Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 64

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Auch jenseits dieses Gesetzes brauchen Sie Geld, und deshalb immer wieder unser Plädoyer: Bitte endlich eine ordentliche Dotation! Ohne Geld, ohne Personal, das kontrolliert, gibt es nämlich keine Lebensmittelsicherheit, und das weiß der ehemalige Minister Haupt sicher noch ganz genau aus dem Jahr 2001. Deshalb unsere Skepsis gegenüber diesem neuen Lebensmittelgesetz, weil die Grundlage nicht gewährleistet ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.17.18

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist selten, dass drei Minister in der Reihenfolge, wie sie ursprünglich für dieses Ressort verantwortlich waren, sozusagen hintereinander sitzen – beziehungsweise: ich stehe. Ich meine damit die ursprünglich für den Veterinärbereich zuständige Frau Ministerin Prammer, die jetzt als Präsidentin hier oben sitzt, die jetzt für diesen Bereich zuständige Ministerin, Frau Rauch-Kallat, auf der Regierungsbank, und mich, der ich von 2000 bis 2002 für diesen Bereich zuständig war. Aber so ist das in der Politik eben: Sehr viele Veränderungen werden dann auch „personalisiert“ sichtbar.

Eines möchte ich schon klar sagen, Frau Kollegin Moser: Dass jene, die Fleisch- und Lebensmitteluntersuchungen in erster Instanz durchführen, und jene, die kontrollieren, nicht getrennt sind, das steht sicherlich nicht in diesem Gesetz! Gerade diese Tren­nung ist Gegenstand dieses Gesetzes und bleibt aus gutem Grund auch so, da sich die Kontrollore nicht selbst kontrollieren. Im Gegenteil. Die Landeshauptleute haben nunmehr auch das Recht, dort, wo die Kontrollen in Städten mit eigenem Statut nicht funktionieren, tätig zu werden, weil einige Missstände in den großen Städten Öster­reichs in der Vergangenheit nicht anders zu beheben waren. Daher bin ich sehr zufrieden, dass dieses Gesetz auch in diesen Punkten Entsprechendes vorsieht.

Frau Bundesminister, ich habe aber auch eine große Bitte an Sie. In der Europäischen Union hat sich im Zusammenhang mit der Förderung vieler Bereiche in den Vorfeld­ländern der Europäischen Union die Lebensmittelsicherheit meines Erachtens ver­schlechtert. In Ihrem Ministerium liegt ein Entwurf von der Organisation „Tierärzte ohne Grenzen“, die gemeinsam mit den Schweizern in Georgien eine entsprechende Lebens­mittelsicherheit aufbauen wollen. Die Europäische Union verwendet ihr Geld, die Kaukasus-Milliarde, dafür, das bankrotte Staatssystem direkt zu fördern. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, endlich Projekte zu fördern, statt Budgets zu speisen. Die Georgier haben nämlich ein Gesetz erlassen, das Schlachthofzwang und Lebens­mittelkontrolle vorschreibt. Damit ist die Europäische Union einverstanden. Im ganzen Land gibt es allerdings keinen Schlachthof und nur sehr wenige Kühlhäuser, und diese Lebensmittel kommen dann auf dem Umweg über die Ukraine in die Europäische Union. Das kann es meiner Ansicht nach nicht sein!

Ich bin daher der Meinung, dass es, wenn europäische Länder wie die Schweiz, aber auch „Tierärzte ohne Grenzen“ als kompetente Organisation in der Lage wären, diese Missstände um 250 000 € an Förderungssumme zum Wohle der österreichischen Konsumenten, aber auch zum Wohle der Konkurrenzsituation unserer Landwirtschaft zu beheben, an der Zeit wäre, solche Förderungsansuchen positiv zu erledigen, damit dort eine Seuchentilgung und eine ordentliche Gewinnung von Lebensmitteln zum Wohle der dortigen Bevölkerung, aber bei Exporten von dort auch zum Wohle unserer Bevölkerung im Vorfeld der Europäischen Union vorgenommen wird.

 


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