da müssen Sie budgetär nachbessern: Wir wollen eine finanziell und personell gesicherte Lebensmittelkontrolle haben!

Dazu abschließend noch zwei Zahlen. Sie haben in Ihrem Budgetvoranschlag für die Agentur für Gesundheits- und Lebensmittelsicherheit wieder 27 Millionen € budgetiert. Eine ähnliche Summe ist auch im Landwirtschaftsressort vorgesehen. Wir wissen aber – und das ist dieses Mal ganz klar dokumentiert, auch im Budgetheft –, wir haben 2004 für die grundsätzliche Aufrechterhaltung der Kontrolle pro Ministerium 34 Millionen benötigt, und Sie budgetieren jetzt 27 Millionen. Bitte, das sind 7 Millionen in Ihrem Ressort und 7 Millionen im Landwirtschaftsressort zu wenig! Diese 14 Mil­lionen sind aber grundsätzlich notwendig, damit die Kontrolle im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit überhaupt funktionieren kann.

 


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